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Wie gründet man in Deutschland eigentlich einen Verein?

Carsten Lexa
Aktualisiert: 11. November 2024
von Carsten Lexa
Adobe Stock/ Prostock-studio
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Du hast eine Idee, die für viele Personen interessant sein könnte? Und wirtschaftliche Interessen stehen für dich dabei nicht im Vordergrund? Dann könnte die Gründung eines Vereins interessant sein. Wir verraten dir, wie man einen Verein in Deutschland gründet und woraus es dabei ankommt. 

Die Gründung eines Vereins ist in Deutschland eine Möglichkeit, damit sich viele Menschen gemeinsam für ein bestimmtes Ziel oder Interesse zu engagieren. Ob im Sport, in der Kultur, im Sozialwesen oder im Umweltschutz – Vereine ermöglichen es, gemeinsam an einer Vision zu arbeiten und durch kollektives Handeln größere Ziele zu erreichen.

Was ist ein Verein?

Rechtlich gesehen ist ein Verein ein Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks, der auf Dauer angelegt ist und eine organisierte Struktur aufweist. In Deutschland wird der Verein rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

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Wesentliche Merkmale eines Vereins sind die freiwillige Mitgliedschaft, der dauerhafte Charakter, der nicht wirtschaftliche Zweck und – bei Eintragung des Vereins in das Handelsregister, die eigene Rechtspersönlichkeit und die Haftungsbeschränkung. Zwei Hauptarten von Vereinen sind zu unterschieden:

  1. Der eingetragene Verein (e.V.) ist im Vereinsregister eingetragen und genießt den Status einer juristischen Person. Die Eintragung ins Vereinsregister verleiht dem Verein Rechtsfähigkeit.
  2. Der nicht eingetragene Verein ist nicht im Vereinsregister eingetragen und wird rechtlich wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) behandelt.

Vereine sind in ihrer Rechtsnatur von anderen Organisationsformen wie Unternehmen abzugrenzen. Während es bei Unternehmen in der Regel um die Gewinnerzielung geht, stehen bei Vereinen ideelle, kulturelle oder soziale Zwecke im Vordergrund. Zwar ist auch für Vereine eine wirtschaftliche Betätigung erlaubt. Diese darf aber nur der Förderung des Vereinszwecks dienen, die Gewinnerzielung darf also nicht im Vordergrund stehen.

Eingetragener vs. nicht eingetragener Verein – ein Vergleich

Entscheidende Unterschiede zwischen eingetragenen und nicht eingetragenen Vereinen liegen in der Rechtsfähigkeit und der Haftung.

Der eingetragene Verein (e.V.) ist eine eigenständige juristische Person, die im Rechtsverkehr auftreten kann. Er kann Verträge im eigenen Namen abschließen, vor Gericht klagen und verklagt werden, und ist Eigentümer seines Vermögens. Im Regelfall haften deshalb die Mitglieder eines solchen Vereins nicht mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Vereins.

Der nicht eingetragene Verein, das ist er immer dann, wenn die Eintragung im Vereinsregister nicht stattgefunden hat, hat hingegen keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird deshalb wie eine GbR behandelt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Mitglieder persönlich für die Verbindlichkeiten des Vereins haften können.

Auch im Hinblick auf Verträge hat der nicht eingetragene Verein Nachteile, da diese meist im Namen einzelner Mitglieder abgeschlossen werden müssen.

Ein Vorteil des nicht eingetragenen Vereins ist jedoch, dass er weniger bürokratischen Aufwand verursacht. Er benötigt ja gerade keine Eintragung ins Vereinsregister und ist daher schneller und mit geringeren Kosten gegründet.

Wie gründet man einen Verein?

Die Satzung bildet die rechtliche Basis für die Organisation und Verwaltung eines Vereins. Sie muss verschiedene Pflichtangaben enthalten, damit der Verein als juristische Person anerkannt wird und ggf. auch die Eintragung ins Vereinsregister erfolgen kann.
Zu den wesentlichen Bestandteilen einer Satzung gehören:

  • Name und Sitz: Der Name des Vereins sollte eindeutig sein und sich von bestehenden Vereinen unterscheiden.
    Vereinszweck: Der Zweck muss klar definiert sein, da dieser die Handlungsbasis des Vereins darstellt.
  • Mitgliedschaft: Die Satzung sollte regeln, wer Mitglied werden kann, wie die Aufnahme erfolgt und welche Rechte und Pflichten die Mitglieder haben.
  • Organe des Vereins: Ein Verein benötigt mindestens einen Vorstand, der für die Leitung des Vereins verantwortlich ist. Ansonsten bieten sich noch Regelungen zur Organisation der Mitgliederversammlung an.
  • Mitgliedsbeiträge: Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Zahlungsmodalitäten müssen klar sein, da diese eine zentrale Einnahmequelle des Vereins darstellen.
  • Auflösung des Vereins: Für den Fall der Auflösung des Vereins ist festzulegen, wie insbesondere das verbleibende Vereinsvermögen verwendet werden soll.

Nach der Fertigstellung der Satzung erfolgt die Gründungsversammlung, bei der die Gründungsmitglieder den Verein formal ins Leben rufen. Hier wird die Satzung offiziell verabschiedet und der erste Vorstand gewählt, der dann den Verein leitet und gegebenenfalls für die Eintragung des Vereins im Vereinsregister zuständig ist.

Wie gründet man einen eingetragenen Verein?

Um den Verein als eingetragenen Verein (e.V.) zu registrieren, sind dann noch einige formelle Schritte notwendig. Diese Registrierung wird im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts vollzogen. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Eintragung sind:

  • Nach deutschem Vereinsrecht müssen mindestens sieben Gründungsmitglieder vorhanden sein.
    Die Gründungsmitglieder müssen die Satzung verabschieden und unterzeichnen. Diese wird später dem Vereinsregister vorgelegt.
  • Der Verein muss einen Vorstand haben, der aus mindestens einer natürlichen Person besteht. Die Wahl muss dokumentiert werden.
  • Die Anmeldung des Vereins erfolgt durch den Vorstand und erfordert die Vorlage der Satzung sowie der Gründungsunterlagen.
  • Die Eintragung in das Vereinsregister ist gebührenpflichtig.

Der eingetragene Verein entsteht als solcher mit Eintragung im Vereinsregister und erhält dann das Kürzel „e.V.“ im Namen. Er kann nun offiziell als juristische Person auftreten.

Mitgliedschaft und Vereinsorgane – die Struktur eines Vereins

Die Mitgliedschaft in einem Verein ist in der Satzung geregelt und kann verschiedene Formen annehmen, etwa ordentliche Mitglieder, Fördermitglieder oder Ehrenmitglieder. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins und trifft die wichtigsten Entscheidungen, etwa die Wahl des Vorstands oder die Änderung der Satzung.
Der Vorstand ist das leitende Organ des Vereins und vertritt diesen. Er hat die Aufgabe, die Beschlüsse der Mitgliederversammlung umzusetzen und die laufenden Geschäfte zu führen. Je nach Größe des Vereins können auch zusätzliche Organe wie ein Beirat eingerichtet werden.

Gemeinnützigkeit

Ein gemeinnütziger Verein genießt steuerliche Vorteile, wie etwa die Befreiung von der Körperschaftssteuer, und hat die Möglichkeit, Spendenbescheinigungen auszustellen. Die Gemeinnützigkeit muss jedoch vom Finanzamt anerkannt werden und setzt voraus, dass der Vereinszweck bestimmte gesellschaftlich förderliche Ziele, wie etwa Sport, Kultur oder Bildung, verfolgt.
Um die Gemeinnützigkeit zu erlangen, muss die Satzung entsprechend formuliert sein und die Satzung sowie die Art, wie der Verein tatsächlich aktiv ist, den Anforderungen an die Gemeinnützigkeit entsprechen, die in der Abgabenordnung geregelt ist. Insbesondere darf der Verein keine Gewinnverteilung an die Mitglieder vornehmen und muss bei seiner Auflösung das Vereinsvermögen gemeinnützig und nicht für die Mitglieder verwenden.

Fazit: Wie gründet man einen Verein?

Ein Verein ist immer dann sinnvoll, wenn mehrere Personen einen bestimmten Zweck, der aber grundsätzlich nicht wirtschaftlich sein darf, verfolgen wollen. Für dich als Gründer:in wird deshalb die Gründung eines Vereins wohl nicht in Betracht kommen, wenn du dich mit einer Geschäftsidee ausprobieren willst.

Wenn es aber um Aufklärung, Information oder sonstige Zwecke geht, die der Allgemeinheit dienen, und du dich mit mehreren zusammentun und diesen Zweck verfolgen möchtest, dann stellt der Verein ein interessantes Konstrukt dar.

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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.
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