Das Oberlandesgericht in Köln hat ein bisher noch nie da gewesenes Zeichen gegen die Schufa gesetzt. Urteil: Die Schufa darf bereits erledigte Forderung – auch als negativer Eintrag bekannt – nicht mehr speichern, sondern muss diese Einträge sofort löschen. Eine Analyse von Tibor Bauer – alias „Mr. Schufa“.
Es geht um das leidige Thema Löschfristen der Schufa. Denn: In den vergangenen Jahren häuften sich die Gerichtsverfahren gegen die Auskunftei, die in ihrer Notwendigkeit als Institution unbestritten ist. Allerdings wollen immer weniger Menschen in Deutschland die von der Schufa auferlegten Speicherfristen hinnehmen.
Am 10. April 2025 setzte das Oberlandesgericht in Köln (Aktenzeichen 15 U 249/24) ein bisher noch nie da gewesenes Zeichen. Erstmals hat ein Gericht entschieden, dass die Schufa eine bereits erledigte Forderung – auch als negativer Eintrag bekannt – nicht mehr drei Jahre oder anderthalb Jahre speichern darf, sondern dass dieser Eintrag sofort zu löschen ist.
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da das Gericht die Revision seitens der Schufa ausdrücklich zugelassen hat, wird es dafür sorgen, dass in den kommenden Jahren die Waagschale immer mehr in Richtung Kläger und nicht mehr zugunsten der Schufa ausschlagen wird.
Urteil: Muss die Schufa jetzt alle erledigten negativen Einträge löschen?
Die Schufa betont, dass es sich aus ihrer Sicht um eine Einzelfallentscheidung handelt. Auch in meiner Community auf TikTok wurde dieses Thema heiß diskutiert. Ich habe deshalb auch mit dem zuständigen Rechtsanwalt gesprochen, der den Kläger in diesem Verfahren vertreten hat.
Die Einschätzung: Da es jedes Jahr dutzende Gerichtsverfahren bezüglich Löschfristen und generell zu Schufa-Einträgen gibt, wird dieses Urteil richtungsweisend für viele andere Gerichte sein. Der Unmut in der Bevölkerung ist seit Jahren spürbar, denn viele Menschen haben das Gefühl, trotz bezahlter Schulden und erledigter negativer Einträge, wie Bürger zweiter Klasse behandelt zu werden.
Die Bonität spielt in unserem Leben eine immer größere Rolle – und die Schufa als Wirtschaftsauskunftei ist für die Berechnung dieser Bonität ausschlaggebend. Ein Urteil wie das aus Köln zeigt, dass es erneut einen Umschwung geben wird. Die Schufa musste sich in ihrem mittlerweile fast hundertjährigen Bestehen immer wieder anpassen und zum Teil neu erfinden.
Erst vor zwei Jahren entschied der Europäische Gerichtshof beispielsweise, dass die Speicherfrist nach einer Restschuldbefreiung infolge einer durchlaufenen Insolvenz nicht mehr drei Jahre betragen darf, sondern auf sechs Monate zu verkürzen ist.
Das neue Urteil zeigte bereits kurz nach der Verkündung Wirkung. Denn seitdem haben sich mehrere Gerichte darauf berufen und ebenfalls zugunsten der Kläger entschieden – mit der Aufforderung an die Schufa zur Löschung der entsprechenden Einträge.
Die Schufa wird in Revision gehen
Natürlich wird die Schufa in Revision gehen, sodass das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof landen und dort voraussichtlich in anderthalb bis zwei Jahren abgeschlossen sein wird.
Trotzdem sorgt das Urteil des OLG Köln bereits jetzt für Hoffnung – insbesondere für Menschen, die nach einem jahrelangen Kampf ihre Finanzen wieder im Griff haben, aber trotz zurückgezahlter Schulden noch immer als Personen mit schlechter Bonität und mangelnder Zahlungsmoral gelten.
Wie bereits erwähnt: Ich stelle die Notwendigkeit der Schufa nicht grundsätzlich in Frage. Auch wenn ich früher selbst betroffen war, erkenne ich, dass unsere heutige Welt ohne aktive Bonitätsprüfung nicht mehr funktioniert. Doch trotz dieser Tatsache übe ich Kritik an den Regeln und Mechanismen, die zu diesen Prüfungen führen.
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