Netflix hat in den vergangenen Jahren die Preise für seine Abo-Modelle immer wieder angehoben. Doch diese Preiserhöhungen sind laut einem Urteil des Landgerichts Köln unwirksam. Für betroffene Kunden könnte es eine Rückzahlung in Höhe von bis zu 200 Euro geben.
Netflix hat den Preis für seine Abo-Modelle in den Jahren 2017, 2019 und 2022 angehoben. Kostete das Premium-Abonnement zunächst 11,99 Euro, liegt der Preis inzwischen bei 17,99 Euro im Monat.
Grund genug für einen Kunden, sich mit einer Klage gegen diese Preiserhöhungen zu wehren. Dieser hatte zunächst das Premium-Abo für 11,99 Euro abgeschlossen, muss inzwischen aber monatlich 17,99 Euro berappen.
Der Netflix-Kunde wurde von der Kanzlei WBS Legal vertreten, die auf Medien, E-Commerce und Internet spezialisiert ist. Mit Erfolg, denn am 15. Mai 2025 hat das Landgericht Köln ein wegweisendes Urteil gefällt. Demnach sind die Preiserhöhungen von Netflix unwirksam, was wiederum für Kunden eine Rückzahlung nach sich ziehen könnte.
Warum ist die Preiserhöhung bei Netflix unwirksam?
In seinem Urteil legt das Landgericht Köln fest, dass Netflix seine Preise künftig nicht mehr einfach einseitig erhöhen darf. „Die Richter des LG Köln urteilten, dass unser Mandant zur Zahlung der höheren Beiträge nie verpflichtet war und es an einer wirksamen Vertragsänderung fehlte“, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei WBS Legal.
Für diese wirksamen Vertragsänderung fehlte es vor allem an einer echten Willenserklärung des Kunden. Denn Netflix hatte die jeweiligen Preiserhöhungen über Pop-up-Fenster angekündigt.
Der Kunde habe diese „Einblendung nicht als freiwilliges Vertragsangebot verstanden“, wie es vom Landgericht heißt. Vielmehr habe dieses Pop-up-Fenster für den Kunden eher eine „bloße Information über eine bereits beschlossene Preisänderung“ dargestellt. „Somit handele es sich nicht um ein Angebot von Netflix und es sei kein Änderungsvertrag zustande gekommen“.
Klick auf einen Button reicht nicht aus
„Es geht nicht darum, ob irgendwo ein Button geklickt wurde. Es geht darum, ob dieser Klick eine rechtlich wirksame Zustimmung darstellt und genau das hat das LG nun völlig zu Recht verneint“, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS Legal. „Wer den Eindruck erweckt, der Preis werde ohnehin erhöht, der kann sich nicht hinter einem Zustimmungs-Button verstecken.“
Aus diesem Grund hat das Landgericht Köln nun geurteilt, dass Netflix dem Mandanten rund 200 Euro für alle überhöhten Zahlungen seit 2019 zurückzahlen muss. Die Ansprüche aus den Jahren 2017 und 2018 sind bereits verjährt.
Unwirksame Preiserhöhung: Geld von Netflix zurückerhalten
Das Urteil wiederum hat auch Auswirkungen auf die bereits gezahlten Mehrkosten für andere Netflix-Kunden. Denn diese können ebenfalls eine Rückzahlung fordern – rückwirkend seit dem Jahr 2019. Voraussetzung dafür ist, dass sie jetzt mehr zahlen als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
WBS Legal stellt hierfür ein Musterschreiben zur Verfügung. Die Höhe der möglichen Rückzahlung hängt dann davon ab, wann das Abo zu welchen Konditionen abgeschlossen wurde.
Allerdings ist nicht garantiert, dass das außergerichtliche Schreiben ebenfalls zum Erfolg führt. Es könnte auch sein, dass dies – wie beim Mandanten von WBS Legal – nur vor Gericht erfolgreich ist.
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