Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du der Datenschutzerklärung zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Netflix Preiserhöhung unwirksam Geld zurück
ENTERTAINMONEY

Netflix-Preiserhöhung unwirksam: So kannst du dir bis zu 200 Euro zurückholen

Maria Gramsch
Aktualisiert: 16. Mai 2025
von Maria Gramsch
Adobe Stock/ Africa Studio, Montage: BASIC thinking
Teilen

Netflix hat in den vergangenen Jahren die Preise für seine Abo-Modelle immer wieder angehoben. Doch diese Preiserhöhungen sind laut einem Urteil des Landgerichts Köln unwirksam. Für betroffene Kunden könnte es eine Rückzahlung in Höhe von bis zu 200 Euro geben.

Netflix hat den Preis für seine Abo-Modelle in den Jahren 2017, 2019 und 2022 angehoben. Kostete das Premium-Abonnement zunächst 11,99 Euro, liegt der Preis inzwischen bei 17,99 Euro im Monat.

Grund genug für einen Kunden, sich mit einer Klage gegen diese Preiserhöhungen zu wehren. Dieser hatte zunächst das Premium-Abo für 11,99 Euro abgeschlossen, muss inzwischen aber monatlich 17,99 Euro berappen.

Der Netflix-Kunde wurde von der Kanzlei WBS Legal vertreten, die auf Medien, E-Commerce und Internet spezialisiert ist. Mit Erfolg, denn am 15. Mai 2025 hat das Landgericht Köln ein wegweisendes Urteil gefällt. Demnach sind die Preiserhöhungen von Netflix unwirksam, was wiederum für Kunden eine Rückzahlung nach sich ziehen könnte.

Warum ist die Preiserhöhung bei Netflix unwirksam?

In seinem Urteil legt das Landgericht Köln fest, dass Netflix seine Preise künftig nicht mehr einfach einseitig erhöhen darf. „Die Richter des LG Köln urteilten, dass unser Mandant zur Zahlung der höheren Beiträge nie verpflichtet war und es an einer wirksamen Vertragsänderung fehlte“, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei WBS Legal.

Für diese wirksamen Vertragsänderung fehlte es vor allem an einer echten Willenserklärung des Kunden. Denn Netflix hatte die jeweiligen Preiserhöhungen über Pop-up-Fenster angekündigt.

Der Kunde habe diese „Einblendung nicht als freiwilliges Vertragsangebot verstanden“, wie es vom Landgericht heißt. Vielmehr habe dieses Pop-up-Fenster für den Kunden eher eine „bloße Information über eine bereits beschlossene Preisänderung“ dargestellt. „Somit handele es sich nicht um ein Angebot von Netflix und es sei kein Änderungsvertrag zustande gekommen“.

Klick auf einen Button reicht nicht aus

„Es geht nicht darum, ob irgendwo ein Button geklickt wurde. Es geht darum, ob dieser Klick eine rechtlich wirksame Zustimmung darstellt und genau das hat das LG nun völlig zu Recht verneint“, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei WBS Legal. „Wer den Eindruck erweckt, der Preis werde ohnehin erhöht, der kann sich nicht hinter einem Zustimmungs-Button verstecken.“

Aus diesem Grund hat das Landgericht Köln nun geurteilt, dass Netflix dem Mandanten rund 200 Euro für alle überhöhten Zahlungen seit 2019 zurückzahlen muss. Die Ansprüche aus den Jahren 2017 und 2018 sind bereits verjährt.

Unwirksame Preiserhöhung: Geld von Netflix zurückerhalten

Das Urteil wiederum hat auch Auswirkungen auf die bereits gezahlten Mehrkosten für andere Netflix-Kunden. Denn diese können ebenfalls eine Rückzahlung fordern – rückwirkend seit dem Jahr 2019. Voraussetzung dafür ist, dass sie jetzt mehr zahlen als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

WBS Legal stellt hierfür ein Musterschreiben zur Verfügung. Die Höhe der möglichen Rückzahlung hängt dann davon ab, wann das Abo zu welchen Konditionen abgeschlossen wurde.

Allerdings ist nicht garantiert, dass das außergerichtliche Schreiben ebenfalls zum Erfolg führt. Es könnte auch sein, dass dies – wie beim Mandanten von WBS Legal – nur vor Gericht erfolgreich ist.

Auch interessant:

  • Deutsche Forscher entwickeln neuen Lithiumionen-Leiter – für bessere Batterien
  • Rechenzentren: KI-Hype gefährdet Klimaschutz und Energiewende
  • Darum könnte es in 10 Jahren kein iPhone mehr geben
  • Prof. Valmed: Die erste zertifizierte Medizin-App mit KI in Europa
Kleines Kraftwerk

Anzeige

STELLENANZEIGEN
Sachbearbeiter Verwaltungsdigitalisierung (m/...
Landratsamt Schwäbisch Hall in Schwäbisch Hall
BASIC thinking Freiberuflicher Redakteur (m/w/d)
BASIC thinking GmbH in Home Office
Social Media Manager (m/w/d)
HEK - Hanseatische Krankenkasse in Hamburg
Online Marketing Manager SEA/SEO (m/w/d)
M1 Med Beauty Berlin GmbH in Berlin
Digital Expert Teilzeit 34h (m/w/d)
Porsche Niederlassung Hamburg GmbH in Hamburg
Online Marketing Manager (m/w/d)
Babtec Informationssysteme GmbH in Wuppertal

Du willst solche Themen nicht verpassen? Mit dem BASIC thinking UPDATE, deinem täglichen Tech-Briefing, starten über 10.000 Leser jeden Morgen bestens informiert in den Tag. Jetzt kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

THEMEN:NetflixNewsStreaming
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonMaria Gramsch
Folgen:
Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.
Keine Kommentare Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kleines Kraftwerk

Anzeige

EMPFEHLUNG
American Express Kreditkarte
Jetzt profitieren: Exklusive Vorteile mit der American Express Kreditkarte sichern
Anzeige MONEY
PŸUR
Internet, das nie teuer wird – für nur 19 Euro pro Monat
Anzeige TECH
UPDATE – DEIN TECH-BRIEFING

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten von uns die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Festkörperbatterie Huawei E-Autos Elektroautos Reichweite .000 Kilometer
GREENTECH

Festkörperbatterie: Huawei glaubt an Elektroautos mit 3.000 km Reichweite

wertvollsten alten Disney Kassetten viel Wert VHS
ENTERTAINMONEY

Raritäten: Diese alten Disney-Kassetten sind richtig viel Geld wert

Lithium-Metall-Batterie CATL
TECH

Lithium-Metall-Batterien: China-Hersteller will uraltes Problem gelöst haben

CO2 Batterie Lithium
GREENTECH

„Atmende“ Batterie speichert Strom und bindet CO2

Der Hafen von Monaco.
MONEY

Die Länder mit der höchsten Lebenserwartung

Solardach auf Kläranlage
GREENTECH

Solardach auf Kläranlage: Doppelter Klima- und Umweltschutz

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?