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Meta: Widerspruchsfrist für KI-Training abgelaufen – das kannst du jetzt noch tun

Maria Gramsch
Meta

Die Pläne von Meta, künftig automatisch die Daten europäischer Nutzer für das Training seiner KI-Modelle nutzen zu wollen, haben hohe Wellen geschlagen. Inzwischen ist die Widerspruchsfrist für die KI-Datennutzung abgelaufen. Wir verraten dir, was du tun kannst, wenn du die Frist verpasst hast.

Bereits seit März 2025 ist Meta AI in Deutschland verfügbar. Ende Mai hat der der US-Konzern damit begonnen, Daten seiner europäischen Nutzer für das Training seiner KI-Modelle zu nutzen. Die Widerspruchsfrist gegen das KI-Training von Meta ist jedoch am 27. Mai abgelaufen.

Wer diese Frist verpasst hat, kann seine bereits veröffentlichten Posts nicht mehr schützen. Denn diese sind nun Teil der Trainingsdaten von Meta AI und können aus diesem Datenpool nicht mehr zurückgeholt werden. Dennoch gibt es noch einige Optionen, um seine Daten zu schützen.

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Meta: KI-Widerspruchsfrist abgelaufen

Seit dem 27. Mai nutzt Meta die öffentlichen Inhalte seiner europäischen Nutzer für das Training seiner KI-Modelle. Dazu gehören unter anderem alle öffentlichen Beiträge, Fotos oder Kommentare von den Plattformen Facebook und Instagram.

Der Konzern selbst begründet die Nutzung dieser Daten mit einem speziellen KI-Training für den europäischen Markt. Dafür seien die Daten europäischer Nutzer notwendig.

So soll Meta AI unter anderem Umgangssprache oder Dialekte verstehen lernen. Auch unterschiedliche Arten von Humor und Sarkasmus aus den verschiedenen Ländern Europas sollen in das Training von Meta AI mit einfließen.

Was Meta dafür benötigt, sind Unmengen an Daten. Diese holt sich der US-Konzern von seinen Nutzern – ausgenommen davon sind lediglich sensible Daten wie Namen oder die Ende-zu-Ende-verschlüsselten Chats bei der Meta-Tochter WhatsApp.

Diese Möglichkeiten hast du nach abgelaufener Frist

Wer die Nutzung seiner Daten für das KI-Training verhindern wollte, hatte für einen Widerspruch bis zum 27. Mai 2025 Zeit. Doch auch jetzt lohnt es sich noch, Widerspruch einzulegen. Denn damit können alle künftigen Beiträge geschützt und vom KI-Training ausgeschlossen werden.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass dieser Schutz erst ab dem Zeitpunkt gilt, ab dem der Widerspruch bestätigt ist. Bis dahin fließen alle öffentlichen Inhalte weiterhin in das KI-Training ein. Der Widerspruch ist weiterhin über dasselbe Formular möglich. Dort muss nur eine E-Mail-Adresse hinterlegt werden, eine Begründung ist nicht nötig.

Für jedes Profil muss derweil ein einzelner Widerspruch erfolgen– wer also mehrere Profile nutzt, muss auch mehrfach Widerspruch einlegen. Profile, die miteinander verknüpft sind, sind davon ausgenommen.

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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.