Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
GEMA OpenAI ChatGPT Urteil Songtexte
BREAK/THE NEWSTECH

Urteil gegen OpenAI: ChatGPT darf keine Songtexte wiedergeben

Fabian Peters
Aktualisiert: 12. November 2025
von Fabian Peters
Foto: Sebastian Riepp
Teilen

Das Landgericht München hat entschieden, dass OpenAI durch die Wiedergabe von Songtexten in ChatGPT gegen das Urheberrecht verstößt. Die GEMA hatte zuvor auf Lizenzgebühren für Urheber bestanden und geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine kommentierende Analyse.

BREAK THE NEWS BASIC thinking

Unser exklusives Format »Break the News«, in dem wir aktuelle Nachrichten in ihre Einzelteile zerlegen, erscheint immer zuerst in UPDATE, unserem täglichen Tech-Briefing. Hier kannst du dich über 10.000 anderen Lesern anschließen und dich kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

GEMA vs. OpenAI

  • Laut GEMA hat ChatGPT die Texte von neun bekannten deutschen Songs auf Anfrage korrekt und nahezu komplett wiedergegeben. Für die Verwaltungsgesellschaft deutet das darauf hin, dass die Texte als solche von OpenAI abgespeichert wurden. Darunter: „Atemlos“ von Kristina Bach, „Männer“ von Herbert Grönemeyer und „Über den Wolken“ von Reinhard Mey.
  • OpenAI argumentierte, dass die Texte von ChatGPT gewissermaßen neu erzeugt wurden. Die KI reflektiere in ihren Parametern, was sie anhand ihrer Trainingsdaten gelernt habe. Dass die betroffenen Liedtexte für das KI-Training verwendet wurden, war für beide Seiten unstrittig und stand bereits zuvor außer Frage.
  • Das Landgericht München hat nun entschieden, dass die Texte „memorisiert“ worden seien. ChatGPT hätte sie damit unerlaubt vervielfältigt. Die vorsitzende Richterin hält es für ausgeschlossen, dass die exakte Wiedergabe Ergebnis einer zufälligen Ausgabe sei.

ChatGPT darf keine Songtexte mehr wiedergeben

Die GEMA sammelt für Künstler Gelder ein, wenn deren Texte oder Songs vervielfältigt oder wiedergegeben werden – beispielsweise über YouTube, im Radio oder bei öffentlichen Veranstaltungen. Deshalb hat die Verwaltungsgesellschaft auch Schadenersatz von OpenAI gefordert.

Primär dürfte es der GEMA aber darum gehen, einen Präzedenzfall für den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken durch Chatbots zu schaffen. Denn: Die meisten großen KI-Unternehmen verfolgen einen durchaus fadenscheinigen Ansatz bezüglich der Nutzung geschützter Werke.

OpenAI nutzt für seinen Videogenerator Sora etwa unabhängig vom Urheberrecht zunächst einmal sämtliche Inhalte, sofern Rechteinhaber nicht aktiv widersprechen. Doch Stillschweigen sollte stets Schutz bedeuten und nicht Zustimmung.

Ob das Unternehmen die Texte der betroffenen Urheber der GEMA-Klage nun gespeichert oder neu erzeugt hat, erscheint eigentlich hinfällig. Denn eine nahezu komplette und korrekte Wiedergabe ohne Lizenz widerspricht von der Logik her dem Urheberrecht.

Stimmen

  • GEMA-Chef Tobias Holzmüller forderte bereits im Vorfeld des Urteils: „Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme. Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und Urheber fair vergüten.“
  • Robert Heine, Partner bei der Berliner Kanzlei Raue, die die GEMA vertrat: „Dieses Urteil ist ein Meilenstein für alle Kreativen – ihre Werke sind auch vor KI-Systemen geschützt. Das Gericht stellt klar: KI-Anbieter können sich nicht der Lizenzpflicht entziehen, nur weil die Technologie neu ist.“
  • Ein OpenAI-Sprecher gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters: „Wir sind mit dem Urteil nicht einverstanden und erwägen weitere Schritte. Die Entscheidung betrifft nur eine begrenzte Anzahl von Songtexten und hat keine Auswirkungen auf die Millionen von Menschen, Unternehmen und Entwicklern in Deutschland, die unsere Technologie täglich nutzen.“

Urteil könnte weitreichende Folgen haben

Das Urteil des Landgerichts München öffnet der gesamten Musikbranche Tür und Tor für Folgeklagen. Da es um Texte geht, könnte es aber auch für Verlage wichtig werden.

Im Prinzip hat fast die gesamte Kreativbranche nun ein rechtliches Mittel zur Hand, um Lizenzgebühren zu fordern oder gegen die Wiedergabe von Texten vorzugehen. OpenAI steht unter Druck, entweder eine Einigung mit den Beteiligten zu finden oder das Urteil anzufechten, was als wahrscheinlicher gilt.

Der Rechtsstreit zwischen der GEMA und OpenAI steht vermutlich also eher am Anfang als am Ende. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnten sich die Machtverhältnisse zwischen Urhebern und Technologieunternehmen grundlegend verändern.

OpenAI müsste Rechteinhaber dann etwa aktiv um ihre Zustimmung bitten, bevor ChatGPT deren Texte wiedergeben darf. Urheber hätten zudem die Möglichkeit, eine Vergütung zu erhalten.

BREAK THE NEWS BASIC thinking

Unser exklusives Format »Break the News«, in dem wir aktuelle Nachrichten in ihre Einzelteile zerlegen, erscheint immer zuerst in UPDATE, unserem täglichen Tech-Briefing. Hier kannst du dich über 10.000 anderen Lesern anschließen und dich kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

Auch interessant:

  • Gaga-Gehalt für Elon Musk: Wie Tesla sich erpressen ließ
  • Xpeng Iron: Weiblicher Roboter spaltet die Gemüter
  • Warum Solarautos nur ein Nischendasein fristen
  • Immer mehr Fehler: KI kann keine Nachrichten
STELLENANZEIGEN
DLP-Security Specialist (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
IT-System Engineer – Endpoint and Privi...
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Cloud Database Engineer (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
(Junior) Social Media Manager / Content Creat...
MVZ Medizinisches Labor Nord MLN GmbH in Hamburg
Praktikum Social Media | LASCANA (w/m/d)
Otto GmbH & Co. KGaA in Hamburg
Content Manager (m/w/d)
SEGGER Microcontroller GmbH in Monheim am Rhein
Praktikum Social Media Design | LSCN (w/m/d)
Otto GmbH & Co. KGaA in Hamburg
Werkstudent Content und Online Marketing (m/w/d)
Zeppelin Power Systems GmbH in Hamburg
THEMEN:ChatGPTKünstliche Intelligenz
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonFabian Peters
Chefredakteur
Folgen:
Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
Keine Kommentare Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

natrium-ionen-batterie holz lithium lignin
GREENTECH

Holz statt Lithium: Natrium-Ionen-Batterie aus dem Thüringer Wald

Lithium-freie Batterie, Batterie ohne Lithium, Aluminium-Graphit Akku Batterie
GREENTECH

Batterie ohne Lithium: Aluminium-Graphit-Akku lädt in wenigen Minuten

Depotumzug Geld Geldanlage Aktien Wertpapiere Onlinebroker
MONEYTECH

Depotumzug: Was du unbedingt beachten solltest

KI-Hype, Künstliche Intelligenz, Motor, Auto, Tools, Weihnachten, Stress, Überforderung, Gesellschaft
TECH

KI-Hype: Warum wir einen Gang runterschalten sollten

ChatGPT Erinnerungsfunktion aktivieren OpenAI KI Künstliche Intelligenz
TECH

ChatGPT: Erinnerungsfunktion aktivieren – so funktioniert’s

BREAK/THE NEWSTECH

Ein launischer Jahresrückblick auf das Tech-Jahr 2025

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Jetzt starke Samsung Deals sichern mit bis zu 45% Rabatt!

Samsung Galaxy S25 Ultra

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?