Schauspielerin Collien Fernandes hat Anzeigen gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erstattet. Der Vorwurf: Online-Missbrauch und sexualisierte Gewalt im Netz. Der Fall lenkt die Aufmerksamkeit auf eine Schattenseite des Internets, die von der Politik viel zu lange vernachlässigt wurde. Die Zahl der Fälle lässt sich kaum verlässlich beziffern. Eine kommentierende Analyse.
Collien Fernandes: Was ist passiert?
- Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes hat Ende 2025 in Spanien Anzeige gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen erstattet. Der Vorwurf: Online-Missbrauch und sexualisierte Gewalt im Internet. Zuerst hatte der Spiegel (€) im Rahmen einer umfangreichen Recherche über den Fall berichtet. Demnach seien über Jahre hinweg Fake-Profile von Fernandes im Internet erstellt worden, über die Männer mit gefälschten Stimmen, Fake-Bildern und DeepFakes kontaktiert wurden. Collien Fernandes hat sich zu dem Fall in einem Instagram-Beitrag geäußert.
- Bei digitaler sexualisierter Gewalt handelt es sich um unerwünschte oder schädliche intime Inhalte, die mithilfe von Software generiert und auf diversen Plattformen im Netz verbreitet werden. Die häufigsten Vorgehen: Identitäten werden missbraucht, Bilder manipuliert oder Inhalte ohne Einwilligung im Netz verbreitet. Digitale sexualisierte Gewalt ist zwar kein neues Phänomen. Doch: Mithilfe von KI können mittlerweile sogar Laien täuschend echte Bilder, Videos und Stimmen generieren. Gesichter werden dabei entweder auf andere Körper montiert oder Inhalte werden komplett mit KI erstellt.
- Es ist bislang kaum zu beziffern, wie groß das Problem ist. Schätzungen zufolge kursierten 2023 rund 100.000 KI-generierte Videos im Internet, von denen 96 Prozent sexuell oder gegen Frauen gerichtet waren. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein, da sich KI-Tools seither rasant weiterentwickelt haben. Laut einer Studie werden vor allem Prominente zu Opfern sexualisierter Gewalt, da von ihnen viele Inhalte im Netz kursieren, mit denen Täter KI-Modelle füttern können. Eines der bekanntesten Opfer ist Sängerin Taylor Swift, von der bereits vor zwei Jahren KI-generierte sexuelle Inhalte verbreitet wurden.
Digitale sexualisierte Gewalt ist längst Alltag
So schlimm der Fall um Collien Fernandes an sich bereits ist, offenbart er einen oftmals gleichen gesellschaftlichen Reflex: Es muss erst medial eskalieren, bevor auf ein schon zuvor bestehendes Problem politischer Handlungsdruck folgt. Dass die Schauspielerin in Spanien klagt, wo sie zwischenzeitlich mit ihrem Ex-Mann gelebt hat, ist kein Zufall.
Denn eine erste Anzeige gegen Unbekannt lief in Deutschland ins Leere. Offizielle Begründung: wegen „fehlender Ermittlungsansätze“. Es fehlt schlichtweg die juristische Grundlage. In Spanien hingegen gibt es bereits seit 2004 ein Gesetz, das explizit digitale Gewalt im Internet mit einschließt und auch auf Fälle wie den von Fernandes angewandt werden kann.
Doch auch in Deutschland war digitale sexualisierte Gewalt zuvor längst Alltag, interessierte nur erstaunlich wenige. Ein Blick nach Italien offenbart eine ähnliche Trägheit. Dort hat man zwar unlängst ein Gesetz verabschiedet und das Problem als eigenständiges Delikt benannt. Doch nur, weil Ministerpräsidentin Giorgia Meloni zuvor selbst Opfer von sexuellen DeepFakes wurde.
Das sagt viel über die Logik moderner Gesetzgebung aus, bei der Betroffenheit Weitsicht ersetzt und viele Fälle ungehört oder ungeahndet bleiben. Hinzu kommt eine technologische Dynamik, die den Rechtsstaat alt aussehen lässt. Was früher technisches Know-how erforderte, gelingt heute mit ein paar Klicks. Eine Kombination aus Anonymität, Plattformlogik und KI macht Täter zudem skalierbar und Opfer dauerhaft verletzlich.
Stimmen
- Josephine Ballon, Juristin und Geschäftsführerin der gemeinnützigen Organisation HateAid, in einem Interview mit dem NDR: „Das allergrößte Problem ist, dass es selbst für technische Laien einfach ist, Deepfakes zu erstellen. Dafür braucht man nicht mehr als ein Profilbild von Instagram oder LinkedIn. Das zweite Problem ist, dass Deepfakes nicht explizit strafbar sind, sondern dass es sich bisher maximal um einen Bagatelldelikt handelt und es keinen Straftatbestand gibt, der explizit auch den sehr schweren Eingriff in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung abbildet.“
- Günter Krings, stellvertretender Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gegenüber Legal Tribune Online: „Wer täuschend echte KI-Bilder, -Videos oder -Audios ohne Einwilligung der Betroffenen verbreitet, trifft heute oft nur auf schwer passende Auffangtatbestände. Das Strafrecht und das Kunsturheberrecht helfen in Teilen, greifen aber nicht zuverlässig bei synthetischen Inhalten, insbesondere nicht bei massenhafter Online-Verbreitung, sexualisierten Deepfakes oder manipulativen Wahlkampf-Clips. Italien zeigt mit der Einführung der Strafbarkeit, wie es gehen kann. Deutschland sollte diese Richtung einschlagen und die strafrechtliche Schutzlücke schließen.“
- Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will ein geplantes Gesetz gegen digitale Gewalt zügig umsetzen. In den Tagesthemen sagte sie: „Wir werden mit dem digitalen Gewaltschutzgesetz zwei Blöcke regeln. Das Einen ist, dass wir Strafbarkeitslücken schließen. Das heißt bei pornografischen DeepFakes das Herstellen und Teilen unter Strafe stellen. Das Zweite ist eine bessere Durchsetzbarkeit. Es soll einen Auskunftsanspruch geben, der dazu führt, dass man Auskunft über Inhalte und einer IP-Adresse erhält. Betroffene Personen sollen zudem eine Account-Sperre beantragen können.“
Gegen digitale sexualisierte Gewalt: Ein Gesetz allein reicht nicht
Die Mühlen der deutschen Politik und Behörden mahlen langsam und kommen vielen technologischen Entwicklungen nicht hinterher – auch weil man viel verpennt hat. Die entscheidende Frage: Kommt ein Gesetz bevor die nächste technologische Eskalationsstufe droht und mit Weitblick vor diesem Hintergrund weiter gefasst wird? Oder: Reguliert man wieder nur das, was gestern schon überholt war?
Mindestens genauso wichtig muss es aber sein, endlich die Plattformen aus der Zuschauerrolle zu holen und sie in die Pflicht zu nehmen. Denn solange Konzerne Inhalte algorithmisch verstärken und Verantwortung von sich weisen, bleiben Strafverschärfungen nur ein Stückwerk.
Deshalb braucht es klare Haftungsregeln, schnellere Löschmechanismen und echte Sanktionsmöglichkeiten. Ansonsten wird digitale sexualisierte Gewalt weiterhin profitabel bleiben – und genau das ist das eigentliche Problem. Zur unbequemen Wahrheit gehört aber auch, dass selbst dann Gesetze nicht jede Straftat verhindern oder ahnden können.
Aus diesem Grund sollten spezialisierte Ermittlungsstellen, internationale Kooperationen und niedrigschwellige Hilfsangebote für Betroffene ins Leben gerufen werden. Denn solange Täter anonym oder global agieren und Opfer lokal allein gelassen werden, bleibt der digitale Raum ein asymmetrisches Spielfeld mit erschreckend klar verteilten Rollen.
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