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Deutschland landet wegen RapidShare auf der 'International Piracy Watch List'

Marek Hoffmann
Aktualisiert: 20. Mai 2010
von Marek Hoffmann
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Der „Congressional International Anti-Piracy Caucus“ hat am gestrigen Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Washington die „2010 International Piracy Watch List“ präsentiert. Die Gruppe von US-Politikern, die sich weltweit gegen Copyright-Verletzungen bei von US-Firmen hergestellten Produkten einsetzt, führt darin jene Staaten auf, in denen „Copyright-Piraterie ein alarmierendes Level erreicht hat, das die Vereinigten Staaten Milliarden kostet.“ An der Spitze der Liste stehen China und Russland, was vermutlich die wenigsten überraschen dürfte. Dann aber auch Kanada, Spanien und Mexiko. Die Begründung für diesen zweifelhaften Ruhm sehen die verantwortlichen Politiker in dem „Ausmaß und der Tiefe der Piraterie-Probleme“, die in den Ländern herrschen. Und darin, dass „sie keinerlei Maßnahmen ergriffen haben, um dem Problem zu begegnen“ beziehungsweise keine wesentlichen Fortschritte in ihren diesbezüglichen Bemühungen vorweisen können. Der Ausschuss veröffentlicht die Liste mit Ländern mit vermeintlich schwachen Copyright-Schutzmaßnahmen bereits seit seiner Gründung im Jahr 2003.

Zum ersten Mal wurde aber auch eine Liste mit gefährlichen Websites erstellt. Und auf diese Liste hat es prompt auch Deutschland geschafft. Der US-Kongress hat im Zuge dessen nämlich auch auf jene Länder im Visier, in denen Hoster ihrem – nach Auffassung des Kongresses illegalem -Treiben frönen. Und da steht Deutschland wegen RapidShare ebenso im Fadenkreuz der Cyber-Police wie Schweden wegen The Pirate Bay, China wegen Baidu, Kanada wegen IsoHunt, Luxemburg wegen RMX4U und die Ukraine wegen mp3fiesta. Laut Congressional International Anti-Piracy Caucus gehören diese Seiten zu den am häufigsten besuchten in der Welt und deswegen gelte ihnen allerhöchste Priorität bei der Bekämpfung von Copyright-Verletzungen.

So ein bißchen kann man die USA ja verstehen. Immerhin gehören sie zu den Ländern mit dem größten Export-Umfang an copyright-geschützten Produkten wie etwa Filmen, Musik oder Software. Aber dann gleich wieder einen auf Achse-des-Bösen zu machen, ist dann doch irgendwie…typisch.

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Ob die Listenplatzierung nun aber die deutsch-amerikanischen Beziehungen maßgeblich beeinflussen wird, bleibt abzuwarten. Immerhin hat das Oberlandesgericht Düsseldorf zu Beginn dieses Monats in einem Urteil (I-20 U 166/09)festgestellt, dass der Schweizer One-Klick-Hoster für das Filesharing seiner Kunden nicht haftbar gemacht werden könne. Dies läge zum einen daran, dass RapidShare nicht der Urheber der „Vervielfältigungen“ sei und zum anderen würde das Unternehmen die kopierten Filme auch nicht auf einer öffentlichen Plattform zur Verfügung stellen. Tja, und wo zwei Staaten unterschiedliche Rechtsauffassungen haben, da freut sich RapidShare… Wie ToMi gerade in den Kommentaren richtig hinweist, hat RapidShare eine ähnliche Klage auch in den USA zu eigenen Gunsten entscheiden können. Good Old Germany dürfte demnach bald wieder von der Liste gestrichen werden… – oder die USA kommen da jetzt auch drauf, weil sie offenbar ebenfalls zu wenig gegen den Hoster machen, sprich: die Richter zu wenig unternommen haben, um ihn zu verurteilen.  

Nachtrag: Soeben hat mich ein Sprecher der Presseagentur von RapidShare angeschrieben und mir unter anderem mitgeteilt, dass ein Statement zur Nennung in der US-Liste alsbald herausgegeben wird.   

(Marek Hoffmann / Foto: Flickr – Fotograf: Dawvon)

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