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Wem gehören eigentlich die Daten in autonomen Autos?

Stephanie Kowalski
Aktualisiert: 11. Juni 2018
von Stephanie Kowalski
Foto: Pixabay / TayebMEZAHDIA
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Selbstfahrende Autos sind das Fortbewegungsmittel der Zukunft. Sie sind auf einigen Straßen dieser Welt bereits unterwegs. Der technologische Fortschritt, den diese Fahrzeuge repräsentieren, ist revolutionär. Doch autonome Fahrzeuge sammeln auch Daten – zur Verkehrslage, zum eigenen Fahrverhalten und zu allem, was man im Auto tut. Nur: Wem gehören eigentlich diese Daten?

Bereits in den 1990ern ließ die Münchener Universität der Bundeswehr innerhalb ihres in den 1980ern gestarteten EUREKA-PROMETHEUS-Projekts Autos führerlos über die Autobahn fahren. Autonomes Fahren ist also keine Erfindung aus dem 20. Jahrhundert.

Die Autos der Bundeswehr-Uni fuhren allein anhand visueller Informationen, die diverse Kameras den Fahrzeugen lieferten. Mikroprozessoren wiederum verarbeiteten diese parallel dazu. 

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Im Dezember 2011 erwarb Google ein US-Patent für die Technik zum Betrieb von autonomen Fahrzeugen. Heute fahren die ersten fahrerlosen Autos im Straßenverkehr.

Im Laufe der Zeit hat sich bei autonomen Autos sehr viel verändert. Eine Frage bei der Entwicklung dieser selbstfahrenden Fahrzeuge wurde bislang aber nie wirklich im Detail beantwortet: Wem gehören die Daten, die beim Fahren eines autonomen Autos, anfallen? Dem Fahrer, dem Automobilhersteller oder dem Softwarehersteller, der das Auto programmiert hat?

Autonome Autos: Pro und Kontra

Laut der RAND Corporation, einer Denkfabrik in den USA, die nach Ende des Zweiten Weltkriegs gegründet wurde, um die amerikanischen Streitkräfte zu beraten, übertreffen die Vorteile, die autonomes Fahren bieten, die Nachteile bei weitem.

Man glaubt, dass die Technik bis zu 90 Prozent aller Verkehrsunfälle verhindern könnte. Das wären in den USA eine wirtschaftliche Ersparnis von über 400 Milliarden US-Dollar.

Eine Studie des Lawrence Berkeley National Laboratory besagt, dass ein autonomes und elektrisches Robotertaxi im Jahr 2030 etwa 90 Prozent weniger Kohlendioxid verursachen könnte als ein heutiges Auto mit Verbrennungsmotor.

Vorteile autonomen Fahrens, Bitkom-Studie 2017 (Foto: Screenshot / Bitkom)

So viel zu den Vorteilen von autonomen Autos. Es gibt aber auch Nachteile, die diese Fahrzeuge mit sich bringen (werden). Besonders große Unklarheiten gibt es im Bereich des Datenschutzes.

Damit verbunden ist der Umstand, dass zur Überwachung unzählige Daten erhoben werden. Unklar ist also, was mit den erfassten Daten passiert und wer sie in welcher Form nutzt.

Autonomes Fahren: Daten, Daten, Daten

So fortschrittlich und modern die Erfindung autonomer Fahrzeuge sein mag, der rechtliche Rahmen ist derzeit so gut wie gar nicht geklärt. Das ist erstaunlich, wenn man bedenkt, dass schon jetzt für Connected Cars zahlreiche Informationen gesammelt werden.

Und dennoch, auf zahlreiche Fragen fehlen in diesem Bereich Antworten:

  • Welche Daten sollen und dürfen gesammelt werden?
  • Was passiert mit den Daten, die solch ein Auto produziert: Bleiben sie im Fahrzeug oder wohin gelangen sie?
  • Wer hat die Hoheit über die Daten?
  • Kann die Privatsphäre eines Autofahrers noch gewahrt werden?
  • Was ist mit dem Datenschutz?

Auch die Ethikkommission der Bundesregierung sieht beim Thema autonomes Fahren die Herausforderung, dass der Datenschutz gewährleistet werden muss. Denn schon jetzt werden riesige Mengen an Daten von der Industrie genutzt. Eine Lösung, um gleichzeitig Daten zu erheben und Nutzer zu schützen, wäre die Anonymisierung der Daten.

Das Problem dabei ist, dass anonymisierte Daten für viele Funkionen nicht hilfreich sind.

Wenn zum Beispiel automatisierte Systeme messen sollen, ob ein Fahrer zu müde zum Fahren ist oder wenn das Entertainment-System personalisierte Musik einspielen soll, klappt das nicht ohne personenbezogene Daten

Würden die Deutschen ihre Autodaten freiwillig zur Verfügung stellen? (Foto: Screenshot / Bitkom)

Welche Daten wollen Unternehmen haben?

Doch welche Daten werden eigentlich im Auto gesammelt? Im Oktober 2017 befragte Bitkom dazu Unternehmen aus dem Fahrzeugsektor. Dabei stellte sich heraus, dass die Unternehmen zum Teil an ganz unterschiedlichen Daten interessiert sind.

Manche Unternehmen forderten zum Beispiel die generelle Bereitstellung der Daten, andere wünschten sich Einsicht in die für den Fahrer relevanten Daten. Wetter- und Verkehrslage-Daten wurden von allen befragten Unternehmen eingefordert.

Weitere Daten, die für die Unternehmen aus der Studie interessant waren: Positionsdaten sowie Geschwindigkeits-, Beschleunigungs- und Bremsdaten. Die Wartungsdaten eines Fahrzeugs waren dagegen für die Unternehmen kaum von Interesse.

Die Bitkom-Studie belegt aber auch, dass Unternehmen nicht komplett auf Daten verzichten wollen: Mit ihnen könnten autonome Systeme Staus verhindern und den Ausstoß von Abgasen verringern.

Wem gehören die Daten aus autonomen Fahrzeugen?

Unabhängig davon, welche Daten erhoben werden, stellt sich die Frage, wo diese Daten landen und vor allem, wem sie gehören.

Autohersteller: Sollten die Daten bei denen bleiben, die sie sammeln?

Sollte die Datenhoheit bei den Autoherstellern bleiben? ADAC, TÜV und die Versicherungsindustrie sehen das kritisch. Sie sehen den persönlichen Datenschutz der Autofahrer gefährdet. Eine weitere Kritik ist, dass die Autoindustrie Daten im Namen der Sicherheit oder des besseren Verkehrsflusses erhebt, diese aber dann für andere – gewinnbringendere Zwecke – missbraucht. 

Denn mit der Vernetzung der Fahrzeuge lässt sich sehr viel Geld verdienen. Zum Beispiel wenn Automobilhersteller wie Opel und Mercedes-Benz künftig auch als Versicherungsunternehmen auftreten. Dann könnten sie mit ihrem exklusiven Zugang zu den Autodaten ein Datenmonopol etablieren.

Daher ist es nachvollziehbar, warum gerade der ADAC und die Versicherungsindustrie dies ablehnen.

Auch das Versprechen der Autoindustrie, Daten sicher auf ihren Servern zu verwahren, sieht der TÜV kritisch. Er fordert, dass die Verarbeitung der Daten im Auto stattfinden müsse, nicht im Server der Hersteller. Laut TÜV wären die Daten im Fahrzeug sicherer und außer Reichweite der Hersteller sowie möglicher Manipulationsversuche.

Doch das ist wiederum technisch schwierig. Denn ein Bordcomputer kann kaum die riesigen Mengen an Daten auswerten. Das erfordert eine Serververbindung.

Autofahrer: Gehören die Daten denen, die sie produzieren?

Ein anderer Ansatz ist, die Datenhoheit den Autofahrern selbst zuzusprechen. In einer Studie des Digitalverbands Bitkom in Zusammenarbeit mit dem Verband der TÜV-Unternehmen ging es unter anderem auch um die Frage, wem die Daten aus vernetzten Autos gehören sollten.

69 Prozent der Befragten meinten, dass der Eigentümer des Fahrzeugs, also der Fahrer, entscheiden sollte, wer die gesammelten Daten nutzen darf. Nur 42 Prozent würden diese auch Dritten zur Verfügung stellen. Dann aber nur zur Verbesserung des Verkehrsflusses oder für die Aufklärung von Straftaten.

27 Prozent sind zur Datenweitergabe bereit, wenn sie dafür einen individuellen Nutzen hätten – wie etwa persönliche Verkehrsmeldungen.

(Foto: Screenshot / Bitkom)

Nur zwei Prozent der Befragten gaben an, dass die Daten den Automobilherstellern gehören sollten. 95 Prozent der Beteiligten erwarteten, dass die Systeme eines solchen Fahrzeugs regelmäßig auf Datenschutz und Datensicherheit geprüft werden müssen.

Wenn es um Datenschutz geht, wären 55 Prozent bereit, unabhängigen Prüfungsorganisationen Zugang zu anfallenden Mobilitätsdaten zu gewähren. Nur elf Prozent der Studien-Teilnehmer sähen die Daten bei staatlichen Behörden in sicheren Händen.

Autonome Fahrzeuge: Hoheit über die Daten wird ein Diskussionsthema bleiben

Wie die Studie von Bitkom und des Verbands der TÜV-Unternehmen zeigt, sind der Großteil der Deutschen der Überzeugung, dass die Datenhoheit beim Halter oder Fahrer eines autonomen Autos liegt.

Fragen zu Schutzpflichten des Staates, zur verfassungsgemäßen Programmierung und zum Datenschutz unterschiedlich betroffener Personen, vom Entwickler bis hin zum Fahrer selbst, bedürfen dennoch nach wie vor der Beantwortung. Der Einsatz vollautomatisierter Fahrzeuge wird nur dann erfolgen können, wenn der notwendige gesetzliche Regelungsrahmen gegeben ist.

Nach derzeitigem Stand arbeitet der deutsche Gesetzgeber noch an der Entwicklung dieser Rahmenbedingungen. Dass diese Aufgabe in den nächsten Jahren umgesetzt werden muss, ist nicht von der Hand zu weisen.

Schließlich erobern immer mehr autonome Autos die Straßen dieser Welt.

Auch spannend:

  • Was bedeutet die DSGVO für Connected Cars?
  • Autonome Autos: Haben Hacker nur darauf gewartet?
  • Uber-Unfall: Notfallbremse war nicht aktiviert und Fußängerin hatte Drogen intus
  • Eine kurze Geschichte der autonomen Fahrzeuge
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