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Urteil gegen Tesla-Touchscreen: Sinnvoll oder realitätsfremd?

Marinela Potor
Aktualisiert: 02. August 2020
von Marinela Potor
Tesla
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Bevor du das nächste Mal während der Fahrt deinen Tesla-Touchscreen bedienst, solltest du wissen: Achtung, das kann teuer und gefährlich werden – und du könntest deinen Führerschein eine Zeit lang verlieren. 

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat ein bedeutendes Urteil gegen einen Tesla-Fahrer gefällt. Konkret geht es um die Bedienung am Tesla-Touchscreen während der Fahrt. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für Autobauer insgesamt haben.

Was ist passiert?

Ein Tesla-Fahrer war im März 2019 am Abend bei Regen auf einer Bundesstraße unterwegs. Um seine Sicht zu verbessern, wollte er das Intervall der Scheibenwischer anpassen.

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Das funktionierte aber in seinem Fahrzeug (ein Tesla Model 3) nur über den Tesla-Touchscreen. Der Scheibenwischer lässt sich zwar am Scheibenwischerhebel ein- und ausschalten. Die genauen Intervalle stellt man aber über den Bilschirm ein.

Mittlerweile hat Tesla zwar ein Software-Update eingeführt, das die Einstellungen per Sprachsteuerung ermöglicht. Zum Zeitpunkt des Unfalls war dies aber noch nicht möglich.

Und genau das wurde dem Autofahrer zum Verhängnis. Er kam nämlich dabei auf gerader Strecke rechts von der Fahrbahn ab und fuhr in mehrere Bäume.

Das Amtsgericht Karlsruhe fand, dass der Fahrer den Tesla-Touchscreen, ein nach § 23 Absatz 1a StVO elektronisches Gerät, rechtswidrig bedient hatte. Somit verurteilte das Gericht den Autofahrer schließlich zu einer Geldstrafe von 200 Euro und erteilte auch ein einmonatiges Fahrverbot.

Touchscreen darf nur eingeschränkt bedient werden

Denn der „Handy-Paragraph“ besagt ziemlich eindeutig, dass elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen nur sehr eingeschränkt beim Fahren benutzt werden dürfen.

Tatsächlich ist die Nutzung nur erlaubt, wenn

  1. das Gerät nicht aus einer Halterung genommen oder in der Hand gehalten wird und es
  2. entweder nur durch eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt wird oder (falls nicht) für die Bedienung nur ein kurzer Blick hin zum Gerät und weg vom Straßengeschehen erforderlich ist. Auch das muss aber den Straßen-, Verkehrs- oder Wetterverhältnissen angepasst sein.

Als „elektronische Geräte“ gelten unter anderem auch Infotainment-Geräte, Navis, Smartphones, Autotelefone und Touchscreens.

Der Fahrer wehrte sich gegen das Urteil. Denn seiner Meinung nach hatte er kein „elektronisches Gerät“ bedient, sondern ein sicherheitstechnisches Bedienelement.


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So landete der Fall schließlich vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe. Hier ist nun das Urteil gefallen. Die Richter stimmten der Einschätzung des Amtsgerichtes zu.

Auch Tesla-Touchscreen ist elektronisches Gerät

Die Richter begründeten ihre Einschätzung folgendermaßen:

„Zwar stellt der im Touchscreen des Tesla eingebaute Geschwindigkeitsregler des Scheibenwischers selbst kein elektronisches Gerät dar […], sondern es handelt sich um ein sicherheitstechnisches Bedienteil des Fahrzeugs.

Dieses ist jedoch in den Touchscreen des Tesla fest eingebaut, welcher auch andere Funktionen beinhaltet, wie etwa ein der Information dienendes Navigationsgerät, so, dass der Berührungsbildschirm auch aus verkehrstechnischen Sicherheitsgründen insoweit nur einheitlich betrachtet werden kann und von der Verbotsnorm nicht einzelne Anwendungen herausgenommen werden können.“

Das bedeutet: Es ist zwar richtig, dass die Scheibenwischer-Einstellung selbst kein elektronisches Gerät darstellt. Das Problem ist aber, dass sie in einen Touchscreen verbaut ist, der Funktionen von elektronischen Geräten bietet, wie etwa ein Navigationsgerät. Das könne man nicht voneinander trennen, sagen die Richter.

Damit ist also auch der Tesla-Touchscreen ein elektronisches Gerät, selbst wenn du ihn nur dafür nutzt, um die Intervalle deines Scheibenwischers anzupassen.

Das wiederum heißt, dass auch hier die typischen Regeln zur Bedienung nach § 23 gelten. Wenn die Scheibenwischer-Einstellung dich also zu lange von der Straße ablenkt, ist das rechtswidrig.

Und, das fanden die Richter, war beim Tesla-Fahrer der Fall. Denn im Scheibenwischer-Menü beim Tesla-Touchscreen gibt es noch ein Untermenü mit fünf verschiedenen möglichen Einstellungen. All das erfordere sehr viel mehr Aufmerksamkeit als nur der erlaubte kurze Blickkontakt.

Realitätsfernes Urteil?

Der beste Beleg für die Einschätzung der Richter ist eigentlich der Kläger selbst, da er genau dadurch selbst einen Unfall baute. Aus dieser Sicht heraus ist das Urteil des OLG natürlich sinnvoll. Schließlich ist Ablenkung im Straßenverkehr die häufigste Unfallursache. Und die Konsequenzen reichen vom „harmlosen“ Blechschaden bis zu schweren Unfällen.

Es ist also im Sinne aller Verkehrsteilnehmer, wenn derartige Bedienfunktionen als unsicher eingestuft und ihre Nutzung während der Fahrt bestraft wird.

Doch: Wie realitätsnah ist das? Denn was hätte der Autofahrer eigentlich tun sollen? Vermutlich: Einen Platz zum Anhalten finden und dann die Einstellungen seiner Scheibenwischer anpassen. Wenn die Scheibenwischer aber nicht schnell genug agieren und man so durch Regen und Dunkelheit eine eingeschränkte Sicht hat, kann auch das gefährlich sein.

Der Instinkt des Autofahrers lässt sich daher nachvollziehen: so schnell wie möglich die Einstellungen ändern. Denn die wenigsten von uns wären mit eingeschränkter Sicht weitergefahren, nur um anzuhalten und den Touchscreen zu bedienen.

Das macht das Verhalten des Autofahrers natürlich nicht weniger gefährlich, es ist aber nachvollziehbar.

Tesla-Fahrer streiten über Scheibenwischer

Die automatische Scheibenwischerfunktion ist auch unter Tesla-Fahrern nicht unumstritten. Denn theoretisch schalten sich die Scheibenwischer automatisch ein, wenn es regnet und passen auch ihre Geschwindigkeit der Wassermenge an. In diesem Sinne müsste man eigentlich gar nichts am Touchscreen einstellen.

Doch das scheint nicht bei allen Autos so reibungslos zu funktionieren, wie ein Thread im Tesla-Forum zeigt. Darin zeigt sich, dass einige Autobesitzer genau das gleiche Problem haben wie der deutsche Tesla-Fahrer: Die Intervallgeschwindigkeit ist nicht immer passend.

So finden die betroffenen Tesla-Fahrer, dass das Touchscreen-Menü tatsächlich eine Sicherheitslücke darstelle, da man oft in genau der gleichen Situation sei wie im geschilderten Gerichtsfall.

Entweder man fährt mit eingeschränkter Sicht, bis man irgendwo in Ruhe das Menü bedienen kann oder man muss für eine lange Zeit den Blick von der Straße abwenden, um die Scheibenwischer am Touchscreen zu justieren.

Viele finden deshalb: Das kann Tesla besser lösen.

Für Autobauer ist Urteil ein Signal

Doch das Urteil zum Tesla-Touchscreen auch ein Signal an andere Autobauer.

Schließlich ist Tesla nicht der einzige Autobauer, der immer mehr Funktionen über den Bildschirm regeln lässt. Beim VW Golf 8 etwa funktioniert der Lautstärkeregler auch über den Touchscreen, um nur ein Beispiel zu nennen.

Autobauer tun dies, weil es moderner wirkt und sie sich dadurch mechanische Hebel und Knöpfe sparen und so ein schickeres, formschöneres Design gestalten können.

Nach diesem Urteil müssen sie das aber wohl überdenken. Schließlich will auch kein Autobauer Kunden gefährden oder Autos auf die Straße schicken, die ein Verkehrsrisiko darstellen. In dem Fall sollte Sicherheit vor Schönheit gehen.

Und: So unschön ist eine Intervall-Schaltung am Scheibenwischerhebel schließlich auch nicht. Andernfalls müssten Autobauer ihre Technik auf die nächste Stufe heben – und genau solche Funktionen auch per Sprachsteuerung anbieten.

Zum Weiterlesen

  • Tesla, löse doch bitte endlich mal dein tödliches Autopilot-Problem!
  • Ghost: Wenn dein Autositz mit dir kommuniziert – unheimlich oder genial?
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Marinela Potor ist Journalistin mit einer Leidenschaft für alles, was mobil ist. Sie selbst pendelt regelmäßig vorwiegend zwischen Europa, Südamerika und den USA hin und her und berichtet über Mobilitäts- und Technologietrends aus der ganzen Welt.

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