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LG Köln untersagt Telekom-Drosselung – der Kampf gegen die DSL-Bremse ist aber noch nicht gewonnen (Update 2 – Urteil im Volltext verfügbar)

Christian Wolf
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Wolf
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Ist das Thema Drosselung damit endgültig beerdigt? Ich kann es ja eigentlich nicht glauben. Doch die aktuellen Fakten sprechen zunächst einmal dafür: Das Landgericht Köln hat einer Klage der Verbraucherzentrale NRW stattgegeben und sämtliche Vertragsklauseln zur künstlichen Verlangsamung der Übertragungsgeschwindigkeit bei Internet-Flatrates für unzulässig erklärt. Doch die Freude darüber könnte noch verfrüht sein: das Urteil (Az. 26 O 211/13) ist noch nicht rechtskräftig.

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„Unangemessene Benachteiligung“ des Verbrauchers

Zumindest die Richter am Kölner Landgericht schlossen sich aber der Position der Verbraucherschützer an, derzufolge Klauseln zur einer nachträglichen Drosselung als „unangemessene Benachteiligung“ des Kunden gelten müssen. Diese sollten demgegenüber während der gesamten Laufzeit ihres Vertrages die Sicherheit genießen, dass ihr gebuchtes Surftempo nicht reduziert wird. Die Entscheidung gilt für Call-&-Surf-Tarife mit einer maximalen Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s oder mehr.

Bislang hatte die Telekom angekündigt, ab 2016 bei ihren DSL-Tarifen nach Überschreitung eines vom jeweiligen Tarif abhängigen monatlichen Datenvolumens auf 2 Mbit/s zu drosseln. Für Anschlüsse mit bis zu 16 Mbit/s sollte die Bremse bei 75 GB greifen; bei bis zu 50 Mbit/s ab 200 GB. Bei 100-Mit-Anschlüssen galten bisher 300 GB als magische Grenze; mit 200 Mbit/s hingegen 400 GB. Ausgenommen davon war lediglich die Nutzung des TV-Dienstes „Telekom Entertain“.

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Urteil noch nicht rechtskräftig

Träte das Urteil in Kraft, müsste die Telekom sämtliche Drosselungs-Passagen aus betroffenen Flatrate-Verträgen streichen, so die Verbraucherschützer. Dann wären sowohl Rechtsgrundlage als auch die Bevorzugung von Telekom-Diensten vom Tisch. Und genau hier liegt wohl auch der Haken: Es ist schwer vorstellbar, dass der Bonner Konzern die Entscheidung einfach so hinnimmt und kampflos aufgibt. Viel wahrscheinlicher dürfte sein, dass man sich auf gültige Rechtsmittel berufen wird und den Weg in die nächste Instanz einschlägt.

„Ausgedrosselt“, wie schon in sozialen Netzwerken und auf Twitter jubiliert wird, hat es sich bis zur endgültigen Klärung dieser Frage jedenfalls noch nicht. Eine Stellungnahme der Telekom steht bisher aus. Wir haben in Bonn aber mal nachgefragt. Sobald wir Antwort erhalten, erfahrt ihr es hier.

Update, 11:30 Uhr

Kaum geschrieben, ist die Stellungnahme der Telekom schon da. Unternehmenssprecher Philipp Blank teilte uns gegenüber mit, man könne die Entscheidung nicht nachvollziehen und habe das Urteil noch nicht vorliegen. Wie bereits vermutet, ist das letzte Wort aber wohl noch nicht gesprochen: „Wir werden es prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen“, so Blank.

Update, 15:10 Uhr

Mittlerweile ist das Urteil im Volltext verfügbar.

Bilder: Jeremiah Ro / Flickr (CC BY 2.0)

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THEMEN:Deutsche TelekomInternetRecht
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vonChristian Wolf
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Christian Wolf wird am Telefon oft mit "Wulff" angesprochen, obwohl er niemals Bundespräsident war und rast gerne mit seinem Fahrrad durch Köln. Er hat von 2011 bis 2014 für BASIC thinking geschrieben.
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