Sonstiges

Onlineshops dürfen Schwarzlisten führen

und zwar Blacklists von den Kunden, die durch auffällig hohe Retouren für viel Freude sorgen. Das wird wohl insbesondere die großen wie Otto.de und andere freuen. Siehe mehr auf akadeMix.de

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

1 Kommentar

  • Hmm, der Kaufvertrag ist doch eine beidseitige Willenserklärung. Online-Shop sagt: ich will verkaufen. User sagt per Mausklick: „ich will das jetzt kaufen“. Nun sagt plötzlich Online-Shop: „ich will nun doch nicht verkaufen, Du hast uns schon 2mal Zeug zurückgeschickt“.
    OK, nochmal nachgelesen, die schreiben ja auch „darauf hinweisen, dass sie in Zukunft nicht mehr beliefert werden“. Also beim Rücksende-Vorgang müssen die wohl darauf hinweisen, dass man das nächste mal ggfs. abgelehnt wird. Also genau lesen was die einem schreiben 🙂