Sonstiges

Shopbetreiber: Abmahnwelle

Shopanbieter.de zitiert die Pressemitteilung von LegalerShop.de:

Onlineshops werden immer öfter wegen fehlendem Hinweis auf Umsatzsteuer und Versandkosten abgemahnt. Gerade hat eine Berliner Kanzlei eine neue Abmahnwelle ins Rollen gebracht. Obwohl es sich in diesen Fällen wohl um Rechtsmissbrauch handelt – es wurden wahrscheinlich mehrere hundert Shops angeschrieben – sollten alle Händler ihre Preisauszeichnung zur Sicherheit überprüfen. Darauf weist Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer, Betreiberin des Muster-Rechtsshops legalershop.de, hin.

Nach §1 Abs. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) dürfen gegenüber Endverbrauchern ausschließlich Bruttopreise ausgezeichnet werden. Wenn sich der Onlineshop nicht ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, muss damit zu jedem Artikel der Preis einschließlich Umsatzsteuer angegeben werden. Zudem verlangt §1 Abs. 2 PAngV den Hinweis, dass der Preis die Umsatzsteuer enthält und ob zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen.

und berichtet zugleich von einem neuen Abwehr-Projekt zum Schutze vor solchen Abmahnpraktiken:

Das Problem des Abmahnwahns ist nun für zwei E-Commerce-Forenbetreiber Grund genug, eine neue Initiative zu gründen. Das Projekt trägt den Namen abmahnwahn.com.

Wie sicherlich auch die Initiatoren dieses Projekts, halte ich das Instrument Abmahnung zur Vermeidung des Gerichtsgangs prinzipiell als sehr sinnvoll. Es kann sollte jedoch nicht sein, dass es von Rechtsanwälten ausgenutzt wird um so richtig Kasse zu machen.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.