Sonstiges

Spiegel-Print über Web 2.0

VisualBlog:

Wer es nicht gelesen haben sollte, der Spiegel widmet sich in seiner aktuellen Ausgabe über drei Seiten dem Thema Web 2.0 unter der Überschrift „€œWas du machst, ist ganz egal“€?. Erwähnt werden Projekte wie StudiVZ, MyVideo, OpenBC und Bym. (Ob Bym da reinpasst, weiß ich nicht so recht. Aber warum nicht. Wenn die Zeitschrift eingestellt werden musste, sollen die Online-Redakteure wenigstens noch eine Chance bekommen.)

weiterlesen (ink. Scan der drei Seiten)

Update: Spiegel mag die Scans nicht, nachdem Matis vom Visualblog da nachgefragt hatte. Das gute Recht von Spiegel, dennoch, armselige Einstellung. Das lief damals beim Gamestar-Magazin wesentlich schlanker. Wir wollten einen Printbericht einscannen und hatten um Erlaubnis nachgefragt. Gamestar hatte lediglich gecheckt, ob der Bericht auch im Premium-Onlinebereich zu finden war. War er nicht und damit hatten wir grüne Licht bekommen. Darüberhinaus wurde uns gar eine wunderbare picobello-PDF Datei mit dem Originalartikel zugeschickt. So gehts auch, wenn man sich alternative Handlungsweisen überlegt.


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Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

8 Kommentare

  • Scans hab ich erstmal wieder rausgenommen, weil mir die Gesetzeslage in dem Fall nicht klar ist und ich keinen Stress deswegen bekommen möchte…

  • die gesetzeslage ist hierbei eindeutig. artikel eines mediums sind dessen eigentum. die einstellung des spiegels ist verständlich, schließlich sollen in print und onlineausgabe gelder gemacht werden. warum sollten kunden auf spiegel-online werben, wenn es auf „grundlegenden denkseiten“ das gleiche sahnehäubchen gibt?

    außerdem – blogger verhalten sich genauso – siehe don – und verwehren sich die nutzung ihres geistigen eigentums für eigene zwecke.

    das ist ein weites und spannendes feld, wie zur zeit in belgien und immer noch in new york entschieden wurde/-ird (google)

  • sicher – spiegel sind nur andere dimensionen. die haben mit dem- ums -überleben zu kämpfen. auch die frankfurter rundschau musste jüngst 200 menschen entlassen. gut, spiegel hat noch andere dimensionen, trotzdem – auch hier ist das perfekte geschäftsmodell noch nicht gefunden, um mit der, ich sag mal, amerikanisierung der medien umzugehen. wer liest schon noch zeitung, gut, wir hier jetzt, aber sonst? die nächste generation zeitungsleser gibt es doch schon fast gar nicht mehr. das ist etwas grundsätzliches, das in den verlagen mit angst und schrecken gesehen wird und dem mit distress und abschottung reagiert wird. auch mir wurde von gj bereits die erlaubnis zur darstellung von bildmaterial rückwirkend entzogen, gutes recht – und ich sage ja, momentan würde es dem spiegel tatsächlich schaden – trotz der doppelt angeführten dimensionen

  • „Gamestar hatte lediglich gecheckt, ob der Bericht auch im Premium-Onlinebereich zu finden war. War er nicht und damit hatten wir grüne Licht bekommen.“

    Robert, Du gestehst den Leuten von Gamestar zu, zu prüfen, ob der fragliche Content im Premium-Bereich zur Verfügung stand. War er nicht, also haben sie Dir erlaubt, das zu posten. Dies legt nahe, dass Du Verständnis hättest, wenn sie Dir nicht erlaubt hätten, zu posten, wenn sie den Content im Premium Bereich gehabt hätten, oder?

    Letzteres ist bei Spiegel der Fall. Die Print-Version ist 1:1 auch elektronisch verfügbar, wenn man eben den Spiegel als ePaper abonniert hat, also Premium Content. Warum gestehst Du den Spiegel Leuten nicht das gleiche zu wie den Gamestar Leuten?

    M.W. darf man sogar das Spiegel ePaper privat weitergeben. Das fand ich recht kulant, als ich das Abo abgeschlossen habe. Ob das allerdings immer noch so ist, weiss ich nicht. Alle, die ich kenne, schütteln nur den Kopf, wenn ich erwähne, dass ich den Spiegel am Bildschirm lese ;-).

  • Die Darstellung von Sebastian ist im wesentlichen korrekt. Zwei Dinge möchte ich noch anmerken:
    Das Urheberrecht bleibt immer bei den Urhebern. Diese treten allerdings in der Regel die Nutzungsrechte mehr oder weniger umfangreich an die Verleger ab. Die Krux der Verleger ist dieses „mehr oder weniger.“ Es ist offenbar mit erheblichem Aufwand verbunden, herauszufinden, ob ein Verlag überhaupt befugt ist, eine Nutzung wie in diesem Fall auch nur zu dulden. Im Zweifel zieht er sich damit den Ärger des Urhebers zu, der auch den Verlag zu Verantwortung ziehen könnte.
    Beim Spiegel gibt es aber eine wie ich finde vernünftige Alternative. Und die hört in diesem Falle auf folgenden Link: http://service.spiegel.de/digas/servlet/dossieransicht/S7014092