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Abmahngeschäfte mit dem Markenrecht

Robert Basic
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Robert Basic
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Gerhard geht auf den Markenskandal „Zur Linde“ ein (Verein lässt sich Markennamen zur Linde schützen und mahnt prompt&gezielt zig Gaststätten und Hotels ab…).

Gegenüber dem Abmahner empfiehlt die IHK vorerst nicht zu reagieren. (Quelle: Pressemitteilung der IHK Südthüringen).

Mein Kommentar dazu: Ich hoffe, der abmahnende Verein hat eine gut gefüllte Vereinskasse, um die Honorare der Anwälte der abgemahnten Gastwirte zu bezahlen, oder es ist im Falle einer Insolvenz des Vereins wenigstens möglich, auf die Geldbeutel der dahinter stehenden Personen durchzugreifen. Bedauerlicherweise sind die eigentlich zuständigen Rechtsanwaltskammern nicht selten unwillig, einem standeswidrigen Treiben einiger ihrer Mitglieder Einhalt zu gebieten. Nicht ganz unschuldig ist vermutlich auch das Markenamt. Solche Marken dürfen für unsere Branche erst gar nicht eingetragen werden. Die Masche – eintragen, darauf vertrauen, daß das Markenamt mitspielt und nach Ablauf der Widerspruchsfrist abkassieren – ist eigentlich bekannt. Bislang erfolgten die Abkassierversuche eher über vermeintliche Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht. Nachdem nicht wenige Gerichte dabei nicht mehr mitspielen, verlagern sich die Attacken auf das Markenrecht

Silke beklagt sich völlig zurecht über das Markenamt, das den Fall verschuldet hat und schlägt vor, das es für die Kosten der ausstehenden Prozesse aufkommen soll. Mir gefällt Gerhards Vorschlag viel besser, da man fast schon als kriminell zu bezeichnenden Personen/Organisationen nicht anders beikommen kann. Doch der Gedanke einer Strafgebühr für grobe Fahrlässigkeit im Markenamt hat was.

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vonRobert Basic
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Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.
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