Googles KI-Übersicht hat zwei Münchner Verlage fälschlicherweise mit Betrugsmaschen in Verbindung gebracht. Beide zogen vor Gericht – und bekamen Recht. Das Landgericht München entschied: Wenn die KI eigene Falschaussagen erzeugt, haftet Google. Das Urteil könnte die Spielregeln für KI-generierte Suchergebnisse grundlegend verändern.
Seit Jahren ist Google die erfolgreichste Suchmaschine im Netz. Ursprünglich wurde den Nutzern einfach nur eine kuratierte Liste mit Ergebnissen geliefert, die laut dem Algorithmus zur jeweiligen Anfrage passen. Doch inzwischen steht noch vor diesen Links eine sogenannte AI Overview. Nutzer erhalten also immer seltener eine Antwort direkt von einer Internetseite und immer häufiger von Googles eigener KI.
Wie wir alle wissen, hat künstliche Intelligenz die Tendenz, Fakten zu verdrehen oder falsch zu interpretieren. Das gilt auch für die KI-Antworten von Google. Doch was passiert, wenn hierdurch ein Schaden entsteht oder der Ruf von Unternehmen beschädigt wird? Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass bei Fehlern in der KI-Übersicht nicht wie bisher die Betreiber einer Quellseite haften, sondern Google selbst.
Verlage klagen gegen erfundene KI-Antworten von Google
Geklagt hatten zwei Münchner Verlage wegen Rufschädigung. Ihr Argument: Wer bestimmte Begriffe googelte, bekam von der KI-Übersicht zu lesen, die beiden Unternehmen seien für Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriöse Geschäftspraktiken bekannt.
Diese Vorwürfe sind nicht haltbar und basieren darauf, dass die Google-KI Informationen über andere, tatsächlich dubiose Firmen mit den beiden Verlagen vermischte und Zusammenhänge konstruierte, die in keiner der verlinkten Quellen zu finden sind.
Auf eine Abmahnung hatte Google nicht reagiert, also zogen beide Verlage vor Gericht. Mit Erfolg, denn das Landgericht München untersagte Google per einstweiliger Verfügung, die falschen Behauptungen weiter zu verbreiten, und bürdete dem Konzern 80 Prozent der Verfahrenskosten auf.
Googles KI-Übersicht hat eine eigene „Stimme“
Juristisch ist der Fall deshalb so relevant, weil er mit einer bislang geltenden Logik bricht. Für klassische Suchergebnisse hat der Bundesgerichtshof 2018 entschieden, dass Suchmaschinen nur eingeschränkt haften.
Die Begründung war damals, dass Google lediglich fremde Inhalte anzeige, die von andere Parteien ins Internet gestellt wurden. Eine Pflicht, jede einzelne Seite vorab zu prüfen, würde das Geschäftsmodell Suchmaschine unmöglich machen, und ohne solche Dienste wäre das Internet mit seiner Flut an Daten kaum noch nutzbar.
Genau diese Argumentation lässt sich laut den Münchner Richtern aber nicht auf die KI-Übersicht übertragen. Denn die KI zeigt nicht bloß fremde Seiten an, sondern wertet diese aus, verknüpft sie und formuliert daraus eine eigene, in sich geschlossene Aussage. Diese wird zwar als objektive Information dargestellt, ist aber häufig eine Interpretation der Quellen.
Damit wird aus dem neutralen Vermittler ein eigenständiger Verfasser. Und für eigene Aussagen muss man geradestehen. Zumal Google die KI selbst entwickelt und die zugrunde liegenden Algorithmen bedient.
So verteidigt Google die KI-Übersicht
Google verteidigte sich mit dem Argument, die Nutzer könnten die verlinkten Quellen ja selbst nachprüfen und wüssten ohnehin, dass man KI-Antworten nicht blind vertrauen dürfe. Das Gericht ließ das nicht gelten. Die bloße Möglichkeit, eine Aussage durch eigene Recherche zu widerlegen, befreie niemanden von der Verantwortung für diese Aussage. Die KI-Übersicht sei aus sich heraus verständlich und liefere keinen Hinweis darauf, dass sie womöglich Fehler enthalte.
Das Urteil ist allerdings keine generelle Abrechnung mit der Funktion. Google muss weiterhin nicht für fremde Inhalte haften, auch wenn diese von der KI genutzt werden. Das Unternehmen ist nur dann verantwortlich, wenn die KI etwas behauptet, das so in keiner Quelle steht. Die Falschinformation müssen also selbst erzeugt sein.
Fast jede zehnte KI-Antwort ist falsch – bei Billionen Anfragen
Das Ausmaß der Halluzinationen zeigt eine in der New York Times veröffentlichte Studie. Demnach lagen Googles KI-Übersichten mit dem aktuellen Modell in 91 Prozent der Fälle richtig. Entsprechend war fast jede zehnte Antwort fehlerhaft. Bei über fünf Billionen Suchanfragen pro Jahr sind das mehrere Millionen falsche Antworten pro Stunde.
Selbst bei den korrekten Antworten ließ sich mehr als die Hälfte nicht sauber durch die angegebenen Quellen belegen. Die KI behauptet also Dinge, deren Herkunft sich kaum noch nachvollziehen lässt. Ein Problem, dass auch das Landgericht München erkannt hat.
Momentan gibt es jedoch noch kein endgültiges Urteil, es handelt sich bisher nur um eine einstweilige Verfügung. Vermutlich wird Google in die nächste Instanz ziehen. Ob die Entscheidung dort Bestand hat, ist offen. Allerdings hat diese eine Grundlage – eine Grundsatzentscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom September 2025. Sollte sich die Rechtsprechung durchsetzen, müssten Google und andere KI-Anbieter künftig deutlich mehr für das einstehen, was ihre Maschinen von sich geben.
Auch interessant:









