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Blogger und Forenbetreiber haften nicht für das Benehmen der Gäste

André Vatter
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von André Vatter
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Nachdem Besitzer von Blogs und Foren aufgrund von „Marions Kochbuch“ landesweit die Köpfe hängen ließen, gibt es nun endlich gute Nachrichten zu verkünden: das damalige Urteil des Landgerichts Hamburg war Mumpitz. Das jedenfalls verkündet das Hanseatische Oberlandesgericht in einem neuen Urteil (Az. 5 U 180/07).

Damals hatten die Macher des Kochbuchs (unter anderem) die Fußballforen von Foros auf dem Kieker gehabt, weil ein Mitglied das Foto irgendeiner kulinarischen Marion-Köstlichkeit dort gepostet hatte. Der Foro-Betreiber hatte daraufhin einen auf den Deckel bekommen und durfte später die Kosten für Abmahnung und Lizenzen übernehmen. Wie bei heise.de zu lesen ist, wurde diese Entscheidung erst einmal revidiert:

Das Oberlandesgericht […] urteilte in allen Punkten zugunsten des Forenbetreibers. Entgegen der Ansicht des LG Hamburg seien solche Inhalte nicht als eigene Inhalte im Sinne des § 7 TMG zu bewerten. Vielmehr handele es sich bei Postings in Foren um fremde Informationen, für die der Betreiber nach § 10 TMG nur eingeschränkt haftet. Etwas anderes ergäbe sich auch dann nicht, wenn es sich um ein geschäftliches Angebot handeln würde.

Eine präventive Inhaltskontrolle sei nicht vonnöten – und bei anonymen Forenteilnehmern auch zunächst gar nicht möglich. Noch etwas: Laut OLG muss der Beklagte nicht für die Kosten der Abmahnung aufkommen. Ein einfacher Hinweis des Inhabers von Marions Kochbuch hätte völlig genügt, immerhin läge „diese Maßnahme allein in seinem Interesse liege, um den Betreiber zu einer Entfernung des Beitrags zu bewegen und gegebenenfalls bei künftigen Folgeverstößen als Störer in Anspruch nehmen zu können“. Laut heise.de hat das OLG keine Revision gegen das Urteil zugelassen.

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THEMEN:Recht
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vonAndré Vatter
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André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.
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