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Nach T-Mobile-Blackout: Nein, es gibt keinen Schadensersatz (auch nicht für Netzsperren)

André Vatter
Aktualisiert: 22. April 2009
von André Vatter
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e-plus-adEines muss man zugeben: E-Plus hat schnell und ziemlich gerissen reagiert. Als gestern rund 39 Millionen Kunden (potentiell) vom Blackout bei T-Mobile betroffen waren, preschte der kleinere Wettbewerber vor und pflanzte Google Adwords-Anzeigen ins Netz (s. telefon.de): Wer nach „Netzausfall“ googelte, bekam das frohe Versprechen „Mit BASE keine Ausfälle“ präsentiert.

Wie auch immer: Die Empörung unter der magentafarbenen Kundschaft war groß, so groß, dass heute sogar die „Süddeutsche“ den Connect-Redakteur Markus Eckstein um ein Interview bemühte. Wie es scheint, treibt ein dreistündiges Funkloch die Menschen heutzutage reihenweise in den Wahnsinn, vielen ist die Abhängigkeit vom Handy nicht einmal bewusst. Als Absicherung gegen künftige Ausfälle dieser Art schlägt Eckstein jedem Mobilfunkteilnehmer ein „privates Back-up-System“ vor. Sprich: Holt euch zwei SIM-Karten von unterschiedlichen Anbietern.

Interessant – da garantiert heute zig Mal Gegenstand von Diskussionen – ist die Frage nach dem Schadensersatz. Einer hat wichtige Telefonate nicht machen können, ein anderer wartete vergeblich auf den Anruf eines Geschäftspartners. Was nun? Fehlanzeige, sagt Eckstein:

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Die Anbieter sichern sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen derlei Ausfälle ab. Dort gibt es kein Recht auf hundertprozentige Verfüg- oder Erreichbarkeit. Denn die Netzbetreiber schalten immer mal wieder ihre Systeme ab, sei es für Wartungs- oder Ausbauarbeiten. Das geschieht dann aber meist mitten in der Nacht und dauert nur wenige Minuten, so dass die Kunden davon nichts mitbekommen.

Das Berufen auf die AGB kommt mir bekannt vor. Heute Morgen fand ich auf Felix von Leitners Blog den Link zu einem interessanten Schriftwechsel zwischen der Deutschen Telekom und einem Kunden, der sich über die geplante Netzsperre Gedanken machte: „Habe ich als Kunde ein Sonderkündigungsrecht?“ Das Witzige an der Sache ist, das die Profis vom Telekom-Support diese Anfrage mehrmals quer durchs Haus schickten und dabei mit eigenen Anmerkungen versahen. Der Fragesteller bekam die Antwort dann samt Anhang, in dem unter anderen zu lesen war:

Hinweis zur Bearbeitung: Hallo Herr Hxxx, hat er Recht oder ist er nur ein potenzieller Nutzer der demnächst gesperrten Seiten, der nun maulig wird? Bitte um Prüfung oder Weiterleitung. Vielen Dank und frohe Ostertage!
AnjaHxxx, VCS Uelzen

Also, Obacht, liebe maulende Telekom-Kunden: Jeder von euch, der gegen die Netzsperre ist, kann in den Augen des Ex-Monopolisten ein potentieller Pädophiler sein. Übrigens: Deswegen außer der Reihe kündigen? Ist nicht.

Die Vertragsunterzeichnung bedeutet keinerlei Änderung in der Leistungserbringung der DTAG.

Update, 16:00 Uhr:

Wie es scheint, hat sich der Druck auf T-Mobile im Laufe des Tages erhöht und die Bonner haben nun richtig tief in der Trickkiste gewühlt, um eine angemessene Entschädigung herauszusuchen. Voilà: Gratis-SMS für alle.

„Wir bedauern diesen Vorfall und entschuldigen uns bei unseren Kunden für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Derzeit analysieren wir diesen Vorfall genau, um eine Wiederholung auszuschließen“, sagt Georg Pölzl, Sprecher der Geschäftsführung von T-Mobile Deutschland. „Als Geste können unsere Kunden am kommenden Sonntag, den 26. April, umsonst Standard-SMS im Inland in alle Netze verschicken“, kündigt T-Mobile-Chef Pölzl an.

(André Vatter)

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THEMEN:Deutsche TelekomMobilfunkSoftware
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vonAndré Vatter
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André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.
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