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Mumpitz-Urteil gegen FON: Das ist kreative – nicht kriminelle Energie!

André Vatter
Aktualisiert: 08. Juli 2009
von André Vatter
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fon„So, alle Foneros einmal aufgezeigen! Wisst ihr eigentlich, dass ihr ein Haufen ganz frecher Diebe seid? Und FON, euer Dachverband… das ist jawohl das Letzte, sich schmarotzend durch die harte Arbeit anderer zu bereichern.“ – Zugegeben, das klingt nach einem übertriebenen Vorwurf, aber der DSL-Anbieter, der die WLAN-Community vor das Kölner Oberlandesgericht gezerrt hat, sagte tatsächlich „schmarotzend“, um seinen aufgebrachten Standpunkt zu unterstreichen.

Einige von euch kennen sicherlich FON: Ich besorge mir für wenig Geld einen kleinen Extra-Router (mit dem putzigen Namen „Fonera“) und klemme ihn an meine Leitung an, damit andere registrierte Nutzer mitsurfen können. Wenn diese zuhause ebenfalls ihren Zugang teilen, können sie kostenlos ins Netz, alle andere drücken für das Fremdsurfen einen kleinen Obolus ab. Auf diese Weise hat es FON bereits zu einem ansehnlichen internationalen WLAN-Netzwerk gebracht, ohne das ich auf Reisen schon so manches Mal aufgeschmissen gewesen wäre.

Aber damit soll jetzt Schluss sein. Warum? Nun, weil die Richter entschieden haben (Az. 6 U 223/08), dass dieses „Geschäftsmodell“ gegen das Wettbewerbsrecht verstoße. Man sah es unter anderem als erwiesen an, dass FON jedes DSL-Vertriebskonzept zunichte macht, da sich ja nun niemand mehr einen eigenen DSL-Anschluss besorgen müsse. Auch würde der dadurch verursachte zusätzliche Traffic dem Anbieter die Haare vom Kopf fressen – immerhin hat man es am Markt mit einer Mischkalkulation zu tun: Normal- und nicht Power-User stehen im Fokus. Der DSL-Provider, der leider anonym blieb (besorgt mir mal bitte den Namen, ich habe am Wochenende noch nichts vor), sei Opfer der „Ausbeutung der von der Klägerin geschaffenen Infrastruktur“ und überhaupt ergebe sich durch das Wischiwaschi-Anmeldeverfahren ein „beträchtliches Gefährdungspotential“ für alle.

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FON wurde zur Unterlassung verdonnert, außerdem sollen nun auch Schadensersatzzahlungen fließen – wie viel, wurde nicht bekannt. Laut Heise ist bereits Berufung eingelegt worden, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Um die Verunsicherung unter den Mitgliedern zu zerstreuen, hat FON zudem darauf hingewiesen, dass der etwaige Vorwurf der Illegalität nur auf das Unternehmen zurückfalle und nicht die Nutzer betreffe.

Man regt sich ja schon auf, so ein wenig. Liebe DSL-Anbieter: Dann baut doch bitte eigenständig ein flächendeckendes WLAN-Netz auf. Und bitte keins mit vereinzelt gesäten Hotspots, für deren Nutzung acht Euro (!) die Stunde verlangt wird. Und ihr, liebe Mobilfunker: Wie sieht es mit einem deutschlandweiten UMTS-Netz aus? Hm? E-Plus hat ja bereits kapituliert und sich mit FON ins Bett gelegt und ein paar Foneras springen lassen, damit das Upgrade der Sendemasten nicht so teuer wird. Und sonst? Ich sehe nur teure Verbote in den Tarifen, VoIPen darf man nicht, ab fünf Gigabyte wird gedrosselt – und bitte, lieber Kunde, sei zuhause, bevor die Laternen angehen. FON hat etwas Nützliches geschaffen, das ist kreative – nicht kriminelle Energie. Es ist endlich mal Zeit, zu lernen und nicht zu verbieten.

(André Vatter)

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André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.
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