Die Besprechung im Bundesrat hatte etwas mehr als drei Minuten (Video) gedauert – dann war das „Zugangserschwerungsgesetz“ beschlossene Sache. Mit dem Okay der Länder hat Frau von der Leyen (CDU) die für sie letzte und wichtigste Hürde genommen, so dass ihr durchgehecheltes Gesetz für Netzsperren wie geplant wahlwirksam schon am ersten August in Kraft treten kann. Nunja: einen kleinen Stolperstein gibt es da schon noch. Alles, was aus dem Bundesrat kommt, muss – zumindest formal – vom Bundespräsidenten abgesegnet werden.
Genau darin sehen die Gegner der Zensurmaßnahmen ihre nächste Chance vor einer Verfassungsklage: noch könnte Horst Köhler das unsinnige Vorhaben stoppen. Dazu hat der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) gemeinsam mit Vereinen und Bloggern nun einen offenen Brief an das Bundespräsidialamt geschickt. Darin wird Köhler aufgefordert, seine Unterschrift unter dem Gesetz zu verweigern. „Das Zugangserschwerungsgesetz ist offenkundig nicht verfassungskonform, und zwar sowohl aus formalen wie auch aus inhaltlichen Gründen“, sagt der zuständige Anwalt Thomas Stadler, der das Schreiben im Auftrag der Kritiker aufsetzte. Insgesamt werden vier Punkte angesprochen, die die Verfassungswidrigkeit der Netzsperren belegen sollen:
1. Fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes
2. Fehlende Verwaltungskompetenz des Bundes
3. Fehlerhaftes Gesetzgebungsverfahren
4. Fehlende materielle Verfassungsmäßigkeit
Alvar Freude vom AK Zensur, der bereits im Mai eindrucksvoll bewiesen hat, dass die Devise „Löschen statt sperren“ durchaus umsetzbar ist, sieht im Bundespräsidenten „die vorerst letzte Instanz, die die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger aufgreifen“ und das ungeeignete aber gefährliche Gesetz stoppen könne.
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Damit ruht jetzt erst einmal alle Hoffnung auf dem Staatsoberhaupt. Ob diese berechtigt ist, ist allerdings fraglich: Seit seiner Amtseinführung im Jahr 2005 hat Köhler erst zwei Gesetze abgefangen, bevor sie umgesetzt werden konnten: Im Oktober 2006 das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung (Stichwort: Abschuss von Passagiermaschinen) und zwei Monate später das Verbraucherinformationsgesetz. Wollen wir hoffen, dass er auch dieses Mal ein Einsehen hat. Die verschwundenen kritischen Stimmen in seinem Online-Gästebuch stimmen leider wenig optimistisch.
(André Vatter)
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