Only in America (und hoffentlich nur dort)! Einer Frau aus Tennesee droht eine mehrmonatige Haftstrafe, weil sie den Fehler machte und eine Widersacherin auf Facebook anstupste („to poke“). Diese hatte zuvor beim Gericht eine Schutzverfügung gegen die Stupserin beantragt, die sämtliche „Telefonate, das Kontaktieren oder eine andersgeartete direkte oder indirekte Kommunikation mit der Antragstellerin“ untersagt. Die Hintergründe dazu sind übrigens unbekannt.
Als der „Du wurdest gerade gestupst“-Hinweis auf ihrem Bildschirm auftauchte, geriet sie so in Rage, dass sie sofort einen Screenshot machte und damit zur Polizei ging. Kurze Zeit später holte ein Streifenwagen die freche Gegenspielerin ab. Sie sei „extrem geschockt“, verriet ihr Anwalt im Interview mit ABCNews.com. Einen Screenshot als einzigen Beweis wolle er so nicht gelten lassen und will nun Facebook direkt um Hilfe in der Sache bitten. Vielleicht hat sich ja auch ein Bösewicht unerlaubt Zugang zum Account seiner Klientin verschafft. Das Gerichtsverfahren ist schon für kommenden Monat anberaumt, sollte die angeklagte Dame verurteilt werden, droht ihr bis zu ein Jahr Haft.
Interessanter als den Vorfall an sich finde ich allerdings die Debatte dahinter, zu der mittlerweile auch einige akademische Vertreter beitragen. „Ein Stupser ist ein sehr bewusster Akt“, sagte Ryan Calo von der Stanford Law School’s Center for Internet & Society. „Man hat eine bestimmte Person auserwählt und sagt sich: dies will ich tun.“ Die Kommunikation zwischen Menschen würde heute weit mehr umfassen, als den direkten Dialog, Mails und Telefonate. Der Stups-Skandal würde nur zeigen, wie die Gerichte neue Formen der zwischenmenschlichen Beziehung berücksichtigen müssten. Die digitale Welt würde neue und andere „Stolperfallen und Bedrohungen“ bereithalten, so Calo. „Bei Schutzverfügung dreht es sich nicht immer um physische Gefahr. Häufig geht es auch nur darum, Leute im Bewusstsein auszublenden und von ihnen loszukommen.“
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(André Vatter)
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