Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Archiv

Verbraucher- und Datenschutz: Soziale Netzwerke einigen sich auf ein Mindestmaß

André Vatter
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von André Vatter
Teilen

vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat den sozialen Netzwerken Xing, MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-Wen und StudiVZ in Deutschland einen Regelkatalog aufgedrückt. Freiwillig haben die Portale aber nicht eingewilligt, diesen umzusetzen. Erst im Sommer mussten sie reihenweise Abmahnungen einkassieren. Die Netzwerke hatten sich in den verklausulierten Nutzungsbedingungen weitgehende Rechte gegenüber ihren Mitgliedern eingeräumt. Das betraf besonders den Umgang mit deren privaten Daten. „Wir hatten angesichts einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen und anderen Erklärungen der Betreiber nicht mit solch schlechten Standards gerechnet“, empörte sich der Verband.

Dass es nun zu einer Einigung gekommen ist, hat also nur damit zu tun, dass die Anwälte der einzelnen Netzwerke die Unterlassungserklärung unterschreiben mussten. Veränderungen aus eigenem Antrieb? Keine Chance! Es wird nur das umgesetzt, was rechtlich vorgeschrieben wird. „Man muss nicht immer auf Gesetze warten. Vertrauen bei den Nutzern schafft, wer freiwillig für mehr Verbraucherschutz eintritt“, beklagt sich der Vorstand Gerd Billen in Richtung Betreiber. Die nun erzielte Einigung umfasst im Wesentlichen vier Bereiche:

1. Die Verwendung persönlicher Daten geschieht nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Nutzers.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Apple AirPods 4 gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

2. Mitglieder entscheiden selbst, ob ihr Profil über Suchmaschinen auffindbar sein soll.

3. Das Urheberrecht der von den Nutzern erstellten Inhalte liegt allein bei ihnen.

4. Betreiber dürfen Profile nicht mehr „aus beliebigen Gründen“ löschen – vor allem nicht, ohne die Nutzer vorher informiert zu haben.

Dies ist das Mindestmaß, auf das sich die Parteien einigen konnten. In der Unterlassungserklärung wird eine Frist genannt, in der die Regeln umgesetzt sein sollen: Spätestens im Januar 2010 müssen alle AGBs und Datenschutzrichtlinien angepasst sein.

Forderungspapier appelliert an die Selbstverpflichtung

Doch die Wünsche der Verbraucherzentrale gehen verständlicherweise weiter. Wer mitlesen möchte, kann sich hier das PDF des Forderungspapiers besorgen. Es ist ein Appell an die Betreiber, endlich Transparenz und Sicherheit in den Netzwerken zu erhöhen.

Da wäre zum Beispiel die Forderung, dass Nutzer ihren Account ohne große Umwege deaktivieren können. Wenn dies geschehen ist, sollen damit auch sämtliche, über ihn gesammelte Daten augenblicklich gelöscht werden. Generell sollen Informationen nur dann protokolliert werden, wenn es wirklich handfeste Gründ dafür gibt – das gilt schon bei der ersten Anmeldung. Jedes Profil muss darüber hinaus standardmäßig restriktiv konfiguriert sein, das heißt, Suchmaschinen haben von außen keinen Zugriff und auch innerhalb des Netzwerks bleibt die Privatsphäre gewahrt. Wenn vom Mitglied anders gewünscht, muss er diese Änderung eigenhändig vornehmen. Ganz wichtig: Das Urheberrecht selbst erstellter Inhalte bleibt bei den Nutzern. Wenn die Betreiber an diese heranwollen, brauchen sie die explizite Erlaubnis dazu.

Ein weiteres großes Kapitel betrifft den Schutz der Mitglieder. Die Seitenbetreiber werden gebeten, „alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Datendiebstähle und Systemeinbrüche zu vermeiden“. Dazu werden regelmäßige Kontrollen vorgeschlagen. Auch die Einbindung von fremden Anwendungen, Open Social-Apps zum Beispiel, soll künftig mit großer Sorgfalt realisiert werden. Dritte dürfen dann nur mit Wissen und Zustimmung der Nutzer Zugriff auf ihre Daten erhalten. Wenn über eine App Missbrauch betrieben wird, soll der Betreiber haften – und nicht der jeweilige Entwickler.

Angesichts dieser Forderungen fragt man sich wirklich, warum die Netzwerke sich diese nicht schon vor langer Zeit selbst auferlegt haben. Ich meine, genau das erhöht doch die Attraktivität eines Umfeldes, in dem die Nutzer sich gerne aufhalten und dann eben das tun, was die Betreiber sich wünschen: Inhalte beitragen und Klicks generieren. Apropos Nutzer: Die Verbraucherschützer können nicht überall ihre Augen haben, weshalb die Mitglieder aufgerufen werden, Misstände und Verstöße umgehend zu melden. Über die Seite Surfer-haben-Rechte werden jederzeit Beschwerden entgegengenommen.

(André Vatter)

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Trainee Social Media Marketing (m/w/d)
BAUHAUS in Mannheim
Praktikum Online-Marketing und Digitalisierun...
TARGOBANK in Düsseldorf
Praktikum im Bereich Kommunikation, PR und Co...
Daimler Truck AG in Leinfelden-Echterdingen
Praktikant (m/w/d) Content und Kommunikation ...
Somfy GmbH in Rottenburg am Neckar
Sachbearbeitung Social Media Management (w/m/d)
Landesbetrieb Forst Brandenburg in Eberswalde
Online Marketing Specialist (m/w/d)
Q-Park Operations Germany GmbH & Co. KG in Grevenbroich
Digital Content Creator:in im Bereich Beauty ...
DALTON COSMETICS GERMANY GmbH in Deggendorf, Regen, ...
Content Redakteur/ Copywriter (w/m/d)
Anders & Ganz GmbH in Aachen, Hamburg
THEMEN:RechtVerbraucherschutz
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonAndré Vatter
Folgen:
André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.
EMPFEHLUNG
naturstrom smartapp
Smart Charging: Schnell und einfach E-Auto laden mit der naturstrom smartapp
Anzeige GREEN
Vodafone Business
Vodafone Business-Kracher: Doppeltes Datenvolumen + 10 GB pro Monat
Anzeige TECH
goneo eigener Chatserver-2
goneo: Dein eigener Chatserver für Teams, Familie & Freunde
Anzeige TECH
PITAKA Hüllen Galaxy Z Fold7
Schlank, robust, smart: Die neuen Hüllen von PITAKA für das Galaxy Z Fold7 und Flip7
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Energielabel Smartphones Tablets EU Nachhaltigkeit
TECH

Energielabel für Smartphones und Tablets: Das bedeuten die Kennzeichnungen

Was ist eine Public Benefit Corporation OpenAI PBC
MONEY

Warum OpenAI sich in eine Public Benefit Corporation umwandeln will

Sammelklage Facebook Schadenersatz Meta Datenschutz
MONEYSOCIAL

Sammelklage gegen Facebook: Bis zu 600 Euro Schadenersatz beantragen

Vertrag mit KI erstellen Künstliche Intelligenz Vertragsgestaltung
TECH

Einen Vertrag mit KI erstellen – darauf musst du achten

besten Rechtsschutzversicherung Vergleich'
MONEY

Die besten Rechtsschutzversicherungen im Vergleich

neue Gesetze Februar 2025 KI Technologie Arbeitnehmer Verbraucher
MONEYTECH

Neue Gesetze im Februar 2025: Das ändert sich für Arbeitnehmer und Verbraucher

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

UPDATE abonnieren & mit etwas Glück AirPods gewinnen!

Airpods 4 Apple
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?