Löschen von Nutzerdaten: Bing wird Vorreiter beim Datenschutz

André Vatter

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Die Europäische Union pocht seit zwei Jahren darauf, dass Suchmaschinen ihren Datenhunger ein wenig zügeln und spätestens nach sechs Monaten die Informationen der Nutzer – inklusive der IP-Adressen – kompromisslos löschen. Google hatte seinerzeit nicht gerade erfreut auf die Brüsseler Anordnung reagiert: Bis 2008 speicherte der Suchriese alle gesammelten Daten zwei Jahre lang. Das neue Zugeständnis bestand darin, die Daten nun nach neun Monaten zu anonymisieren – gelöscht wird nach wie vor nichts. Yahoo! weigert sich ebenfalls bis heute, die Auflagen zu erfüllen: Man sei dringend auf die Informationen angewiesen, um den Betrieb und Ausbau der Suche weiterhin zu gewährleisten.

Offenbar gilt diese Einschränkung aber nicht für jeden: Nun ist Microsoft vorgeprescht und hat erklärt, künftig die Privatsphäre der Nutzer ernster zu nehmen: „Wir werden sämtliche Internet-Protokoll-Adressen, die mit Suchanfragen in Verbindung stehen, nun nach sechs Monaten löschen – und nicht länger nach 18 Monaten“, schreibt Microsofts Datenschutzmann Peter Cullen. IP-Adressen würden wie bisher zum Zeitpunkt der Suchanfrage umgehend anonymisiert: „de-indentified“, sagt Microsoft dazu. Wie das geht, kann in einem PDF nachgelesen werden. Nach einem halben Jahr wandern sie in den Mülleimer. Microsoft rechnet damit, dass die angekündigten Änderungen innerhalb der kommenden „12 bis 18 Monate“ umgesetzt werden können.

Eine nicht ganz freiwillige Entscheidung

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Ein schönes – wenn auch überraschendes Zugehen auf die Nutzer. Das Unternehmen hatte immer versichert, dass man sich nur ändern werde, wenn auch die Wettbewerber mitziehen. Jetzt sieht man sich in der Rolle des Vorreiters: „Wir rufen die Konkurrenten auf, nun dasselbe zu tun“, sagte Microsofts Vize John Vassallo gegenüber der „New York Times“.

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Tatsächlich dürften aber zwei Gründe ausschlaggebend für den plötzlichen Kurswechsel sein: Zum einen boomt das Thema Datenschutz (unabhängig davon, was Facebook-Zuckerberg sagt) und Marketingstrategen entdecken in der Entwicklung mittlerweile ein profitables Alleinstellungsmerkmal. Den zweiten Grund liefert die EU selbst. Die Article 29 Working Group, das Gremium, das die neuen Regeln erarbeitete, darf lediglich Empfehlungen abgeben. Sanktionen können aber nur die Datenschutzbehörden der einzelnen Länder aussprechen (inklusive Haftstrafen). Das ist in der Vergangenheit noch nicht passiert, weshalb sich Google und Yahoo! auch noch das Päuschen bei den Reformen gönnen.

Seit dem Vertrag von Lissabon hat die EU-Kommission aber erstmals die Macht bekommen, selbst Strafen zu verteilen. Microsofts vorauseilender Gehorsam soll diesen Ambitionen den Wind aus den Segeln nehmen. Vassallo sagte der Zeitung ziemlich offen, dass sie keine Lust darauf haben, dass sich die EU neue Regulierungsideen einfallen lässt. Wenn dies erst eingetreten ist, dürfte der Spielraum für alle Suchmarkt-Teilnehmer nämlich ordentlich eingeschränkt werden.

(André Vatter)

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André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.