Tja, liebe Domaingrabber, die ihr euch mit „iSlate„-Variationen versorgt habt – das war ein Schuss in den Ofen. Am Ende wurde es „iPad“ und alle die .com-, .net- und .biz-Adressen waren für Nüsse. Immerhin: Als Apple das neue Tablet vorstellte, saßen erneut bestimmt einige Tausende arbeitsunwilliger Möchtegernschnellverdiener mit gezücktem Finger vor dem Monitor. Der Hype hilft, wer im Schlepptau neuer Innovationen das Netz mit passenden Domains zupflastert, hat gute Chancen irgendwann einmal das dicke Geschäft zu machen.
Und so ist es nun auch gekommen: der iPad-Domain-Boom ist da. Crunchgear ist auf ein außergewöhnliches Grabbing-Phänomen aufmerksam geworden, im amerikanischen eBay verkauft gerade jemand die Domain iPadDownloads.com. Noch gibt es keine Bieter, was daran liegen könnte, dass der Besitzer eine satte Million Dollar vom Käufer für die Adresse verlangt – alternativ kann die Domain auch vermietet werden.
Ich wurde neugierig und habe jetzt einmal das deutsche Netz durchstöbert, um zu sehen, ob sich unter unseren Landsleuten ebenso gerissene Domain-Mogule befinden – und tatsächlich: auf eBay.de stehen derzeit über zwanzig solcher Adressen zur Auktion, angefangen von „Apple-iPad.de“ über „iPadWorld24.com“ und „AppStore-iPads.com“ bis hin zu „MyiPad3g.de“. Die Preise reichen von 1,80 Euro bis hin zu 50.000 Euro.
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Wo lassen sich noch Domains verticken? Richtig: auf Sedo. Auch hier lassen sich nach einer kurzen Recherche hunderte Angebote zum Thema iPad finden, derzeit 593 Stück, um genau zu sein. Darunter befinden sich ziemlich wertvolle „iPad.XY“-Adressen mit Länderkürzeln aus allen Kontinenten der Welt, aber auch dermaßen hanebüchener Schrott, wie „iPadporn.de“ (1.000 Dollar), „iPadsex.de“ (bereits ab 200 Euro), „iPadpoker.de“ (500 Euro – und schon mehrere Bieter), „iPad-iPhone.at“ (Verhandlungssache).
Okay, soweit so gut. Für mich stellt sich bei derlei Angeboten immer die Frage nach der Legalität. Ich meine: Ich lege zehn Riesen auf den Tisch, nur um eine Woche später einen Anruf einer Apple-Kanzlei zu bekommen: „Wir machen Sie platt!“. Im vergangenen Jahr hatte es weltweit immerhin über 2.100 Klagen wegen Domain-Streitigkeiten gegeben. Um hier ein für alle mal die Unsicherheit auszuräumen, habe ich mich eben an unseren Spezialisten für Domainrecht gewandt und danke Rechtsanwalt Dominik Boecker (folgt ihm auf Twitter: @domainrecht), dass er die Zeit für uns gefunden hat. Los geht’s:
Dominik, wie riskant ist es, so eine Domain zu kaufen? Im konkreten Fall könnte Apple doch Anwälte von der Leine lassen, oder nicht?
Es gibt von der IP Application Development LLC einige Markenanmeldungen und Eintragungen zu der Zeichenfolge „iPad“, so unter anderem in Trinidad & Tobago, den USA (3 Marken) und auch in der EU. Der Kauf der Domain ist – wenn man Deutsches und Europäisches Markenrecht zu Grunde legt – nicht sonderlich riskant, weil diese Handlung keine Benutzung einer Marke für bestimmte Waren oder Dienstleistungen darstellt. Identisches gilt für etwaige Marken von Fujitsu oder Siemens, die auch iPad als Marke angemeldet oder eingetragen haben.
Gut, angenommen ich bin nun Besitzer einer solchen Domain. Was kann ich damit überhaupt anfangen? Darf ich darüber iPads verticken oder andere Apple-Produkte?
Der Käufer kann dem Grunde nach alles mit der Domain anfangen, was er will. Er muss nur aufpassen, dass er nicht zu den von den Marken beanspruchten Waren oder Dienstleistungen Identisches oder Ähnliches anbietet. Wenn die Marke iPad zwischenzeitlich schon bekannt sein sollte, darf auch nichts Unähnliches angeboten werden, wenn ansonsten die Unterscheidungskraft oder Wertschätzung der Marke unlauter ausgenutzt wird.
(André Vatter)