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Reklamations-Prävention: Amazon patentiert Videoüberwachung des Verpackungsvorgangs

André Vatter
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von André Vatter
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Erst gestern berichteten wir über die ominöse Reptilien-Ausrede, mit der eine Amazon-Mitarbeiter einen Kunden abspeisen wollte, der sich nach seinem verspäteten Paket erkundigte. Jetzt erfahren wir aus weiteren US-Kreisen, dass der Versandhändler offenbar wirklich ein Problem mit renitenten „Ich habe das nie bekommen!“-Anfragen hat. Wie aus einem gerade eingereichtet Patentantrag hervorgeht, plant Amazon die Videoüberwachung des kompletten Versandprozesses: „Ein Bild oder mehrere Bilder von Waren können im Rahmen der Auftragsabwicklung beim Verpacken in der Versandstation geschossen werden und mit dem Auftrag assoziiert werden. Alternativ könnte auch ein kurzer Videoclip während des Verpackens aufgenommen werden“, heißt es dazu in dem Schreiben.

Das reicht dem Händler aber noch nicht aus. Denn schließlich geht es nicht um die Absicherung gegen Mitarbeiterdiebstahl in den eigenen Lagern, sondern um das Sammeln von Beweisen im Falle von Reklamationen. Kunden erhalten nach den Plänen in ihrer Versandbestätigungsmail eine Referenznummer, mittels der sie über den Browser die Fotos und Videos direkt einsehen können: „Die Bilder können zum einen Aufnahmen beinhalten, die den Verpackungsvorgang zeigen, können aber ebenso auch die Versandadresse auf dem Paket dokumentieren. Auf diese Weise weiß der Kunde, dass es sich bei dem Paket auf den Bilder in der Tat um seines handelt.“

Die putzigen Strichmännchenzeichnungen, die gemeinsam mit dem Antrag eingereicht wurden, sind soweit selbsterklärend: Demnach würde es im Lager praktisch keinen Fleck mehr geben, der nicht mit Kameras ausgestattet ist.

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Die Totalüberwachung hätte noch einen weiteren Vorteil: Wer bei Amazon schon einmal bestellt hat, weiß, dass beim Öffnen des Pakets neben der Ware oft noch ein ganzer Haufen von Gutscheinen, Coupons und Flyern zum Vorschein kommt. Laut ÜberGizmo führen die Partnerhändler regelmäßig Stichprobenkontrollen bei der Abfertigung durch, um sicherzustellen, dass der Versandhändler das Werbematerial tatsächlich beilegt. Durch die Videokontrolle könnten sie sich diese manuelle Überprüfung sparen.

(André Vatter)

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THEMEN:AmazonRecht
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vonAndré Vatter
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André Vatter ist Journalist, Blogger und Social Median aus Hamburg. Er hat von 2009 bis 2010 über 1.000 Artikel für BASIC thinking geschrieben.
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