Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Archiv

Berichte: Apple hat es markenrechtlich auf das WePad abgesehen

Marek Hoffmann
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Marek Hoffmann
Teilen

Es ziehen – wieder einmal – dunkle Wolken auf im sonnigen WePad-Land. Möglicherweise handelt es sich nur um eine leichte Bewölkung, die keinen Regen mit sich bringt und nur kurzzeitig die Sonnenstrahlen verdeckt. Unter Umständen sind sie aber auch die Vorboten für einen echten Sturm. – Verzeiht die metapherngeschwängerte Ansprache, das Wetter da draußen hat mich wohl abgelenkt. Na jedenfalls wird laut New-Business in Branchenkreisen darüber spekuliert, ob Apple die Klage wegen Markenrechtsverletzungen gegen den WePad-Hersteller Neofonie einreichen wird.

Hintergrund ist die nicht von der Hand zu weisende Namensähnlichkeit des Readers des Berliner Unternehmens zum iPad. Erschwerend kommt hinzu, dass die beiden Gadgets künftig im gleichen Markt-Segment auf Kundenfang gehen sollen, und somit durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Verbraucher durch die – vermutlich ironisch gemeinte – Namensanlehnung des WePad an das iPad irritiert wird. Ich bin kein Jurist, aber soweit ich informiert bin, gibt es eine ähnliche Rechtsauslegung auch bei Domains. Demnach besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit auf eine Co-Existenz zweier ähnlicher Domain-Namen, wenn sie für deutlich voneinander unterscheidbare Zwecke oder Marktsegmente genutzt werden. 

Wie der Online-Dienst weiter berichtet, könnte Apple aber auch trotz Aussichten auf eine erfolgreiche Klage von eben dieser absehen. Der Grund wäre in diesem Fall, dass das Unternehmen aus Cupertino dem Konkurrenten nicht noch mehr öffentlichkeitswirksame Publicity bescheren möchte. Und wer sich bei dem Online-Händler Amazon mal umschaut, wo das deutsche Pad voraussichtlich ab August verfübar sein soll, der wird erkennen, dass Neofonie-Gründer Helmut Hoffer von Ankershoffen von dieser schon ordentlich eingesammelt hat. Die 16GB-Version seines Babys hat es dort nämlich schon auf einen Amazon-Verkaufsrang von 49 geschafft, obwohl es, wie gesagt, noch gar nicht verfügbar ist. Und die 32GB-Version führt die Verkaufsränge sogar an.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Apple AirPods 4 gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Zu entscheiden, welche Möglichkeit die wahrscheinlichere ist, würde mir normalerweise nicht schwerfallen. Vor allem in Angesicht der Tatsache, dass Steve Jobs bisher relativ schonungslos gegen Personen oder Unternehmen vorgegangen ist, die sich seinem Diktum widersetzten oder seine wirtschaftlichen Pläne – auf welche Art auch immer – zu durchkreuzen drohten. Für eine Klage spräche auch der Umstand, dass Apple erst vor Kurzem einigen Entwicklern aus markenschutzrechtlichen Gründen untersagt hat, den Zusatz „Pad“ in den Namen ihrer Apps zu verwenden. Außerdem hatte Apple vermutlich nicht wenig Geld auf den Tisch von Fujitsu geblättert, um von denen die Rechte an dem Namen „iPad“ zu übernehmen. Fujitsu hatte bereits im Jahr 2003 einen Computer mit dieser Bezeichnung auf den Markt gebracht und sich auf den Deal mit Apple erst kurz vor dem VErkaufsstart des iPad eingelssen.

Dagegen spricht widerum, dass sich ein Streit um die Schutzwürdigkeit der Bezeichnung „Pad“ nach meinem Verständnis ebenso lange hinziehen könnte, wie seinerzeit der um den „VZ“-Zusatz. Durchaus möglich, dass das Verschicken von Abmahnungen gegen die „Pad-Deliquenten“ dann auch ebenso einem Kampf gegen Windmühlen gleichen könnte – den zumindest die VZ-Netzwerke irgendwann eingestellt zu haben scheinen. Zudem kommt noch die Unsicherheit, ob Apple in Bezug auf die Schutzwürdigkeit des Begriffs „Pad“ in anderen Ländern auch Recht gegeben würde. Aber wie gesagt, dass sind die Rechtbedenken eines juristischen Laien. Wenn jemand von euch auf diesem Gebiet besser Bescheid weiß, möchte er seine Meinung bitte in den Kommentaren zu Besten geben.

Apropos Meinung: Ich habe – trotz wenig Hoffnung auf Erfolg – natürlich bei Apples Pressestelle um ein Statement gebeten. Leider war nur der Anrufbeantworter verfügbar. Sobald ich also eine Antwort erhalte, werde ich sie euch mitteilen.  Soeben rief mich Apples Pressesprecher zurück und gab mir die bereits von mir erwartete Antwort: „Wir äußern uns nicht zu ‚Spekulation'“. Schade. Und zum Schluss noch eines: Wenn das WePad tatsächlich umgetauft werden müsste: Welchen Namen sollte es eurer Meinung nach dann bekommen? Kreative Wortakrobaten, vortreten!

(Marek Hoffmann)

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Sachbearbeiter:in (w/m/d) Öffentlichkeitsarbe...
Stadt Frankfurt am Main - DER MAG... in Frankfurt am...
Praktikum Employer Branding – Social Me...
DOUGLAS Group in Düsseldorf
HR Manager (m/w/d) Recruiting & Social Me...
Dierkes Gruppe GmbH in Dortmund
Senior Manager E-Commerce (m/w/d)
Fliegl Agro-Center GmbH in Kastl
Marketing Manager (m/w/d) Communications &amp...
Baugenossenschaft Wiederaufbau eG in Braunschweig
Social Media Manager (m/w/d)
DIAL GmbH in Lüdenscheid
Content Producer (m/w/d)
BAUHAUS in Mannheim
Social Media Manager (m/w/d) Presse & Öff...
HPM Service und Verwaltung GmbH in Hamburg
THEMEN:iPadRecht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonMarek Hoffmann
Folgen:
Marek Hoffmann hat von 2009 bis 2010 über 750 Artikel für BASIC thinking geschrieben und veröffentlicht.
EMPFEHLUNG
eSchwalbe
E-Roller-Deal: Jetzt eSchwalbe für nur 29 Euro im Monat sichern
Anzeige TECH
goneo eigener Chatserver-2
goneo: Dein eigener Chatserver für Teams, Familie & Freunde
Anzeige TECH
naturstrom smartapp
Smart Charging: Schnell und einfach E-Auto laden mit der naturstrom smartapp
Anzeige GREEN
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Smart Contracts Deutschland
MONEYTECH

Smart-Contracts: Verpennt Deutschland die nächste Innovation?

WhatsApp iPad App einrichten
SOCIAL

WhatsApp auf dem iPad jetzt als offizielle App verfügbar

Was ist eine Public Benefit Corporation OpenAI PBC
MONEY

Warum OpenAI sich in eine Public Benefit Corporation umwandeln will

Sammelklage Facebook Schadenersatz Meta Datenschutz
MONEYSOCIAL

Sammelklage gegen Facebook: Bis zu 600 Euro Schadenersatz beantragen

Apple Intelligence deaktivieren iPhone iPad MacBook
TECH

Apple Intelligence deaktivieren – auf iPhone, iPad und Mac

Vertrag mit KI erstellen Künstliche Intelligenz Vertragsgestaltung
TECH

Einen Vertrag mit KI erstellen – darauf musst du achten

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

HAMMER-DEAL mit 45 km/h:
eSchwalbe für 29€ pro Monat

eschwalbe

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?