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Berichte: Apple hat es markenrechtlich auf das WePad abgesehen

Marek Hoffmann
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Marek Hoffmann
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Es ziehen – wieder einmal – dunkle Wolken auf im sonnigen WePad-Land. Möglicherweise handelt es sich nur um eine leichte Bewölkung, die keinen Regen mit sich bringt und nur kurzzeitig die Sonnenstrahlen verdeckt. Unter Umständen sind sie aber auch die Vorboten für einen echten Sturm. – Verzeiht die metapherngeschwängerte Ansprache, das Wetter da draußen hat mich wohl abgelenkt. Na jedenfalls wird laut New-Business in Branchenkreisen darüber spekuliert, ob Apple die Klage wegen Markenrechtsverletzungen gegen den WePad-Hersteller Neofonie einreichen wird.

Hintergrund ist die nicht von der Hand zu weisende Namensähnlichkeit des Readers des Berliner Unternehmens zum iPad. Erschwerend kommt hinzu, dass die beiden Gadgets künftig im gleichen Markt-Segment auf Kundenfang gehen sollen, und somit durchaus die Möglichkeit besteht, dass der Verbraucher durch die – vermutlich ironisch gemeinte – Namensanlehnung des WePad an das iPad irritiert wird. Ich bin kein Jurist, aber soweit ich informiert bin, gibt es eine ähnliche Rechtsauslegung auch bei Domains. Demnach besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit auf eine Co-Existenz zweier ähnlicher Domain-Namen, wenn sie für deutlich voneinander unterscheidbare Zwecke oder Marktsegmente genutzt werden. 

Wie der Online-Dienst weiter berichtet, könnte Apple aber auch trotz Aussichten auf eine erfolgreiche Klage von eben dieser absehen. Der Grund wäre in diesem Fall, dass das Unternehmen aus Cupertino dem Konkurrenten nicht noch mehr öffentlichkeitswirksame Publicity bescheren möchte. Und wer sich bei dem Online-Händler Amazon mal umschaut, wo das deutsche Pad voraussichtlich ab August verfübar sein soll, der wird erkennen, dass Neofonie-Gründer Helmut Hoffer von Ankershoffen von dieser schon ordentlich eingesammelt hat. Die 16GB-Version seines Babys hat es dort nämlich schon auf einen Amazon-Verkaufsrang von 49 geschafft, obwohl es, wie gesagt, noch gar nicht verfügbar ist. Und die 32GB-Version führt die Verkaufsränge sogar an.

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Zu entscheiden, welche Möglichkeit die wahrscheinlichere ist, würde mir normalerweise nicht schwerfallen. Vor allem in Angesicht der Tatsache, dass Steve Jobs bisher relativ schonungslos gegen Personen oder Unternehmen vorgegangen ist, die sich seinem Diktum widersetzten oder seine wirtschaftlichen Pläne – auf welche Art auch immer – zu durchkreuzen drohten. Für eine Klage spräche auch der Umstand, dass Apple erst vor Kurzem einigen Entwicklern aus markenschutzrechtlichen Gründen untersagt hat, den Zusatz „Pad“ in den Namen ihrer Apps zu verwenden. Außerdem hatte Apple vermutlich nicht wenig Geld auf den Tisch von Fujitsu geblättert, um von denen die Rechte an dem Namen „iPad“ zu übernehmen. Fujitsu hatte bereits im Jahr 2003 einen Computer mit dieser Bezeichnung auf den Markt gebracht und sich auf den Deal mit Apple erst kurz vor dem VErkaufsstart des iPad eingelssen.

Dagegen spricht widerum, dass sich ein Streit um die Schutzwürdigkeit der Bezeichnung „Pad“ nach meinem Verständnis ebenso lange hinziehen könnte, wie seinerzeit der um den „VZ“-Zusatz. Durchaus möglich, dass das Verschicken von Abmahnungen gegen die „Pad-Deliquenten“ dann auch ebenso einem Kampf gegen Windmühlen gleichen könnte – den zumindest die VZ-Netzwerke irgendwann eingestellt zu haben scheinen. Zudem kommt noch die Unsicherheit, ob Apple in Bezug auf die Schutzwürdigkeit des Begriffs „Pad“ in anderen Ländern auch Recht gegeben würde. Aber wie gesagt, dass sind die Rechtbedenken eines juristischen Laien. Wenn jemand von euch auf diesem Gebiet besser Bescheid weiß, möchte er seine Meinung bitte in den Kommentaren zu Besten geben.

Apropos Meinung: Ich habe – trotz wenig Hoffnung auf Erfolg – natürlich bei Apples Pressestelle um ein Statement gebeten. Leider war nur der Anrufbeantworter verfügbar. Sobald ich also eine Antwort erhalte, werde ich sie euch mitteilen.  Soeben rief mich Apples Pressesprecher zurück und gab mir die bereits von mir erwartete Antwort: „Wir äußern uns nicht zu ‚Spekulation'“. Schade. Und zum Schluss noch eines: Wenn das WePad tatsächlich umgetauft werden müsste: Welchen Namen sollte es eurer Meinung nach dann bekommen? Kreative Wortakrobaten, vortreten!

(Marek Hoffmann)

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THEMEN:iPadRecht
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