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Sie kommen: Rundfunkgebühren für PCs

Jürgen Vielmeier
Aktualisiert: 27. Oktober 2010
von Jürgen Vielmeier
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Als Verbraucher kann man sich drüber aufregen, sollte man wahrscheinlich auch, aber am Ende lebt es sich einfach stressfreier, wenn man Meldungen über die GEZ mit einem Schulterzucken kommentiert. Warum? Weil die Lobby der öffentlich-rechtlichen Sender in dieser Sache einfach zu stark ist und in Sachen Rundfunkgebühren vor Gericht immer gewinnt. So auch heute vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig, das in drei Fällen entschieden hat, dass für internetfähige PCs Rundfunkgebühren zu zahlen sind. Der 6. Senat hat die Revision von drei Klägern zurückgewiesen, die bereits in niedrigeren Instanzen mit ihren Klagen gescheitert waren. Im Urteil heißt es:

Bei internetfähigen PC handelt es sich um Rundfunkempfangsgeräte i.S.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Für die Gebührenpflicht kommt es nach dessen Regelungen lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, nicht aber darauf, ob der Inhaber tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen mit dem Rechner empfängt. Ebenso wenig ist es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist.

Die Kammer schiebt die Schuld damit eindeutig auf den Rundfunkgebührenstaatsvertrag, und der hat ganz offensichtlich mit Logik nichts mehr zu tun. Selbst bei Empfangsgeräten, in denen alle öffentlich-rechtlichen Sender von Haus aus deaktiviert wurden, mussten laut früheren Urteilen Gebühren gezahlt werden. Müßig ist die Aufregung in aktuellen Fall sowieso, weil im Jahr 2013 aller Wahrscheinlichkeit nach die Haushaltsabgabe kommt und dann jeder Haushalt Gebühren zahlen muss, egal ob er mit irgend einem technischen Gerät auf öffentlich-rechtliche Inhalte zugreifen kann oder nicht.

Es macht ganz einfach keinen Sinn.

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Da werden auf der einen Seite Beiträge aus den Mediatheken gelöscht, die älter als eine Woche sind. Und auf der anderen Seite sollen wir für die gelöschten Beitrage auch noch zahlen, selbst wenn wir das Programm der Öffentlich-Rechtlichen mit aller Macht ignorieren. Generell habe ich nichts gegen Rundfunkgebühren. Sie bieten eine Möglichkeit, Journalisten ausreichend zu bezahlen, sie bieten zumindest die Möglichkeit, ansprechende Inhalte zu produzieren und einzukaufen. (Dass das in der Praxis leider viel zu selten getan wird, ist ein anderes Thema.) Aber wenn ich eine nicht gerade läppische Summe von bald fast 18 Euro im Monat zahle, dann will ich auch etwas davon haben. Zum Beispiel dauerhaften und unbeschränkten Zugang zu jedem Tatort, jeder Serie, jeder Show, die von meinem Geld mal produziert oder gekauft wurde. Dann zahle ich auch klaglos die 18 Euro.

Nur aus irgend einem Grund haben die öffentlich-rechtlichen Sender keine so große Lobby, wenn es gegen Verleger und das Privatfernsehen geht. Die haben es geschafft, den Drei-Stufen-Test durchzusetzen. Und seitdem wird alles gelöscht, was älter als eine Woche ist und irgendwie interessant sein könnte. Darüber lohnt es sich aufzuregen.

(Jürgen Vielmeier)

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Jürgen Vielmeier ist Journalist und Blogger seit 2001. Er lebt in Bonn, liebt das Rheinland und hat von 2010 bis 2012 über 1.500 Artikel auf BASIC thinking geschrieben.
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