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"Du kommst hier nisch rein": Galaxy Tab 7.0 Plus darf nicht nach Deutschland

Auf dem deutschen Tablet-Markt geht es derzeit ein wenig zu, wie an der Tür eines (vermeintlichen) Edel-Clubs: Während die einen problemlos den Eingang passieren können, schiebt sich den anderen ein grimmig dreinschauender Türsteher in den Weg und macht unmissverständlich klar, dass jeder weitere Schritt als unfreundlicher Akt aufgefasst wird.

Den in Folge einer solchen Demütigung häufig aufkommenden Gefühlsmix aus Scham und Verärgerung dürfte Samsung mittlerweile so gut kennen, wie kaum ein anderer Hersteller. Nachdem bereits das Galaxy Tab 10.1 auf Betreiben Apples zumindest vorerst nicht in den hiesigen Handel gelangt, wird deutschen Kunden nun auch das kleinere Galaxy Tab 7.0 Plus vorenthalten. Wie Peter Manderfeld, für Samsung zuständiger PR-Manager bei Weber Shandwick, gegenüber Jakob Otto vom Blog „TabletCommunity“ per Tweet-Nachricht bestätigte, wird der Flachrechner nicht in Deutschland erhältlich sein.

Eine Begründung lieferte Manderfeld zwar nicht, allerdings dürfte auch hier der Geschmacksmuster-Streit zwischen Apple und Samsung die entscheidende Rolle spielen. Genaueres werden wir vermutlich spätestens dann erfahren, wenn das Verfahren ab dem 20. Dezember vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in die nächste Runde geht.


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Allerdings ist eines bereits jetzt klar: Das juristische Tauziehen um Form und Aussehen eines Tablet-PCs nimmt damit immer absurdere Züge an. Während Galaxy Tab 10.1 und nun das Galaxy Tab 7.0 Plus in deutschen Elektronikmärkten offiziell Hausverbot haben, sind Galaxy Tab, Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Note dort normal anzutreffen. Zur Einführung eines weiteren Modells, des Galaxy Tab 7.7, gibt es keine offiziellen Informationen. Aber auch hier setzte Apple bekanntlich einiges daran, den Rivalen aus Fernost auszubremsen und zwang Samsung per einstweiliger Verfügung bereits dazu, sämtliche Geräte dieses Typs von der diesjährigen IFA zu verbannen.

Ich weiß ja nicht, wie es euch geht, aber mir fällt es schwer, zu verstehen, warum ein Galaxy Tab 10.1 in dem einen Land verboten wird, wenige hundert Kilometer weiter aber ungestört die Auslagen zieren darf; ein Galaxy Tab 7.7 von einer Messe verschwinden muss, die vom Prinzip ähnlich aufgebauten Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Note aber ungehindert verkauft werden. Im Interesse eines fairen Wettbewerbs wäre ein baldiges Ende des zähen Schmierentheaters jedenfalls wünschenswert. Bis es soweit ist, hilft der freundliche Online-Händler aus Österreich aber mit Sicherheit gern weiter.

(Christian Wolf; Bild: Samsung)

Über den Autor

Christian Wolf

Christian Wolf wird am Telefon oft mit "Wulff" angesprochen, obwohl er niemals Bundespräsident war und rast gerne mit seinem Fahrrad durch Köln. Er hat von 2011 bis 2014 für BASIC thinking geschrieben.

17 Kommentare

  • „Während Galaxy Tab 10.1 und nun das Galaxy Tab 7.0 Plus in deutschen Elektronikmärkten offiziell Hausverbot haben, sind Galaxy Tab, Galaxy Tab 8.9 und Galaxy Note dort normal anzutreffen.“

    Ja, weil diese Geräte auch nicht das Geschmacksmuster von Apple kopieren. Apple will ja nicht Samsung den gar aus machen, Apple schützt sich nur vor wirklich dreisten Kopien.

  • @Herr-Mueller ich lach mich schlapp – es ist ja nicht mal das identische Format. Und Slates hat es ja auch schon vorher gegeben. Apple intrumentalisiert aufs peinlichste die deutsche Justiz, um Konkurrenz auf Abstand zu halten. Als börsennotiertes Unternehmen ihr gutes Recht und ihre Pflicht den Anlegern gegenüber. Aber bitte nicht auch noch so tun, als wäre das mit normalem Rechtsempfinden nachvollziehbar. Das ist Kapitalismus at its best – aber wenn es Apple macht, ist es bestimmt super… sowas hätte sich Micro$oft mal erlauben sollen 😉 Ich kann da nur noch mit dem Kopf schütteln und hoffe, dass irgendwann einmal die Sache mit den Patenten und Geschmacksmustern prinzipiell nochmal auf den Prüfstand kommt…

  • Ich ziehe meine persönlichen Konsequenzen und hole mir kein Apfelprodukt ins Haus. Nicht vorgestern, nicht gestern, nicht heute und auch nicht in 1000 Jahren!!! Ich weiß, ich bin nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein, doch steter Tropfen höhlt ihn letzlich! :-))

  • Mal ein kleiner Tipp: Statt sich auf halbseidene, via Twitter verteilte Aussagen zu berufen, sollte man lieber mal direkt bei Samsung nachfragen 😉

    Das Gerät war gar nicht für 2011 für den deutschen Markt vorgesehen, eventuell erscheint es aber bereits Anfang 2012.

  • Diese ganzen Patentstreiterein sind doch einfach nur Kindisch.

    Apple VS Samsung -> Apple gewinnt
    Motorolla VS Apple -> Motorolla gewinnt

    Man sieht, einmal gewinnt man, dann verliert man. Hätte man es einfach gelassen hätte man verkaufen können…

  • Kleiner Tipp: Nur Samsung darf das Tab 10.1 hier nicht verkaufen. Jeder andere Händler der genug auf Vorrat hat, hat damit kein Problem. Naja, ich weiß was mein Weihnachtsgeschenk an mich selbst wird 😉

  • @Farun: Ihre Aussage „Nur Samsung darf das Tab 10.1 hier nicht verkaufen. Jeder andere Händler der genug auf Vorrat hat, hat damit kein Problem. “ ist auf das Zivilrecht beschränkt richtig, in der Gesamtbetrachtung dagegen leider falsch:

    § 51 GeschmMG:
    (1) Wer entgegen § 38 Abs. 1 Satz 1 ein Geschmacksmuster benutzt, obwohl der Rechtsinhaber nicht zugestimmt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Handelt der Täter gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

    Im Gefolge der breiten Berichterstattung zum Thema wird sich ein gewerblicher Händler kaum mit Nichtwissen herausreden können; „billigend in Kauf genommen“ wird er es jedenfalls haben. Und das ist für den Strafvorwurf ausreichend.

    Besonders vor diesem Hintergrund ist das Verfügungsverbot aus Düsseldorf besonders schwerwiegend.

  • Dieser „Geschmacksmusterschutz“ von Apple ist eh ein Witz. Der Bürokrat, der den zugelassen hat, gehört entlassen.
    „Flach, mit abgerundeten Ecken und wenn mans einschaltet, sieht man Icons auf dem Screen.“
    Zumal Apple Fotos manipulieren mußte, um das Verkaufsverbot durch zu bekommen.
    Aber Betrug läßt jeder Fanboi durchgehen – so wie leider auch das offenbar blinde Gericht.

    Ich hoffe nur, dass Apple endlich anfängt TVs zu bauen und dann jeden verklagt, dessen Fernseher schon 50 Jahre früher rechteckig waren.

    Dabei gibts einen großen Unterschied zwischen den Tablets: bei Samsung ist der Bildschirm vorn angebracht, beim Obst hinten ;).

  • […] Samsung wird das Galaxy Tab 7.0 Plus nicht nach Deutschland bringen: Die PR-Agentur des Elektronikherstellers nennt zwar keinen Grund, aber es dürfte einen Zusammenhang zum Vertriebsverbot des größeren Bruders Galaxy Tab 10 geben. Klärung könnte ein Gerichtstermin am 20. Dezember in Düsseldorf bringen. tabletcommunity.de via basicthinking.de […]

  • Ich denke, dass langfristig der Imageschaden durch das öffentlich negativ wirkendes Verhalten von Apple viel höher sein wird als der Gewinn der Mehrverkäufe durch das Verbot. Zudem werden die Hersteller logischerweise gezwungen sich etwas anderes und eventuell noch besseres einfallen zu lassen. Not macht ja bekanntlich erfinderisch.

  • es ist wirklich bedauerlich mitanzusehen, wie die idee vom geistigen eigentum zur farce verkommt. das patentrecht und die zuständigen justizbehörden werden instrumentalisiert im zuge einer parasitären geschäftspraxis, die mehr und mehr standard wird.
    patentstreitereien von apple, samsung und co, sind ja nur die spitze des eisbergs.
    dass es firmen gibt, deren einzige handlung darin besteht, patente aufzukauen und gebühren dafür zu verlangen ist einfach lächerlich. der gesellschaftliche und volkswirtschafliche nutzen dieser unternehmungen ist gleich null.
    wie google mit den letzten einkäufen gezeigt hat, muss man als unternehmen ja bereits peinlichst darauf schauen, einen außreichend großen grundstock an patenten anzusammeln, um in diesem wirtschaftskrieg ein passendes waffenarsenal zu haben.