USA: Filesharer muss 1,5 Millionen Dollar Schadenersatz für 10 Filme bezahlen

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Pittsburgh Pirates - CC/BY 2.0 von daveynin

14 Jahre nach der Entstehung der Tauschbörse Napster müsste eigentlich dem letzten Nutzer klar sein, dass man sich mit Peer-to-Peer-Transfers nichts als Ärger einhandelt. Zwar entschied im Mai dieses Jahres ein US-Richter, alleine die Feststellung der IP-Adresse sei kein ausreichender Beweis für eine vollzogene Urheberrechtsverletzung. Im vorliegenden Fall verhielt sich der Betroffene allerdings besonders ungeschickt und räumte zum Vorteil des Klägers jeden Zweifel über seine Tat aus.

Sein Missgeschick bestand primär darin, nicht vor Gericht zu erscheinen, um dort seine Verteidigung vorzubringen. Außerdem konnte das klagende Erotikunternehmen Flava Works beweisen, dass der Porno-Uploader aus Hampton, Virginia ohne Zweifel für die Verbreitung eines Schwulenpornos verantwortlich war. Das aus Miami stammende Unternehmen hatte zur Beweisführung in den von Kywan Fischer gekauften Filmen verschlüsselte Hinweise eingebunden, die die Identität des Käufers offenlegte. Auch wenn das IT-Portal „CNET“ den Begriff nicht in den Mund nimmt, handelte es sich dabei aller Wahrscheinlichkeit nach um im Film eingebettete Wasserzeichen.

Fischer wurde für die Verbreitung von zehn Filmen mit einer Schadenersatzanforderung in Rekordhöhe überzogen. Der zuständige Richter vom Bundesgericht Illinois verurteilte den Tauschbörsenbenutzer zur Zahlung von insgesamt 1,5 Millionen US-Dollar. Pro verbreitetem Film wurden dabei 150.000 US-Dollar veranschlagt. Auch das P2P-Blog TorrentFreak kann nichts darüber aussagen, wie es zu dieser astronomischen Summe kam.

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Im hauseigenen CocoStore werden die DVDs des Unternehmens übrigens für rund 15 Dollar angeboten. Um den Schadenersatz von 1,5 Millionen Dollar zu erreichen, müsste Flava Works nicht weniger als 100.000 DVDs verkaufen. Jemand im Management hat ganz offensichtlich mit spitzem Bleistift nachgerechnet und erkannt, dass es leichter ist, eine Einzelperson zu verklagen, statt die eigenen Werke in entsprechend hoher Stückzahl zu veräußern.

Um es mit den Worten der Kollegin von „CNET“ auszudrücken, der Ausgang des Verfahrens wird möglicherweise dafür sorgen, dass der Betroffene im Armenhaus landet. Außerdem entfaltet der Urteilsspruch abschreckende Wirkung auf alle derzeit laufenden Verfahren. Es wird zahlreiche Rechtsanwälte dazu verleiten, ihren Mandanten zu einer außergerichtlichen Einigung und somit zur Zahlung einer vergleichsweise hohen Summe zu raten. Von daher dürfte von diesem Urteil die gesamte Content-Branche der USA profitieren. Um es mal auf den Punkt zu bringen: Mission erfüllt, Firma gewinnt Verfahren, Filesharer zahlungsunfähig, Firma geht möglicherweise leer aus.

Wir haben den deutschen Betreiber einer großen Filesharing-Webseite um eine Einschätzung gebeten. Er kann das Erreichen einer Schöpfungshöhe bei den meisten billig produzierten Pornofilmen nicht erkennen. Der Admin der P2P-Seite glaubt, das Unternehmen habe pro Film maximal 5.000 US-Dollar investiert und möchte nun auf Basis ihrer „Billigproduction“ den illegalen Verbreiter der Pornos „abzocken„. Bei vielen pornographischen Werken hält er die Existenz des Urheberrechts für zweifelhaft, weil sich diese aufgrund des geringen Aufwands nur geringfügig voneinander unterscheiden.

Abschließend halten die anonymen Blogger von DieTrollDie fest, dass man aus diesem Urteil lernen und stets im Fall einer Vorladung vor Gericht erscheinen sollte. Auf deutsche Verhältnisse übertragen sei jedem Empfänger einer P2P-Abmahnung geraten, einen Fachanwalt seines Vertrauens hinzuzuziehen, statt den Forderungen der Abmahnanwälte ungeprüft nachzukommen.

Bild: fotopedia.de

(Lars Sobiraj)

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Dieses Posting wurde von einem Blogger geschrieben, der nicht mehr für BASIC thinking aktiv ist.