Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
MONEY

Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Amazon ein

Robert Vossen
Aktualisiert: 09. November 2012
von Robert Vossen
Teilen

Amazon handelt sich Ärger mit dem Bundeskartellamt ein: Nach Beschwerden mehrerer Händler über die von der Verkaufsplattform eingeforderte Preisparität hat das Bundeskartellamt nun Ermittlungen eingeleitet.

Um was geht es genau? Amazon verlangt von Händlern, die über die Verkaufsplattform ihre Waren anbieten, dass diese nirgendwo günstiger angeboten werden, selbst nicht in Verbindung mit Coupons und Rabatt-Aktionen. Ausnahme ist der stationäre Handel. Wer sich nicht dran hält, hat mit Konsequenzen zu rechnen, in der Regel mit dem Ausschluss von der Verkaufsplattform. Amazon nutzt somit nicht nur seine marktbeherrschende Stellung aus, sondern behindere den Wettbewerb durch unlautere Preisabsprachen, so die Branche. Laut Amazon gilt die Regelung auch in England und Frankreich, wo betroffene Händler bereits Anfang des Jahres eine Warn-Mail erhalten haben. Auch in den USA scheint die Klausel Bestand zu haben, allerdings nur für größere Markenhändler.

Klage von Konkurrent Hood.de

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats Studio Buds gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Neben dem Kartellamt greift auch Wettbewerber Hood.de zu juristischen Mitteln. Dieser hat eine Klage beim Landgericht Köln eingereicht und lässt die Klausel gerichtlich überprüfen: „Amazon greift mit der sogenannten Preisparität massiv in die freie Preisgestaltung der Händler ein“, so Geschäftsführer Ryan Hood vom Wettbewerber Hood.de.

Die beanstandete Regelung ist schon seit Längerem Bestandteil der AGBs von Amazon und bereits im Frühjahr 2010 hat das Bundeskartellamt angekündigt, ein Verfahren zu prüfen. Wie uns das Kartellamt mitteilte, wurde dieses aufgrund von „Prioritätserwägungen“ bislang zurückgestellt. Zudem sei die Klausel in der Vergangenheit nicht durchgesetzt worden. Da sich nun aber Beschwerden von Händler häufen, dass die Regelung vermehrt angewandt werde, wurde nun ein Verfahren aufgenommen.

Richtig so! Ich mag zwar Amazon und im Zweifel zahle ich lieber ein paar Euro mehr als bei einem dubiosen Händler aus irgendeiner Preissuchmaschine, aber nach Auffassung mehrerer Rechtsexperten ist die Vorgehensweise von Amazon eine starke Wettbewerbsverzerrung. Auf der anderen Seite wird argumentiert, dass Amazon nicht selbst den Preis festsetzt, sondern die Preisgestaltung weiterhin den Händlern überlässt und es sich somit eben doch nicht um eine Preisabsprache handelt.

Da Händler allerdings auf Käufe, die über Amazon getätigt wurden, eine Verkaufsprovision von in der Regel 15 % an die Plattform abführen müssen, müssen sie ihre Preise dementsprechend anpassen. Die Preisparitätsklausel führt nun dazu, dass Händler ihre Produkte in ihren eigenen Shops oder auf Plattformen wie Hood.de, die keine oder nur geringe Gebühren verlangen, zu teuer anbieten (müssen). Also für mich hört sich das schon nach unlauterem Wettbewerb an.

Zwei Jahre Prüfung vor Verfahrenseröffnung

Neben der Tatsache, dass Amazon mit unfairen Mitteln spielt, muss sich aber auch das Bundeskartellamt fragen lassen, warum es ein Verfahren nicht schon früher eröffnet hat. Mehr als zwei Jahre Prüfung für einen ernstzunehmenden Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines der größten eCommerce-Unternehmen sind schon etwas fragwürdig. Da das Verfahren nach Angaben des Bundeskartellamtes aufgrund der Vielzahl der betroffenen Händler sehr aufwändig sei, dürfte eine endgültige Entscheidung allerdings auf sich warten lassen.

Bild: Amazon.de

Bondora

Anzeige

STELLENANZEIGEN
Digital Marketing Manager (m/w/d) – Fok...
RIEDEL Immobilien GmbH in München
Media Designer & Content Creator (Junior)...
SDS Swiss Dental Solutions AG in Kreuzlingen
Content Creator (alle*)
HÄVG Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG in Köln
Salesforce Developer (m/f/d)
auxmoney GmbH in Düsseldorf
Werkstudent / Praktikant Content Creator Soci...
STOPA Anlagenbau GmbH in Achern-Gamshurst Nähe von O...
Head of Healthcare Data Consulting Unit (m/f/d)
Statista GmbH in Hamburg
Social Media Manager (m/w/d)
beyerdynamic GmbH & Co. KG in Heilbronn
Social Media Manager/in (m/w/d) – Proje...
ZBV Zeller Beteiligungs und Verwaltungs... in Stuttgart
THEMEN:Amazon
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonRobert Vossen
Folgen:
Robert Vossen hat erst Los Angeles den Rücken gekehrt und dann leider auch BASIC thinking. Von 2012 bis 2013 hat er über 300 Artikel hier veröffentlicht.
NIBC

Anzeige

EMPFEHLUNG
Strom-Wechselservice Wechselpilot-2
Strom-Wechselservice: Was bringt dir der Service wirklich?
Anzeige MONEY
Nass-Trockensauger
Nur für kurze Zeit: Starken AEG 2-in-1-Nass-Trockensauger für nur 389 Euro sichern
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

OpenAI Börse Börsengang ChatGPT Aktien
BREAK/THE NEWSMONEY

ChatGPT als Cash Cow: OpenAI vor größtem Börsengang aller Zeiten?

Automarken höchsten Reparaturkosten Autos
MONEY

Die Automarken mit den höchsten Reparaturkosten

PayPal ChatGPT bezahlen KI OpenAI Shopping
BREAK/THE NEWSMONEY

PayPal-Deal: Wirft ChatGPT unser Geld bald zum Fenster raus?

mächtigsten Reisepässe der Welt 2025
MONEY

Die mächtigsten Reisepässe der Welt – im Jahr 2025

KI Demokratie, Kolumne, Politik, Künstliche Intelligenz, Antizipatorische Demokratie, Gesellschaft, Gesellschaftssystem
MONEYTECH

Wegen KI: Warum wir Demokratie neu denken müssen

Schufa-Löschung, Geld, Wirtschaft, Bonität, Deutschland, Schulden
MONEY

Gefährliches Urteil: Sofortige Schufa-Löschung kann zur Schuldenfalle werden

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Bis 23.11. Hausrat versichern &
10 Prozent Rabatt sichern!

GVV Direkt Logo

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?