Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
TECH

P2P-Abmahnungen: Können auch Vermieter haftbar gemacht werden?

Ehemalige BASIC thinking Autoren
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Ehemalige BASIC thinking Autoren
Teilen

P2P-Abmahnungen durch Kazaa-BenutzungDas Amtsgericht München musste sich kürzlich mit der Fragestellung auseinandersetzen, ob auch Vermieter für Down- und Uploads ihrer Mieter haftbar gemacht werden können.

Im vorliegenden Verfahren hatte der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses vorgesorgt, indem er sich vertraglich absicherte. Im Mietvertrag wurde festgehalten, dass der Mieter für seine Urheberrechtsverletzungen selbst haften müsse. Das Dumme war nur, dass der Mieter seine Räumlichkeiten fluchtartig verließ und unbekannt verzog. In der Zwischenzeit hatte im Jahr 2007 ein IT-Dienstleistungsunternehmen im Auftrag eines Plattenlabels festgestellt, dass der Verschwundene im Internet sechs Musikstücke der Musikgruppen “Revolverheld” und “Rosenstolz” zum Download angeboten hatte. Wie dies bei halbwegs aktuellen MP3s nicht selten der Fall ist, erfolgte prompt eine Abmahnung an den Anschlussinhaber. Der abgemahnte Vermieter gab zur Antwort, er war zum Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung nicht im Gebäude anwesend, das er ebenfalls bewohnt.

Da die abmahnende Partei nicht auf die Zahlung der Kostennote nebst weiterer finanzieller Ansprüche verzichten wollte, beschritt man vor dem AG München den Klageweg. Verklagt wurde aber nicht der unbekannt Verzogene, sondern der Einzige, dem man habhaft werden konnte.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück AirPods 4 gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Nur wer sich absichert, hat vor Gericht eine Chance

Die Entscheidung (Urteil vom 15.02.2012 – Az.: 142 C 10921/11) fiel überraschenderweise zum Vorteil des Vermieters aus. Dieser muss aber nur deshalb nicht bezahlen, weil er seinen Prüfpflichten nachgekommen ist. Ohne entsprechende Klausel im Mietvertrag und ein ausreichend gesichertes WLAN hätte der Verklagte das Verfahren vor Gericht verloren. Bei der Urteilsfindung wurde auch berücksichtigt, dass nur einer Person und keiner größeren Personengruppe die WLAN-Mitbenutzung gestattet wurde.

Das Problem: Laut der BGH-Entscheidung „Sommer unseres Lebens“ können Anschlussinhaber unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden, selbst wenn sie nachweislich kein Filesharing betrieben haben. Nicht-Juristen würden die Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf die Formel “Im Zweifel zum Wohl der Musikindustrie und nicht zum Wohl des Verbrauchers” herunterbrechen, aber unterlassen wir lieber jede weitere Bewertung dieses Urteils.

Im Zweifel für den Angeklagten?

Die Richter in München hatten dennoch ein Einsehen. Man kann eben nicht davon ausgehen, dass sich jeder Bürger automatisch in einen Mietnomaden verwandelt, der nichts anderes im Sinn hat, als sich auf Kosten Dritter zu bereichern, bis die Festplatte überquillt. Wer jemals selbst Vermieter war, weiß, wie effektiv uns der Gesetzgeber so gut wie alle Mittel aus den Händen gerissen hat, um juristisch zum Beispiel gegen säumige Zahler vorzugehen. Der Familienvater wird sich aufgrund der panikartigen Flucht seines Mieters auch ohne Abmahnung nicht über Langeweile beklagen können.

Es ist dennoch gut zu sehen, dass sich nach dem OLG Köln (Beschluss vom 24.03.2011 – Az.: 6 W 42/11) nun auch die Richter am AG München zu einem vernünftigen Urteil durchgerungen haben.

Grafik: eRecht 24

(Lars Sobiraj)

BASIC thinking WhatsApp Kanal
STELLENANZEIGEN
Praktikum Brand & Campaigns | Social Medi...
Otto GmbH & Co. KGaA in Hamburg
Influencer Marketing & Artist Manager (m/...
GATZKE.MEDIA GmbH in Siegburg
Assistant im Center Management (m/w/d) &#8211...
ECE in Brandenburg an der Havel
Praktikum im Bereich Social Media Marketing
Ernsting's family in Coesfeld-Lette bei Münster
Digital Marketing Manager (m/w/d)
HAIR HAUS GmbH in Viersen
Team Lead Data Development Pool SOUNDS (m/f/d)
Universität des Saarlandes in Saarbrücken
Manager Digital Marketing (m/w/d)
Ernsting's family in Coesfeld-Lette bei Münster
Corporate Communication & Social Media Ma...
ZENTIS Holding GmbH in Aachen - Jülicher Straße & in...
THEMEN:FilesharingRecht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonEhemalige BASIC thinking Autoren
Dieses Posting wurde von einem Blogger geschrieben, der nicht mehr für BASIC thinking aktiv ist.
WA Kanal AirPods Square
EMPFEHLUNG
Wechselpilot
Wie Wechselpilot dafür sorgt, dass du jährlich mehrere hundert Euro bei deinem Energietarif sparst
Anzeige MONEY
PŸUR Black Friday
Black Friday bei PŸUR: Highspeed-Internet zu echten Dauertiefpreisen sichern
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Google Gemini 3 Anti-ChatGPT
BREAK/THE NEWSTECH

Gemini 3: Google macht auf Anti-ChatGPT

ChatGPT Texte vorlesen lassen
TECH

ChatGPT: Texte vorlesen lassen – so funktioniert’s

CRM für Franchise-Systeme
AnzeigeTECH

CRM für Franchise-Systeme: Partnerverwaltung, Marketing und Support aus einer Hand

Magnonen Chips
TECH

Magnonen-Chips: Wie Magnetismus die Computertechnik verändern könnte

ChatGPT Gedankenstrich OpenAI
BREAK/THE NEWSTECH

OpenAI will ChatGPT den Gedankenstrich austreiben

Black Friday bei WELOCK
AnzeigeTECH

Black Friday bei WELOCK: Bis zu 70 Euro Rabatt auf Smart Locks sichern

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Samsung Galaxy S25+
für kurze Zeit mit 40% Rabatt

Samsung-Galaxy-S25-5G-Smartphone-Navy-de-1-550x550

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?