Technologie

EU-Kommission verlängert Gnadenfrist für Google

Am Ende wurde von „Fortschritten“ gesprochen. Für diese Worte musste Google-Verwaltungsrat Eric Schmidt allerdings persönlich bei EU-Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia in Brüssel antanzen. Hintergrund ist die seit zwei Jahren laufende Untersuchung der EU, ob Google seine quasimonopolistische Position ausgenutzt habe und Wettbewerber bei Suchergebnissen benachteiligt habe.

Almunia erwartet konkrete Vorschläge bis Januar

Neben der warmen Worte gab es als kleines Weihnachtsgeschenk noch eine Fristverlängerung für Google. Zwar wurden laut Almunia bei dem gestrigen Gespräch die Differenzen wesentlich reduziert, aber bis Januar erwarte er konkrete Vorschläge von Schmidt.

Vorschläge, wie Google sicherstellen kann, dass es seine marktbeherrschende Position nicht ausnutzt. Der Suchmaschinenkonzern wird verdächtigt, seine Suchergebnisse frisiert zu haben, damit seine eigenen Dienste im Bereich Shopping oder Reisen weiter oben erscheinen. Dies wäre ein Verstoß gegen das Kartellrecht in der Europäischen Union, zumal Google mit 90 Prozent Marktanteil Quasimonopolist ist.

Auch wird dem Suchmaschinengiganten vorgeworfen, Inhalts-Schnipsel anderer Webseiten, wie beispielsweise Empfehlungen und Kundenreferenzen von TripAdvisor oder Yelp ohne Erlaubnis genutzt zu haben. Außerdem sei es für Kunden von Google AdWords anhand der jetzigen Verträge schwierig, die Preise für Keyword-Kampagnen bei verschiedenen Suchanbietern zu vergleichen.

Kartellrechtsverfahren in den USA voraussichtlich vom Tisch

In den beiden letzten Bereichen hat Google bereits in den USA Zusagen gemacht und somit vorerst größeren Ärger mit der amerikanischen Kartellrechtsbehörde FTC abgewendet. Noch ist unklar, ob der Fall damit vom Tisch ist oder ob im nächsten Jahr doch noch weiterermittelt wird. In Europa besteht daran kein Zweifel. Das liegt zum einen am größeren Marktanteil von Google in Europa, zum anderen aber auch daran, dass das Kartellrecht den Wettbewerber in der EU stärker schützt als in den USA.

Im Gespräch mit Almunia hat Schmidt nun angedeutet, dass Änderungen bei der Darstellung von Googles „vertikalen Suchdiensten im Vergleich zu den Wettbewerben“ vorgenommen werden könnten. Das hört sich noch recht vage an und wird konkretisiert werden müssen, wenn Google keine Strafe kritisieren will. Das angesetzte Strafmaß liegt bei 10 Prozent des globalen Umsatzes, also knapp 4 Milliarden Dollar. Vom Imageschaden mal abgesehen, könnte Google auch dazu gezwungen werden, seine Geschäftspraktiken in Europa anzupassen. Wenn der Schritt eh droht, kann man auch direkt Zugeständnisse machen, wird man sich bei Google gedacht haben. Im Grunde läuft es darauf hinaus, dass der Internet-Konzern wohl den Kürzeren zieht und seine Suche EU-gerecht anpassen muss.

Wettbewerbskommissar Almunia betonte allerdings im gleichen Atemzug, dass jede vorgeschlagene Änderung zunächst auf ihre Akzeptanz bei anderen Firmen überprüft werde, bevor eine endgültige Entscheidung über das Verfahren getroffen werde. Rausmogeln wird für Google also schwierig.

FTC freut sich heimlich

Auch die US-Amerikaner freuen sich heimlich über die härtere Gangart aus Brüssel. Denn einerseits müsste man sich somit nicht vorwerfen lassen, ein amerikanisches Großunternehmen gegängelt zu haben, andererseits ist es gut vorstellbar, dass die von der EU verlangten oder durchgesetzten Änderungen direkt global eingeführt werden.

Die Alternative für Google wäre nämlich, den Suchalgorithmus nur in Europa anzupassen, was technisch einfach wäre, das Unternehmen aber womöglich vor andere Schwierigkeiten stellen würde. So müsste jede technische Weiterentwicklung auf ihre Verträglichkeit mit EU-Gesetzen überprüft werden – im Prinzip hieße das, zwei Systeme aufzusetzen. Das macht das Verzahnen der gefühlt tausend Dienste von Google aber nicht unbedingt leichter.

Google wird wohl in den sauren Apfel beißen und nach den Vorstellungen der EU-Wettbewerbshüter weiterspielen müssen. Was das genau bedeutet, werden wir vielleicht schon im Januar erfahren.

Bild: Flickr / tiseb

Über den Autor

Robert Vossen

Robert Vossen hat erst Los Angeles den Rücken gekehrt und dann leider auch BASIC thinking. Von 2012 bis 2013 hat er über 300 Artikel hier veröffentlicht.

4 Kommentare

  • Nach anderen Meldungen geht es aber weniger um den Suchalgorithmus oder der quasimonopolistische Position, sondern um die Verwendung der Daten von Drittanbietern.

    Die Frist bezieht sich um einer Klage der EU-Datenschutzbehörden wegen der neuen Datenschutzbestimmungen zu entgehen.

    „Google scannt Daten von Drittwebseiten und nutzt diese für die eigenen Dienste, so wie etwa bei den Google News oder den Bewertungen auf Google Maps bzw. Google+. Zwar ist ein Link zur Quelle vorhanden, doch der Besuch der Ursprungsseite ist durch Googles Darstellung nicht mehr nötig.“

    Nur wo ist hier der Unterschied zu Facebook und sein „Gefällt mir“ ? Vermutlich sind diese dann als nächstes drann..?

  • Ist der Unterschied zu FB nicht der, dass die extra den Like-Button eingebaut haben müssen? Und evtl. dies durch die Nutzung des Buttons geregelt ist?

  • Welche Änderungem auch immer von Google im genauen erwartet beziehungsweise durchgeführt werden müssen, es einfach wichtig das Google wieder etwas in seine Grenzen verwiesen wird. Ein Unternehmen mit so viel Macht tut keinem gut.

  • Wird Zeit, das Google in seiner Macht ein wenig eingeschränkt. Es ist beunruhigend, gegen welche Gesetze sie verstoßen.