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TECH

Kartellstreit: Google reicht Vorschlag bei der EU-Kommission ein

Robert Vossen
Aktualisiert: 01. Februar 2013
von Robert Vossen
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Man wollte die Zeit wohl vollständig nutzen: Kurz bevor die von EU-Kommissar Joaquin Almunia gesetzte Frist abgelaufen war, hat Google einen Vorschlag eingereicht, wie man kartellrechtliche Bedenken der EU-Kommission ausräumen möchte.

Im Dezember hatte sich Almunia mit Googles Aufsichtsratschef Eric Schmidt in Brüssel getroffen um über die seit zwei Jahren laufende Untersuchung zu sprechen. Damals forderte Almunia konkrete Vorschläge, wie Google sicherstellen kann, dass es seine marktbeherrschende Stellung nicht ausnutzt. Dem Konzern wird unter anderem vorgeworfen, die Suchergebnisse systematisch zum Vorteil eigener Angebote frisiert zu haben.

Kartellstreit in den USA ist beigelegt

Auch in den USA musste sich Google erklären, doch Anfang Januar wurde eine Einigung mit der dortigen Federal Trade Commission erzielt. Zwar ist der Vorschlag an die EU-Kommission bislang noch nicht an die Presse lanciert worden und sowohl Google als auch die Kommission haben die Zustellung bislang weder bestätigt noch kommentiert, doch ungenannten Quellen zufolge sind die Zugeständnisse ähnlich wie im Fall gegen die FTC.

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In den USA hatte Google angeboten, Drittanbietern wie Yelp oder TripAdvisor die Möglichkeit einzuräumen, gegen eine Nutzung ihrer Inhalte für die Suchergebnisse zu widersprechen. Auch sollen Wettbewerber die Möglichkeit haben, die von Google übernommenen Motorola-Patente zu lizenzieren und Werbekunden soll es künftig erleichtert werden, zu anderen Werbeplattformen umzuziehen. Die eigenen Dienste darf Google aber nach wie vor prominent in den Suchergebnissen darstellen.

Abweichungen bei der Anzeige von Suchergebnissen wahrscheinlich

Hier könnte der Vorschlag von Google an die EU-Kommission abweichen, schließlich ist das ein Kernanliegen von Almunia. Vermutlich wird Google vorschlagen, dass diese Ergebnisse künftig besser gekennzeichnet werden. Im Gegenzug fällt in Europa der Passus bezüglich der Patentlizenzierungen höchstwahrscheinlich weg.

Doch die nötigen Zugeständnisse bei der Darstellung der Suchergebnisse stellt Google vor eine Zwickmühle: Geht man auf eine deutliche Änderung ein, könnte das zur Folge haben, dass man in Europa und den USA zwei separate Algorithmen verwenden muss. Gehen die Zugeständnisse nicht weit genug, riskiert man eine saftige Geldstrafe von bis zu 4 Milliarden Dollar.

Was sagt die Konkurrenz?

Hinzu kommt, dass der jetzige Vorschlag das Verfahren nicht abrupt beenden wird: Im Gegensatz zu den USA werden in Europa die Vorschläge nämlich auf ihre Effektivität getestet. Soll heißen, Wettbewerber wie Microsoft können eine Stellungnahme abgeben, die in die Entscheidung der EU-Kommission einfließt.

Über die Lobby-Gruppe Icomp hat Microsoft jedenfalls schon angekündigt, dass der Vorschlag Maßnahmen beinhalten müsse, die den Wettbewerb bei der Suche und der Suchmaschinenwerbung wieder herstellen würden.

Das heißt auch hier muss Google sicherstellen, dass die Vorschläge akzeptiert werden, ohne unnötige Änderungen anzubieten. Ich denke allerdings, dass Google in den Verhandlungen der letzten Wochen sondiert hat, wie weit man wohl oder übel gehen muss.

Globale Änderung oder regionale Algorithmen?

Sind die Änderungen aber gravierend, könnte das eine regionale Anpassung des Suchalgorithmus nach sich ziehen. Das wird Google wohl kaum gefallen. Insofern gehe ich davon aus, dass Google zumindest bei akzeptablen Veränderungen den Algorithmus gleich global anpasst. Wir werden es sehen.

Bild: Flickr / tiseb (CC BY2.0)

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THEMEN:Europäische Union (EU)
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vonRobert Vossen
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Robert Vossen hat erst Los Angeles den Rücken gekehrt und dann leider auch BASIC thinking. Von 2012 bis 2013 hat er über 300 Artikel hier veröffentlicht.
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