Das Wochenende begann mit einem Paukenschlag: Google-Verwaltungsratschef Eric Schmidt und Frankreichs Präsident Francois Hollande haben ein Abkommen geschlossen, wonach der Suchmaschinenkonzern 60 Millionen Euro in einen Fond für digitale Investitionen einzahlt und den Print-Verlagen zu zusätzlichem Umsatz im Digitalgeschäft verhelfen soll. Im Gegenzug fällt das drohende Leistungsschutzrecht für Online-Artikel aus.
Hollande spricht von „Weltereignis“
Schmidt und Hollande überboten sich dabei, die Besonderheit des Deals herauszustellen. Hollande sprach von einem „Weltereignis“, Schmidt von einer „historischen Einigung im Interesse des französischen Volkes“. Große Worte. Man könnte fast meinen, man hätte eine Art Kubakrise an der Seine abgewendet.
Zweifelsohne ist das Abkommen ein guter Schachzug von allen und für alle beteiligten Parteien. Ganz so historisch ist es aber nicht – wenigen Wochen zuvor wurde in Belgien eine ähnliche Einigung erzielt. Auch ist der nun gefundene Kompromiss weniger überraschend als zunächst kolportiert – noch vor zwei Wochen wurde über die Investitionshöhe verhandelt: Google bot 50 Millionen Euro, die Verlage wollten 70-100 Millionen Euro.
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Win-Win-Win-(Win)
Neben Schmidt und Hollande zeigen sich auch die französischen Verlage zufrieden mit der Einigung. Man hat also eine klassische Win-Win-Win-Situation geschaffen. Wenn man den User mitzählt, der somit weiterhin problemlos Zugang zu Informationen erhält, kommt man sogar auf vier Wins.
Es bleibt spannend zu sehen, wie der französische Vorstoß die Diskussion über das deutsche Leistungsschutzrecht beeinflusst. Denn auch in Berlin wird man nach Paris geschielt haben, obwohl man sich noch zwei Tage vorher im Rechtsausschuss von Sachverständigen über den Gesetzentwurf hat beraten lassen. Dass Google zu der Sitzung nicht eingeladen wurde, spricht Bände. Und dennoch ist, insbesondere nach dem Wunder von Paris, das Leistungsschutzrecht ziemlich unwahrscheinlich geworden.
Warum das Leistungsschutzrecht nicht kommen wird
Grund 1: Das Gesetz wäre ein zahnloser Tiger, denn die Verlage sind auf den Traffic von Google angewiesen. Das wissen beide. Und wie in Belgien würde Google die Verlagsseiten vermutlich spätestens einen Tag nach der Gesetzesverabschiedung aus dem Gesamtindex werfen, nur um ein paar Tage später eine Einigung á la Belgien und Frankreich mit den Verlagen vorzustellen. Auch das wissen beide.
Grund 2: Das Gesetz ist insbesondere in der Netzgemeinde höchst unpopulär. Dennoch wird der Entwurf zunächst weiter in den Fraktionen beraten, dann im Rechtausschuss verabschiedet, dann zur zweiten und dritten Lesung im Bundestag behandelt und schließlich durch Bundestag und –rat verabschiedet. Da sind noch einige Hürden zu nehmen, doch im September wird gewählt, die Koalition hat im Bundesrat keine Mehrheit mehr und SPD und Grüne könnten mit einer Anti-Leistungsschutzrecht-Kampagne auf Stimmenfang in der Netzgemeinde gehen.
Mit gefletschten Zähnen verhandelt es sich besser
Und dennoch werden die Bundesregierung und die Verlage das Gesetz weiter thematisieren, denn eine Drohkulisse verbessert die Position am Verhandlungstisch. In Frankreich hat das schließlich bestens funktioniert, doch Deutschland ist für Google mit einem geschätztem Umsatzanteil von 2,5 Milliarden Euro nach USA und UK vermutlich der drittwichtigste Markt. Da verhandelt man doch gerne.
Es würde mich jedenfalls nicht wundern, wenn in irgendwelchen Hinterzimmern bereits schon an der deutschen Übersetzung der französischen Einigung gearbeitet wird. Dazu passt auch der Kommentar von Springer-Manager Christoph Keese, einem der stärksten Verfechter des Leistungsschutzrechts, zu dem Deal in Frankreich: Der Vergleich sei ein Erfolg, wenn auch rechtspolitisch nicht ideal. Das Leistungsschutzrecht sei daher besser und solle vom Bundestag zügig verabschiedet werden. Daraus kann man auch lesen: Grundsätzlich eine gute Einigung, aber wir würden da gerne noch einmal drüber verhandeln. Man öffnet sich für Gespräche, bleibt bei seiner Drohung und steht somit nicht als Wendehals da.
Mein Fazit: Die Drohkulisse wird auch weiter aufrecht gehalten, um das Gesetz dann entweder zu verschleppen oder ganz zu beerdigen und stattdessen eine belgisch-französische Lösung vorzustellen. Eric Schmidt wird dann von einer historischen Einigung im Sinne des deutschen Volkes sprechen, Angela Merkel vermutlich von einem „guten Tag“ für Deutschland.
Bild: Deutscher Bundestag