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Meister der Skandale: Bahn will angeblich Reisedaten an Werbepartner weitergeben

Felix
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Felix
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Es hagelt mal wieder Kritik an der Deutschen Bahn. Laut einem Spiegel-Bericht stellt sie gerade ihr Bonus-Programm um. Es soll vom BahnCard-Programm getrennt werden. Die Verträge dazu werden bereits angepasst und angeblich plant die Bahn, Kundendaten zu Marketingzwecken weiter zu geben. Das Bahn-Dementi folgt sofort. Die Entrüstung über die Pläne ist trotzdem bereits in vollem Gang. Kaum überraschend; denn wer traut irgendeinem Unternehmen beim Thema Datenschutz noch ernsthaft über den Weg?

S2-nach-Petershausen

Vielfahrer im Visier

Die neuerliche Aufregungswelle betrifft nicht alle Bahnkunden. Es geht um Inhaber der BahnCard, die auch am Bonus-Programm der Bahn teilnehmen. Nach Informationen des Magazins hat die Bahn bereits angefangen, sich von diesen Kunden neue Vertragsbedingungen absegnen zu lassen.

Dem Bericht zufolge sind damit Pläne verbunden, die Daten weiter zu vermarkten. Allerlei Datenmaterial über ihre, in diesem Falle namentlich bekannten Fahrgäste, hat die Bahn dabei zu Verfügung. Neben den persönlichen Daten wie Name Alter usw. sind dies Daten über das Reiseverhalten der Kunden. Start, Ziel, Verkaufsstelle oder Fahrpreis, all das weiß die Bahn von ihren Reisenden. Wie der Spiegel nun meint, sollen eben diese Daten gezielt vermarktet werden – an Partner der Bahn. Mit personalisierter Werbung wollen diese dann angeblich die Kunden beglücken.

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Bahn widerspricht: keine bösen Absichten

Die Bahn dementiert den Bericht allerdings entschieden in einer Pressemitteilung. Weder gebe sie Informationen an Dritte weiter, noch plane sie dies zu tun. Ihr Bonus-Programm solle als eigenständiges Kundenbindungsprogramm von der BahnCard getrennt werden. Die Kunden müssten deshalb nun zwei Verträge abschließen. Ihnen werde zwar angeboten, individuelle und bahnbezogene Werbung zu erhalten, dem könne jedoch jederzeit widersprochen werden. Eine Vorgehensweise, die nach Sicht der Bahn ganz im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist.

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Das Kleingedruckte gibt zu denken

Pressemitteilung und Dementi hin- oder her, die vom Spiegel losgetretene Medienwelle ist längst in vollem Gang. Zusätzlich verstärkt durch die Meldungen der Nachrichtenagenturen. Und auch wenn es gegenwärtig keine wirklichen Anhaltspunkte für eine Weitervermarktung der Kunden- bzw. Reisedaten an Dritte gibt, sind die Vorwürfe wohl trotzdem nicht völlig aus der Luft gegriffen. Wie Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen herausgefunden hat, schummelt die Bahn ihren Kunden tatsächlich geänderte Bedingungen unter. Bisher hieß es in den AGB:

Es werden keine Daten an unberechtigte Dritte außerhalb der Deutschen Bahn AG übermittelt.

In der neuen Version der AGB steht nun:

Es werden keine Daten an unberechtigte Dritte übermittelt.

Ich bin kein Jurist, aber der Unterschied in der Formulierung ist offensichtlich.

Lieferschein

Übertriebene Aufregung?

Die datenschutzrechtlichen Bedenken gegen eine vermeintliche Weitergabe von Kundendaten an Dritte scheinen also berechtigt. So sieht das auch Alexander Dix, Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Berlin. Man wolle den Vorgang prüfen. Allerdings frage ich mich, welches Unternehmen überhaupt eine kritische Revision seiner AGB bestehen würde.

Dennoch dürfen die schwarzen Schafe gern auffliegen. Kundendruck hat ja durchaus Chancen, Firmenstandpunkte zu verändern. Bei all dem Ärger mit den AGB frage ich mich aber eher, warum es eigentlich noch kein AGBPlag (à la GuttenPlag) gibt. Hat da nicht jemand mal ein bisschen Freizeit zur Verfügung?

Bilder: Deutsche Bahn

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