Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Archiv

US-Gericht legt digitalem Weiterverkauf Steine in den Weg

Robert Vossen
Aktualisiert: 02. April 2013
von Robert Vossen
Teilen

cd, urteil

Im Prinzip ist es eine logische Weiterentwicklung: Wenn ich meine alten Britney Spears-Platten auf dem Flohmarkt verkaufen kann, dann möchte ich das auch mit meinen Backstreet Boys-MP3s machen können. Ein US-Gericht hat das in erster Instanz jedoch untersagt.

Capital Records gewinnt in erster Instanz

ReDigi, ein US-Unternehmen, das es ermöglicht, „gebrauchte“ Musik-Dateien zu verkaufen, hat jetzt in einem Gerichtsverfahren zunächst den Kürzeren gezogen – Capital Records, ein Label der Universal Music Group hatte das Unternehmen wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt.

ReDigi hingegen beruft sich auf die „First Sale Doctrine“, ein Abschnitt im amerikanischen Urheberrecht, das es Käufern erlaubt, erworbene Mediengüter weiterzuverkaufen. Da man als Endkunde aber genau genommen eine MP3 nicht kauft, sondern nur eine Nutzungslizenz erwirbt, liegt der Teufel wohl im Detail.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Apple AirPods 4 gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Nutzungslizenz erlaubt keine Vervielfältigung

Da die Nutzungslizenz jedoch vom Rechteinhaber definiert wird und in der Regel Verleih und Weiterverkauf ausschließt, sieht es zunächst so aus, als ob Universal Music und die anderen Rechteinhaber im Vorteil sind.

Darüber hinaus ist es natürlich fragwürdig, ob ReDigi sicherstellen kann, dass tatsächlich keine Kopie angefertigt wurde. Zwar nimmt der Dienst keine Dateien von gerippten CDs an, aber das heißt ja nicht, dass die Datei nicht anderweitig vervielfältigt wurde.

Das Gerichtsverfahren geht jetzt erst einmal in die nächste Instanz und wird in der gesamten Branche aufmerksam verfolgt, nicht zuletzt da ReDigi angekündigt hat, bis 2014 in den meisten EU-Ländern verfügbar sein zu wollen. Inwieweit hier die rechtlichen Rahmenbedingungen einfacher sind ist jedoch schwer abzusehen.

Software-Downloads ja, iTunes-Dateien nein

Auf der einen Seite hat der Europäische Gerichtshof 2012 geurteilt, dass Software auch weiterverkauft werden darf, wenn sie per Download erworben wurde. Auf der anderen Seite hat das Berliner Landgericht 2011 den Verkauf von iTunes-Dateien über eBay untersagt.

Inwieweit die deutschen Urteile auch auf ReDigis Geschäftsmodell zutreffen ist allerdings unklar. Hinzu kommt, dass das amerikanische Gericht nur gegen die Version 1.0 des Dienstes geurteilt hat, die jüngeren Versionen 2.0-4.0 wurden bei dem Verfahren ausgeklammert. Es ist jedoch nichts darüber zu lesen, wie sich die Versionen genau unterscheiden. Doch auch der US-Richter betonte, dass ReDigi 2.0, 3.0 und 4.0 letztendlich mit dem amerikanischen Urheberrecht vereinbar sein könnten.

Es scheint, als werde der digitale Second Hand-Laden eine große Herausforderung für die Justiz und die Dienste. Denn während ReDigi schon einmal vorgeprescht ist, steht Amazon in den Startlöchern und hat in den USA ein weitreichendes Patent auf digitale Weiterverkäufe angemeldet. Wäre natürlich schade, wenn man das jetzt nicht nutzen könnte.

Amazon und Apple können Inhalte im Ökosystem löschen

Amazon könnte allerdings einen kleinen Vorteil haben, da der Online-Händler bereits eBooks vom Kindle mancher User gelöscht hat. Das hat Amazon zwar keine gute PR eingebracht, könnte sich nun aber als hilfreich herausstellen – auch wenn man 2009 sofort kleinlaut bekanntgab, nie wieder ein eBook löschen zu wollen.

Doch auch wenn eine lückenlose Löschung innerhalb eines Ökosystems gewährleistet werden kann – auch Apple kann ja bereits installierte Apps löschen – bleibt nach wie vor das Problem mit der Nutzungslizenz. Ob Rechteinhaber ihre Lizenzen um einen digitalen Weiterverkauf erweitern möchten steht allerdings auf einem anderen Blatt Papier.

Bild: CD Rom or DVD Discs Spread Out and Gavel / Shutterstock.com

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Social Media & Content Creator (w/m/d)
Schwabenhaus GmbH in Fulda
Online-Marketing-Manager (m/w/d)
Communitas Sozialmarketing GmbH in Bad Kreuznach
Praktikant im Online Marketing – Conten...
Allianz Lebensversicherungs-AG in Stuttgart
Junior Social Media Manager (m/w/d)
S-Communication Services GmbH in Berlin
Referent Öffentlichkeitsarbeit & Social M...
Deutscher Bauernverband e.V. in Berlin, Hybrid
Werkstudent – Marketing SEO, SEA & ...
open next GmbH in Köln
Social Media Manager (m/w/d)
Küchen Aktuell GmbH in Braunschweig
Werkstudent Online & Content Marketing (m...
KNF DAC GmbH in Hamburg
THEMEN:Amazon
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonRobert Vossen
Folgen:
Robert Vossen hat erst Los Angeles den Rücken gekehrt und dann leider auch BASIC thinking. Von 2012 bis 2013 hat er über 300 Artikel hier veröffentlicht.
EMPFEHLUNG
naturstrom smartapp
Smart Charging: Schnell und einfach E-Auto laden mit der naturstrom smartapp
Anzeige GREEN
eSchwalbe
E-Roller-Deal: Jetzt eSchwalbe für nur 29 Euro im Monat sichern
Anzeige TECH
goneo eigener Chatserver-2
goneo: Dein eigener Chatserver für Teams, Familie & Freunde
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Neu auf Amazon Prime Video im August 2025, Streaming, Film, TV, Serie
ENTERTAIN

Neu auf Amazon Prime Video im August 2025: Diese Filme und Serien erscheinen

Amazon Prime Days 2025
SERVICE

Die besten Tech-Angebote an Tag 4 der Amazon Prime Days 2025

Amazon Prime Days 2025
SERVICE

Die besten Tech-Angebote an Tag 3 der Amazon Prime Days 2025

Amazon Prime Days 2025
SERVICE

Die besten Tech-Angebote an Tag 2 der Amazon Prime Days 2025

Amazon Prime Days 2025
SERVICE

Jetzt geht’s los: Die besten Tech-Angebote an Tag 1 der Amazon Prime Days 2025

Neu auf Amazon Prime Video im Juli 2025, Streaming, Film, TV, Serie
ENTERTAIN

Neu auf Amazon Prime Video im Juli 2025: Diese Filme und Serien erscheinen

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

HAMMER-DEAL mit 45 km/h:
eSchwalbe für 29€ pro Monat

eschwalbe

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?