Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du der Datenschutzerklärung zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Archiv

Ein Urteil mit Folgen: Google muss Suchvorschläge bearbeiten – aber nur auf Antrag

Thorsten Nötges
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Thorsten Nötges
Teilen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Google muss die Suchvorschläge bearbeiten, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ein Karlsruher Unternehmer hatte den Konzern verklagt, weil bei Eingabe seines Namens ins Suchfeld sofort die Begriffe „Scientology“ und „Betrug“ als Ergänzung des Suchbegriffes vorgeschlagen wurden. Der BGH gab heute dem Kläger recht und hob damit ein Urteil des OLG Köln auf, das 2012 die Klage abgewiesen und Google recht gegeben hatte.

autocomplete

Die Suchmaschine ist daher in Deutschland gezwungen, künftig Vorschlagskosmetik zu betreiben. Denn auch wenn die Vorschläge nicht etwa redaktionell von Google erstellt wurden, stammt die dahinter stehende „Autocomplete“-Technologie aus der Feder des Konzerns. Zudem sei die Verletzung des Persönlichkeitsrechts Google schon allein deshalb unmittelbar zuzurechnen, weil von Nutzern eingegebene Stichworte bei Vorschlägen übernommen werden, so der BGH. Hier habe es Google versäumt, ausreichende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Am Anfang

Trotzdem wird es keine grundlegenden Änderungen an „Autocomplete“ geben. Die Grundfunktion des Vorschlagens bleibt bestehen, genauso wie das Übernehmen der häufigsten Suchbegriffe. Denn gegen Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes braucht die Suchmaschine nicht initiativ vorzugehen – das wäre bei der automatischen Bearbeitung der unendlich vielen Suchbegriffe von Nutzern auch unmöglich. Erst wenn Beschwerden bei Google eintreffen, muss der Konzern tätig werden:

BASIC thinking UPDATE

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

  • 5 Minuten pro Tag
  • 100% kostenlos
  • Exklusive PDF-Guides

Der Betreiber einer Suchmaschine ist regelmäßig nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt.

Wer im Internet durch üble Nachrede verunglimpft wurde, hat nun endlich eine Handhabe, dagegen vorzugehen. Gleichwohl bedeutet das Urteil ebenfalls, dass nahezu Jeder darauf drängen kann, unliebsame Assoziationen entfernen zu lassen. Sollte dies eine Flut an Beschwerden nach sich ziehen, zieht Google der Vorschlagsfunktion womöglich auch ganz den Stecker. Zumindest darf bezweifelt werden, dass der US-Konzern auf Dauer gewillt ist, ein höheres Aufkommen derartiger Fälle im Detail zu prüfen. Andernfalls hätte Google bereits viel früher einlenken können.

Etwa bei Bettina Wulff: Auch deren Prozess gegen den Suchmaschinenkonzern wird nun wieder in Fahrt kommen. Die Ex-Frau des Ex-Bundespräsidenten hatte bekanntermaßen gegen Google geklagt, um die mit ihrem Namen verbundenen Begriffe „Rotlicht“ und „Escort“ löschen zu lassen. Eigentlich war der nächste Verhandlungstermin für den 26. April angesetzt. Dieser wurde jedoch auf Wunsch von Wulffs Anwälten verschoben, um das heute verkündete Urteil abzuwarten. Wie sich nun zeigt, mit gutem Grund. Dementsprechend wohlwollend nahmen die Wulff-Advokaten den Richterspruch auf.

Und was ist mit uns?

Allerdings ist das Beschwerderecht zur 2009 integrierten „Autocomplete“-Funktion ja nicht die erste Besonderheit, die Google in Deutschland berücksichtigen muss. Das Strafgeld von 145.000 Euro, das der Hamburger Datenschutzbeauftragte im April fürs WLAN-Schnüffeln verhängt hat, ist da eher zu vernachlässigen – es entspricht ungefähr 0,002 Prozent von Googles Nettogewinn 2012. Aber man denke nur an die verpixelten Häuser in Street View und den darum betriebenen Aufwand.

Im Gegensatz dazu dürfte die Löschung einiger Vorschläge für die allermeisten von uns dürfte keine unmittelbaren Folgen haben, zumal es ja jedem Nutzer weiterhin frei steht, die entsprechenden Suchbegriffe selbst einzugeben. Dass Google bei falschen Assoziationen jetzt reaktiv eingreifen muss, geht mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die mit einer unfreiwilligen Platzierung am Online-Pranger oftmals verbundenen Leiden in Ordnung.

Bild: Screenshot / Google

Kleines Kraftwerk

Anzeige

STELLENANZEIGEN
BASIC thinking Freiberuflicher Redakteur (m/w/d)
BASIC thinking GmbH in Home Office
Praktikant Social Media Marketing B2B bei Vod...
Vodafone GmbH in Düsseldorf
Software Engineer – Cinematography & Comp...
ZEISS in Oberkochen (Baden-Württemberg)
Online-Marketing-Manager (d/w/m) in Teilzeit ...
Evangelische Bank eG in Kassel
Fullstack Software Engineer – Cinematography ...
ZEISS in Oberkochen (Baden-Württemberg)
Sales Manager / Business Developer SAP (d/w/m)
4flow in Berlin, Bremen, Dresden, Düsseldorf, Hambur...

Du willst solche Themen nicht verpassen? Mit dem BASIC thinking UPDATE, deinem täglichen Tech-Briefing, starten über 10.000 Leser jeden Morgen bestens informiert in den Tag. Jetzt kostenlos anmelden:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

THEMEN:GoogleRecht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonThorsten Nötges
Folgen:
Thorsten Noetges ist Nerd, Gamer,und seit 1995 im Internet zu Hause. Er hat von 2013 bis 2014 über 100 Artikel auf BASIC thinking veröffentlicht.
Kleines Kraftwerk

Anzeige

EMPFEHLUNG
American Express Kreditkarte
Jetzt profitieren: Exklusive Vorteile mit der American Express Kreditkarte sichern
Anzeige MONEY
PŸUR
Internet, das nie teuer wird – für nur 19 Euro pro Monat
Anzeige TECH
UPDATE – DEIN TECH-BRIEFING

Jeden Tag bekommen 10.000+ Abonnenten von uns die wichtigsten Tech-News direkt in die Inbox. Abonniere jetzt dein kostenloses Tech-Briefing:

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Was ist Veo 3 Google Video-KI
TECH

Veo 3: Alles, was du über die Video-KI von Google wissen musst

Bundeswehr Google Cloud
TECH

Bundeswehr will künftig Cloud-Dienste von Google nutzen

Was ist eine Public Benefit Corporation OpenAI PBC
MONEY

Warum OpenAI sich in eine Public Benefit Corporation umwandeln will

Apple KI-Suche Safari Google Suche Suchmaschine
TECH

Apple will KI-Suche in Safari integrieren – warum das für Google ein Problem ist

Sammelklage Facebook Schadenersatz Meta Datenschutz
MONEYSOCIAL

Sammelklage gegen Facebook: Bis zu 600 Euro Schadenersatz beantragen

Third Party Cookies Google Chrome Drittanbieter Cookies
TECH

Google: Third Party Cookies bleiben! Was das für Nutzer bedeutet

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?