Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Archiv

Ein Urteil mit Folgen: Google muss Suchvorschläge bearbeiten – aber nur auf Antrag

Thorsten Nötges
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Thorsten Nötges
Teilen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Google muss die Suchvorschläge bearbeiten, wenn dadurch Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Ein Karlsruher Unternehmer hatte den Konzern verklagt, weil bei Eingabe seines Namens ins Suchfeld sofort die Begriffe „Scientology“ und „Betrug“ als Ergänzung des Suchbegriffes vorgeschlagen wurden. Der BGH gab heute dem Kläger recht und hob damit ein Urteil des OLG Köln auf, das 2012 die Klage abgewiesen und Google recht gegeben hatte.

autocomplete

Die Suchmaschine ist daher in Deutschland gezwungen, künftig Vorschlagskosmetik zu betreiben. Denn auch wenn die Vorschläge nicht etwa redaktionell von Google erstellt wurden, stammt die dahinter stehende „Autocomplete“-Technologie aus der Feder des Konzerns. Zudem sei die Verletzung des Persönlichkeitsrechts Google schon allein deshalb unmittelbar zuzurechnen, weil von Nutzern eingegebene Stichworte bei Vorschlägen übernommen werden, so der BGH. Hier habe es Google versäumt, ausreichende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Am Anfang

Trotzdem wird es keine grundlegenden Änderungen an „Autocomplete“ geben. Die Grundfunktion des Vorschlagens bleibt bestehen, genauso wie das Übernehmen der häufigsten Suchbegriffe. Denn gegen Verletzungen des Persönlichkeitsrechtes braucht die Suchmaschine nicht initiativ vorzugehen – das wäre bei der automatischen Bearbeitung der unendlich vielen Suchbegriffe von Nutzern auch unmöglich. Erst wenn Beschwerden bei Google eintreffen, muss der Konzern tätig werden:

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats Studio Buds gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Der Betreiber einer Suchmaschine ist regelmäßig nicht verpflichtet, die durch eine Software generierten Suchergänzungsvorschläge generell vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Betreiber ist grundsätzlich erst verantwortlich, wenn er Kenntnis von der rechtswidrigen Verletzung des Persönlichkeitsrechts erlangt.

Wer im Internet durch üble Nachrede verunglimpft wurde, hat nun endlich eine Handhabe, dagegen vorzugehen. Gleichwohl bedeutet das Urteil ebenfalls, dass nahezu Jeder darauf drängen kann, unliebsame Assoziationen entfernen zu lassen. Sollte dies eine Flut an Beschwerden nach sich ziehen, zieht Google der Vorschlagsfunktion womöglich auch ganz den Stecker. Zumindest darf bezweifelt werden, dass der US-Konzern auf Dauer gewillt ist, ein höheres Aufkommen derartiger Fälle im Detail zu prüfen. Andernfalls hätte Google bereits viel früher einlenken können.

Etwa bei Bettina Wulff: Auch deren Prozess gegen den Suchmaschinenkonzern wird nun wieder in Fahrt kommen. Die Ex-Frau des Ex-Bundespräsidenten hatte bekanntermaßen gegen Google geklagt, um die mit ihrem Namen verbundenen Begriffe „Rotlicht“ und „Escort“ löschen zu lassen. Eigentlich war der nächste Verhandlungstermin für den 26. April angesetzt. Dieser wurde jedoch auf Wunsch von Wulffs Anwälten verschoben, um das heute verkündete Urteil abzuwarten. Wie sich nun zeigt, mit gutem Grund. Dementsprechend wohlwollend nahmen die Wulff-Advokaten den Richterspruch auf.

Und was ist mit uns?

Allerdings ist das Beschwerderecht zur 2009 integrierten „Autocomplete“-Funktion ja nicht die erste Besonderheit, die Google in Deutschland berücksichtigen muss. Das Strafgeld von 145.000 Euro, das der Hamburger Datenschutzbeauftragte im April fürs WLAN-Schnüffeln verhängt hat, ist da eher zu vernachlässigen – es entspricht ungefähr 0,002 Prozent von Googles Nettogewinn 2012. Aber man denke nur an die verpixelten Häuser in Street View und den darum betriebenen Aufwand.

Im Gegensatz dazu dürfte die Löschung einiger Vorschläge für die allermeisten von uns dürfte keine unmittelbaren Folgen haben, zumal es ja jedem Nutzer weiterhin frei steht, die entsprechenden Suchbegriffe selbst einzugeben. Dass Google bei falschen Assoziationen jetzt reaktiv eingreifen muss, geht mit Blick auf das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und die mit einer unfreiwilligen Platzierung am Online-Pranger oftmals verbundenen Leiden in Ordnung.

Bild: Screenshot / Google

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Paid Social Specialist (m/w/d)
BRAX Store GmbH & Co. KG in Herford
Senior Paid Social Media Manager (d/m/w)
Digital Masters GmbH in Hamburg
Praktikant oder Werkstudent im Online-Marketi...
Model Car World GmbH in Rüsselsheim
IT Service Manager – IT Service Transit...
Lloyds Bank – Bank of Scotland in Berlin
Social-Media-Managerin (m/w/d)
BALLCOM GmbH in Heusenstamm
SEO & Content Specialist (m/w/d)
MAXPERT GmbH in Frankfurt am Main
PR-Berater – Digital – und Techno...
HARVARD Engage! Communications GmbH in München
Social Media Manager (m/w/d)
MAXPERT GmbH in Frankfurt am Main
THEMEN:GoogleRecht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonThorsten Nötges
Folgen:
Thorsten Noetges ist Nerd, Gamer,und seit 1995 im Internet zu Hause. Er hat von 2013 bis 2014 über 100 Artikel auf BASIC thinking veröffentlicht.
EMPFEHLUNG
Nass-Trockensauger
Nur für kurze Zeit: Starken AEG 2-in-1-Nass-Trockensauger für nur 389 Euro sichern
Anzeige TECH
PŸUR BLACK SALE 2025
BLÄCK SALE bei PŸUR: Schnelles Internet für Zuhause – jetzt schon zum Black-Friday-Preis!
Anzeige TECH
NIBC

Anzeige

Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

KI-Modus Google AI-Mode Gemini Künstliche Intelligenz KI-Suche
BREAK/THE NEWSTECH

Umstrittener KI-Modus: Google wird zum Chatbot

ChatGPT Nutzung Studie
TECH

Überraschende Studienergebnisse: Wie ChatGPT wirklich genutzt wird 

Wie verdient Google Geld? Wirtschaft, Suchmaschine, Internet, KI, Umsatz, Geld
MONEYTECH

Wie verdient Google eigentlich Geld?

Google Chrome verkaufen Urteil Gericht Prozess
BREAK/THE NEWSTECH

Blaues Auge: Google wird nicht zerschlagen

Smart Contracts Deutschland
MONEYTECH

Smart-Contracts: Verpennt Deutschland die nächste Innovation?

Smartphone-KI Künstliche Intelligenz iPhone Apple Intelligence Google Gemini Galaxy AI Samsung
TECH

Smartphone-KI: Apple, Google und Samsung im Vergleich

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

UPDATE abonnieren & mit etwas Glück Beats gewinnen!

Beats Studio Buds +
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?