Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Archiv

Urteil: Amazon haftet nicht für den Inhalt von E-Books – Entscheidung ist da, das Ende in der Sache noch lange nicht

Tobias Gillen
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Tobias Gillen
Teilen

Wer haftet eigentlich für Inhalte in E-Books? Klar, der Autor des E-Books oder gegebenenfalls der Verlag – würde man zumindest meinen. Eine Dame aus München sah das anderes und zog gegen Amazon vor Gericht.

Anneliese Kühn vs. Amazon

Diese Dame ist nicht irgendwer: Anneliese Kühn ist die Enkelin von Karl Valentin, einem bayerischen Komiker, der zu seinen Lebzeiten den Sketch „Buchbinder Wanninger“ prägte. Die Urheberrechte daran liegen inzwischen bei Kühn, Valentin ist 1948 gestorben.

In einem E-Book, das bei Amazon angeboten wurde, entdeckte Anneliese Kühn dann Ende 2011 Textauszüge des Sketches und mahnte – nein, nicht den Autor oder Verlag, sondern Amazon ab. Das E-Book „Bitte warten! Das Wartebuch für Ungeduldige“ flog daraufhin zwar aus dem Store. Der Internetkonzern wollte die Unterlassungserklärung aber nicht unterschreiben und ließ es damit auf den Prozess ankommen. Verständlich, denn wenn man jedes angebotene Buch auf Urheberrechtsverstöße prüfen müsste, wäre Amazon ein ziemlich leerer E-Laden.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück 100€ Amazon-Guthaben gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Die armen Buchhändler…

Nun gibt es endlich ein (weiteres) Urteil in dieser Frage – und dennoch ist noch kein Ende der Angelegenheit in Sicht. Wie auch schon das Landesgericht München im Januar, urteilten die Richter des Oberlandesgerichtes München ähnlich und gaben Amazon Recht (Aktenzeichen: 29 U 885/13).

Die Begründung: Man verklage ja auch nicht jeden Buchhändler, wenn dieser ein Buch anbiete, das urheberrechtlich geschütztes Material verwendet. Durchaus einleuchtend: Schließlich müsste eigentlich der Verlag ein Auge auf das Werk seines Autors haben – und demnach müssten, aller Logik nach, auch Verlag und Autor zur Rechenschaft gezogen werden. Was Amazon also nicht weiß, macht es auch nicht heiß, so die Begründung der Richter.

Kühn vs. Amazon, die Dritte!

Nun also geht der Prozess wohl vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, wie Kühns Anwalt ankündigte. Die Revision wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen. Wenn es dann endlich eine endgültige Klärung gibt, hat sich der Aufwand wenigstens gelohnt. Ansonsten hätte man auch einfach mal gut sein lassen können – nach zwei verlorenen Urteilen. Ob sich Karl Valentin einen solchen Streit um sein Werk gewünscht hätte?

Bild: Screenshot

Pünktlich zu Weihnachten: 50€ geschenkt bekommen!


Eröffne jetzt dein NIBC Tagesgeldkonto, zahle mindestens 1.000 Euro ein und erhalte mit der Weihnachtsprämie 50 Euro geschenkt. Und obendrauf gibt's noch attraktive 1,75 Prozent Zinsen!


Jetzt 50 Euro sichern!
NIBC
STELLENANZEIGEN
DLP-Security Specialist (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
IT-System Engineer – Endpoint and Privi...
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Cloud Database Engineer (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
(Junior) Performance Marketing Manager (m/w/d...
Permanent Entertainment GmbH in München
Social Media Manager (f/m/x)
Corsair GmbH in Landshut
Senior Influencer Marketing Manager*
hitschler International GmbH & Co. KG in Hürth
SAP Project Manager (m/w/d)
Bosch Gruppe in Stuttgart
Digital Designer / Webdesigner – UI, UX, Webs...
BKOMM GmbH in Neuss
THEMEN:AmazonBildungRecht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonTobias Gillen
Folgen:
Tobias Gillen ist Geschäftsführer der BASIC thinking GmbH und damit verantwortlich für BASIC thinking und BASIC thinking International. Seit 2017 leitet er zudem die Medienmarke FINANZENTDECKER.de.
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
ITSM Software aus Deutschland
ITSM Software aus Deutschland: Sicher & souverän für den Mittelstand
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

KI-Agenten Unternehmen
TECH

KI-Agenten werden Unternehmen verändern – aber anders als gedacht

KI Rechtsperson, Jura, Gesetz, Recht, Deutschland, Rechtssystem, Künstliche Intelligenz
TECH

Sollten wir KI als Rechtsperson behandeln?

Anwalt Rechtsschutz Rechtsberatung Gesetz Klient
MONEY

Die besten Rechtsschutzversicherungen – laut Stiftung Warentest

Online Shop Handy Smartphone Shopping
MONEY

Das sind die 10 größten Online-Shops der Welt

Google Chrome verkaufen Urteil Gericht Prozess
BREAK/THE NEWSTECH

Blaues Auge: Google wird nicht zerschlagen

Smart Contracts Deutschland
MONEYTECH

Smart-Contracts: Verpennt Deutschland die nächste Innovation?

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Tagesgeldkonto eröffnen
50 € geschenkt bekommen

50 Euro

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?