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Urteil: Amazon haftet nicht für den Inhalt von E-Books – Entscheidung ist da, das Ende in der Sache noch lange nicht

Tobias Gillen
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Tobias Gillen
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Wer haftet eigentlich für Inhalte in E-Books? Klar, der Autor des E-Books oder gegebenenfalls der Verlag – würde man zumindest meinen. Eine Dame aus München sah das anderes und zog gegen Amazon vor Gericht.

Anneliese Kühn vs. Amazon

Diese Dame ist nicht irgendwer: Anneliese Kühn ist die Enkelin von Karl Valentin, einem bayerischen Komiker, der zu seinen Lebzeiten den Sketch „Buchbinder Wanninger“ prägte. Die Urheberrechte daran liegen inzwischen bei Kühn, Valentin ist 1948 gestorben.

In einem E-Book, das bei Amazon angeboten wurde, entdeckte Anneliese Kühn dann Ende 2011 Textauszüge des Sketches und mahnte – nein, nicht den Autor oder Verlag, sondern Amazon ab. Das E-Book „Bitte warten! Das Wartebuch für Ungeduldige“ flog daraufhin zwar aus dem Store. Der Internetkonzern wollte die Unterlassungserklärung aber nicht unterschreiben und ließ es damit auf den Prozess ankommen. Verständlich, denn wenn man jedes angebotene Buch auf Urheberrechtsverstöße prüfen müsste, wäre Amazon ein ziemlich leerer E-Laden.

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Die armen Buchhändler…

Nun gibt es endlich ein (weiteres) Urteil in dieser Frage – und dennoch ist noch kein Ende der Angelegenheit in Sicht. Wie auch schon das Landesgericht München im Januar, urteilten die Richter des Oberlandesgerichtes München ähnlich und gaben Amazon Recht (Aktenzeichen: 29 U 885/13).

Die Begründung: Man verklage ja auch nicht jeden Buchhändler, wenn dieser ein Buch anbiete, das urheberrechtlich geschütztes Material verwendet. Durchaus einleuchtend: Schließlich müsste eigentlich der Verlag ein Auge auf das Werk seines Autors haben – und demnach müssten, aller Logik nach, auch Verlag und Autor zur Rechenschaft gezogen werden. Was Amazon also nicht weiß, macht es auch nicht heiß, so die Begründung der Richter.

Kühn vs. Amazon, die Dritte!

Nun also geht der Prozess wohl vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, wie Kühns Anwalt ankündigte. Die Revision wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen. Wenn es dann endlich eine endgültige Klärung gibt, hat sich der Aufwand wenigstens gelohnt. Ansonsten hätte man auch einfach mal gut sein lassen können – nach zwei verlorenen Urteilen. Ob sich Karl Valentin einen solchen Streit um sein Werk gewünscht hätte?

Bild: Screenshot

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Tobias Gillen ist Geschäftsführer der BASIC thinking GmbH und damit verantwortlich für BASIC thinking und BASIC thinking International. Seit 2017 leitet er zudem die Medienmarke FINANZENTDECKER.de.
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