Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Archiv

#Zensurheberrecht: Bundesinnenministerium lässt Website FragDenStaat.de abmahnen

Tobias Gillen
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Tobias Gillen
Teilen

887,03 Euro möchte das Bundesministerium des Inneren (BMI) von der Website FragDenStaat.de wegen der Veröffentlichung eines Dokumentes kassieren, das gemäß des Informationsfreiheitsgesetzes herausgegeben wurde. Die Seite wehrt sich.

FragDenStaat

Urheberrecht zur Zensur missbraucht?

FragDenStaat.de ist eine Seite der Open Knowledge Foundation und soll dabei helfen, Informationen von Behörden schneller und einfacher zu erlangen. Eine solche Anfrage und die anschließende Veröffentlichung der Auskunft wird für die Initiative nun zum Problem: Am 14. Oktober fragt ein Nutzer über FragDenStaat.de beim Bundesinnenministerium ein Dokument an, das im „SPIEGEL“ erwähnt wurde. Es geht um ein internes Gutachten, in dem sich Juristen des Bundesinnenministeriums damit beschäftigen, ob eine 2,5-Prozent-Hürde bei der Europawahl rechtlich zulässig ist oder eben nicht.

Dazu gibt es vom Ministerium ganz klar den Hinweis, dass dieses Dokument nur für den privaten Gebrauch, nicht aber zur Veröffentlichung bestimmt ist. Wenig später widersetzt sich die Seite der Vorgabe und dem Hinweis auf das Urheberrecht und veröffentlicht das Gutachten mit der Begründung, dass man das Urheberrecht nicht zur Zensur gebrauchen dürfe. Dem Innenministerium schmeckt das erwartungsgemäß überhaupt nicht – und lässt die Website von einer Anwaltskanzlei abmahnen.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück AirPods 4 gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

„Der Bundesregierung geht es nicht um Autorenrechte“

Die Kosten für die Abmahnung: 887,03 Euro. Die Open Knowledge Foundation möchte sich dieser Abmahnung aus verständlichen Gründen allerdings nicht fügen. Sie – und ihre Anwaltskanzlei – sind der Meinung, dass das Urheberrecht hier a) nicht gelte, da es sich nur um einen kurzen Vermerk handle und b) nicht zum tragen kommen dürfe, um das Presserecht zu zensieren. Stefan Wehrmeyer, Projektleiter der Seite, urteilt:

Der Bundesregierung geht es nicht um Autorenrechte. Sie nutzt das Urheberrecht willkürlich, um die Veröffentlichung von brisanten, staatlichen Dokumenten zu verhindern. Es entsteht der Eindruck, dass die Bundesregierung die Nachvollziehbarkeit politischen Handelns erschweren will.

Und auch das Rückschreiben der Anwälte von Wehrmeyer und seiner Seite ist mehr als lesenswert. Darin nehmen die Juristen die Abmahnung in jedem Punkt auseinander. Zudem geben sie bekannt, dass es nicht zu einer Unterlassungserklärung kommen wird. Ob das Ministerium nun tatsächlich klagt oder Vernunft walten lässt, ist noch nicht bekannt. Die Anwaltskanzlei der Open Knowledge Foundation sieht dem allerdings gelassen entgegen – und stellt fest:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat erst kürzlich klargestellt, dass in Fällen wie diesem die Meinungsfreiheit schwerer wiegen kann, als das Urheberrecht. In dieser Abmahnung tritt der Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und Urheberrecht außergewöhnlich klar zu Tage. Gerade in politischen Angelegenheiten darf das Urheberrecht nicht zur Zensur missliebiger Veröffentlichungen missbraucht werden.

Es bleibt spannend.

Bild: Screenshot

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
DLP-Security Specialist (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
IT-System Engineer – Endpoint and Privi...
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Cloud Database Engineer (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
DIGITAL MARKETING MANAGER (M/W/D)
Wirtschaft, Tourismus und Marketing Gm... in Waiblingen
Digital Content Redakteur & Moderator (m/...
Klöber Versicherungsmakler GmbH in Darmstadt
Influencer Marketing & Artist Manager (m/...
GATZKE.MEDIA GmbH in Siegburg
Medical Writer / Medical Content Manager (m/w/d)
Content Fleet GmbH in bundesweit
Senior Cyber Security Engineer (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
THEMEN:Recht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonTobias Gillen
Folgen:
Tobias Gillen ist Geschäftsführer der BASIC thinking GmbH und damit verantwortlich für BASIC thinking und BASIC thinking International. Seit 2017 leitet er zudem die Medienmarke FINANZENTDECKER.de.
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
PŸUR Black Friday
Black Friday bei PŸUR: Highspeed-Internet zu echten Dauertiefpreisen sichern
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

KI-Agenten Unternehmen
TECH

KI-Agenten werden Unternehmen verändern – aber anders als gedacht

KI Rechtsperson, Jura, Gesetz, Recht, Deutschland, Rechtssystem, Künstliche Intelligenz
TECH

Sollten wir KI als Rechtsperson behandeln?

Anwalt Rechtsschutz Rechtsberatung Gesetz Klient
MONEY

Die besten Rechtsschutzversicherungen – laut Stiftung Warentest

Google Chrome verkaufen Urteil Gericht Prozess
BREAK/THE NEWSTECH

Blaues Auge: Google wird nicht zerschlagen

Smart Contracts Deutschland
MONEYTECH

Smart-Contracts: Verpennt Deutschland die nächste Innovation?

Was ist eine Public Benefit Corporation OpenAI PBC
MONEY

Warum OpenAI sich in eine Public Benefit Corporation umwandeln will

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

HomePower 2000 Ultra
+ 2 Solarmodule für 1€ dazu

HomePower_2000_Ultra_500_2_650x

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?