Aufgeklärt: Dropbox durchsucht keine Dateien in privaten Ordnern

Tobias Gillen

Aktuell gibt es großen Wirbel um Dropbox, die im Verdacht stehen, private Dateien der Nutzer zu durchsuchen. Nun gibt es eine Erklärung seitens Dropbox.

dropbox

Abgleich von Hashes

„Certain files in this folder can’t be shared due to a takedown request in accordance with the DMCA.“ Über diesen Hinweis über einer Datei in einem privaten (!) Dropbox-Ordner wunderte sich Darrell Whitelaw gestern via Twitter. Im Klartext bedeutet das, dass Dropbox die Sharing-Buttons bei Dateien, die gegen den Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen, ausschaltet. Der DMCA ist ein umstrittenes Gesetz, das Urhebern mehr Rechte zusichert.

Die Frage, die in Whitelaws Tweet suggeriert wurde: Wie kann Dropbox wissen, was ich in meinem als privat markierten Ordner habe? Oder direkter: Durchsucht Dropbox meine privaten Dateien? Der Tweet machte fix die Runde, über 3.300 Retweets zählt er bis jetzt. Nun reagiert Dropbox auf die Kritik und erklärt laut „ArsTechnica“, dass man die Hashes der Dateien automatisch mit einer DMCA-Datenbank abgleicht.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 12.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück 50€ Amazon-Guthaben gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Rechtliche Vorgaben

Gleiche Dateien haben die gleichen Hashes. Dadurch kann Dropbox realtiv simpel die durch die DMCA-Datenbank geschützten Lieder, Filme und andere Inhalte herausfiltern. Die Dateien werden anschließend nicht gelöscht oder gesperrt. Einzig die Funktion, sie über die direkten Twitter- oder Facebook-Buttons zu teilen, wird eingeschränkt. Wirklich konsequent geht zwar anders, schließlich können die Dateien dennoch geteilt werden. Dropbox muss sich hier aber rechtlichen Vorgaben beugen.

Das selbe Prinzip kommt beim Dateiupload zum Einsatz. Will ein Nutzer eine Datei hochladen, die bereits auf dem Server existiert, muss er nicht erneut den Upload abwarten: Er bekommt dann einfach Zugriff auf die bereits vorhandene Datei. Viel Wirbel um relativ wenig also.

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 12.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Openstack Engineer (m/f/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Pflichtpraktikum (m/w/d) – Schwerpunkt Social...
Gottlieb Nestle GmbH in Dornstetten
Werkstudent:in Content Creator Social Media (...
Praxis für Ästhetik Dr. Lejla Bourgla in Hannover
Servicetechniker Sicherheitstechnik (m/w/d)
BAUER Elektroanlagen Süd GmbH in Traunreut
HR Spezialist Recruiting/ Social Media / Komm...
PREFAG Carl Rivoir GmbH & Co. KG in Walzbachtal
Technical Trainer (m/w/d) für Kunden- und Wer...
MEYLE AG in Hamburg
Growth, Lead & Content Manager (m/f/d)
Wepa Hygieneprodukte GmbH in Arnsberg
Praktikant Online-Marketing und Brand/Content...
Vodafone GmbH in Düsseldorf
THEMEN:
Teile diesen Artikel
Folgen:
Tobias Gillen ist Geschäftsführer der BASIC thinking GmbH und damit verantwortlich für BASIC thinking und BASIC thinking International. Seit 2017 leitet er zudem die Medienmarke FINANZENTDECKER.de.