Formular zum Löschen von Suchergebnissen: Google vereinfacht „Recht auf Vergessen“

Tobias Gillen

Google

„Recht auf Vergessen“

Der furchtbare Begriff „Recht auf Vergessen“ geisterte vor ein paar Tagen durch die Medien. Grund dafür war Googles Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof und das Urteil, dass Google sensible Suchergebnisse löschen muss, insofern ein entsprechender Antrag eingeht. Spätestens hier aber wird es kompliziert: Wohin genau soll man den Antrag denn eigentlich schicken? Selbige Probleme hat man bei Facebook, Apple und Co. – durch die internationalen Firmensitze und die entsprechend dort geltenden Gesetze und Richtlinien ist es gar nicht so einfach, mal eben so eine Adresse herauszufinden. Und überhaupt: Was müsste in einem solchen Antrag überhaupt stehen?

Google vereinfacht den Weg nun (gezwungenermaßen) für den Endnutzer und stellt im Hilfebereich ein Formular zum Löschen von Suchergebnissen zur Verfügung:

Ein vor Kurzem verkündetes Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union hat bestimmten Nutzern das Recht eingeräumt, von Suchmaschinen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihren Namen enthalten, sofern diese Ergebnisse „in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen“.

Kopie des Lichtbildausweises erforderlich

Zudem legt Google auch gleich noch einmal die Richtlinien für eine mögliche Löschung fest:

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Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.

Wer danach noch einen berechtigten Anspruch auf die Löschung seiner Ergebnisse sieht, soll sich durch das recht simple Formular klicken und Land, Name und Kontaktadresse eingeben. Anschließend muss man die betreffenden URLs mit einer Begründung angeben. Man kann auch andere in dieser Sache vertreten und für sie diesen Antrag ausfüllen. Wichtig ist noch eine gut lesbare Kopie eines Lichtbildausweises, damit Google betrügerische Anträge ausschließen kann. Bei dem Formular handelt es sich laut Google nur um eine erste Maßnahme. „In den nächsten Monaten werden wir eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeiten und unsere Mechanismen verbessern.“

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Bild: Google

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Tobias Gillen ist Geschäftsführer der BASIC thinking GmbH und damit verantwortlich für BASIC thinking und BASIC thinking International. Seit 2017 leitet er zudem die Medienmarke FINANZENTDECKER.de.