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TECH

Novelle der Störerhaftung: Hotels und Restaurants sollen nicht mehr für WLAN-Fehltritte ihrer Gäste haften

Felix
Aktualisiert: 13. August 2014
von Felix
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Seit Jahren diskutiert man in Deutschland über die sogenannte Störerhaftung. Im Wesentlichen geht es dabei um die Frage, ob die Betreiber eines WLAN-Netzes für Gesetzesverstöße ihrer Nutzer haften, ob also beispielsweise ein Wirt für illegale Downloads seiner Kunden zur Rechenschaft gezogen werden kann. Bisher müssen die WLAN-Betreiber in solchen Fällen mit Abmahnungen rechnen. Damit will die Große Koalition aber nun offenbar Schluss machen. Eine Gesetzesnovelle soll die Haftung beschränken und damit praxistauglicher machen.

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Gastronomie und Hotellerie im Blick

Endlich tut sich was bei der Störerhaftung. Das zumindest berichtet die Rheinische Post und beruft sich dabei auf Quellen in der Koalition. Das Kabinett soll angeblich noch diesen Monat eine Gesetzesnovelle auf den Weg bringen.

Diese Neuerung richtet sich an alle Betreiber öffentlich zugänglicher WLAN-Netze (auf Flughäfen zum Beispiel), explizit aber insbesondere an Hotels und gastronomische Betriebe. Künftig sollen die Betreiber vor Mahnschreiben geschützt werden, so das Ziel.

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Angeblich berät man in diesem Zuge auch über eine Lockerung bei der privaten Nutzung. Inwiefern Privatpersonen für die Aktivitäten Anderer in ihrem WLAN künftig haften ist nämlich noch unklar.

Weniger gesetzliche Hürden

Wer als Geschäftstreibender im Moment WLAN-Zugänge anbietet, braucht ein wenig Mut und Vertrauen in seine Nutzer. Aktuell ist die Rechtsprechung nämlich alles andere als einheitlich. Grundsätzlich sind die Hürden aber hoch, sie unterscheiden sich aber gewaltig, je nach dem, welches Gericht man dazu fragt.

Manche fordern eine Sperrung der zum File-Sharing benötigten Ports, anderen reicht der bloße Hinweis, dass man nichts Illegales anstellen darf. Nach dem jüngsten Urteil des Landgerichts Köln reicht es für WLAN-Betreiber aus, wenn sie ihr Netzwerk nach gängigen Standards verschlüsseln, das Passwort regelmäßig wechseln und in einer Belehrung klar machen, was man nicht darf.

Gesetz folgt Rechtsprechung

Mit der Novelle ist man also auf dem richtigen Weg. Überfällig ist sie ganz gewiss. Was wäre aber ein Gesetz in Deutschland, wenn es keine Ausnahmen oder ganz spezielle Regelungen gäbe? Insofern wird die Haftungsfrage bei  privaten WLAN-Netzen sicherlich noch zu Kontroversen führen. Explizit ausnehmen will die Regierung auch solche kommerziellen Netze, deren Geschäftsmodell auf die Verletzung von Urheberrechten angelegt ist.

Bis zum nächsten Jahr will man mit einem fertigen Gesetz aufwarten können. Bis dahin werden wir bestimmt nicht zum letzten Mal von der Novelle gehört haben.

Bild: RRZEIcons / Wikimedia

 

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