Technologie

Apple umgeht hohe Millionenstrafe: Geschworenen-Jury weist iTunes-Kartellprozess ab

geschrieben von Felix

Apple

Im sogenannten iTunes-Kartellprozess kämpft Apple seit Jahren gegen Anschuldigungen, seine Monopolstellung zu missbrauchen. Der Vorwurf: Durch eine zu enge Verknüpfung von iTunes Store, iTunes und iPod habe Apple Drittanbieter ausgeschlossen und dadurch unrechtmäßig seine Marktstellung gestärkt. Bei einer Verurteilung hätte Apple eine Strafe von über einer Milliarde US-Dollar gedroht. Eine Jury lehnte die Klage nun jedoch ab.

Komplizierter Fall

Bereits 2005 wurde gegen Apple eine Sammelklage im Namen von acht Millionen Nutzern eingereicht. Stein des Anstoßes war dabei die digitale Rechteverwaltung FairPlay, die mit iTunes 7.0 implementiert wurde. Das Problem: FairPlay verhinderte, dass die gekaufte Musik auf anderen Geräten als dem iPod abgespielt werden konnte und sie verhinderte ebenso, dass Musik von Drittanbietern auf dem iPod gehört werden konnte.

Als einer der Wortführer der Klage trat RealNetworks in Erscheinung, die mit ihrer Software Harmony einen Weg gefunden hatten, Musik auf iPods abzuspielen, die nicht im iTunes Store gekauft wurde. Nach dem Update funktionierte diese Möglichkeit jedoch nicht mehr.


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Unterschiedliche Perspektiven

Aus Sicht der Kläger folgte Apple damit einer ausgefeilten Strategie, Wettbewerber vom Markt zu drängen. Um dies zu untermauern zitieren sie beispielsweise Mails von Steve Jobs.

„In this balkanized world, the safest bet is the largest, most successful standard, and today we’re it,“ Jobs wrote in an e-mail from that year. „Let’s leverage this position now!!!“

Durch die Abschottung habe man Nutzer deshalb zum Musikkauf auf der Apple-Plattform genötigt und sie zudem durch hohe Transaktionskosten von einem Wechsel auf andere Geräte abgehalten.

Apple hingegen argumentierte, dass die Rechteverwaltung nur ein Teil des Updates war, von dem Nutzer insgesamt deutlich profitierten. Ziel sei es dabei auch gewesen, Sicherheitslücken zu schließen. Vor allem sei, im Unterschied zur Sicht der Kläger, kein Fall bekannt, bei dem Nutzer um ihre Musik gebracht wurden.

„There’s no evidence that a single consumer lost a single song. There’s no evidence that people thought burning and ripping was hard. There’s no evidence in this case that any Harmony users even used it with the iPod. That is all made up, at this point. It’s lawyer argument, is what it is.“

Vorteil oder Nachteil für Nutzer?

Angesichts dieser Ausgangslage musste sich die achtköpfige Jury, die nun über den Fall entschied , mit mehreren Komponenten auseinandersetzen: erstens mit der Frage, ob das Update den Nutzern wirklich einen Vorteil gebracht hat; und zweitens war zu entscheiden, ob die Rechteverwaltung tatsächlich als Ausnutzen der Monopolstellung betrachtet werden konnte.

Tatsächlich gab es ja auch allerlei Änderungen bei iTunes 7. Seither konnten beispielsweise Filme und Spiele bei iTunes gekauft werden, eigene Klingeltöne erstellt oder per WiFi synchronisiert werden.

Klägeranwalt Patrick Coughlin fasste die Zwiespältigkeit des Updates in seinen Worten amüsant zusammen:

„I’ve been trying to think of an analogy, and I’ve been living on Snickers bars for the past couple weeks. Now if the Snickers bar was bigger, or contained more chocolate, that would be better. But if that Snickers bar had a preservative in it that was toxic—that was lethal—that would not be an improved Snickers bar.“

Dieser Einschätzung folgte die Jury nun jedoch nicht. Einstimmig lehnte sie die Sammelklage ab.

Große Erleichterung bei Apple

Bei Apple dürften wohl die Korken geknallt haben. Im Raum standen immerhin Strafzahlungen von über 350 Millionen US-Dollar. Im Falle einer Verurteilung auf Basis des US-Kartellrechts wäre dieser Betrag wahrscheinlich verdreifacht worden.

Eine hohe Summe, vor allem angesichts der Tatsache, dass Apple längst seine Gangart bei den DRM geändert hat. Die Klage betraf deshalb auch nur Nutzer, die zwischen September 2006 und März 2009 einen iPod erworben hatten.

Bild: Apple

Über den Autor

Felix

Internetabhängiger der ersten Generation, begeistert sich für Netzpolitik, Medien, Wirtschaft und für alles, was er sonst so findet. Außerdem ist er ein notorisches Spielkind und hält seine Freunde in der „echten Welt“ für unverzichtbar.

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