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Unser Weg zum Start-up, Teil III: Das Verhältnis zum Hauptberuf

Denis Rotthardt
Aktualisiert: 17. Mai 2016
von Denis Rotthardt
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In der wöchentlichen Serie „Unser Weg zum Start-up” berichtet Gründer Denis Rothhardt von seinem Weg zum eigenen Unternehmen und nimmt den Leser mit auf eine spannende Reise hinter die Kulissen der Start-up-Gründung. Diesmal: Wie sieht das richtige Verhältnis zum Hauptberuf aus?

Wie heißt es so schön: „Gut Ding will Weile haben“. Leider ist das nicht alles. Auch wenn ich immernoch höchst motiviert bin und endlich unser Unternehmen gründen will, gibt es außerhalb des einen größeren Personalproblems noch zahlreiche andere Aspekte zu beachten. Zum Beispiel möchten wir unseren eigentlich Hauptberuf vorerst nicht aufgeben. Das hat viele Gründe, aber der wichtigste ist wohl die finanzielle Absicherung.

Ich arbeite beispielsweise im öffentlichen Dienst, unbefristet. Wenn ich bei meinem Start-up nicht „den goldenen Löffel klaue“, kann ich bis zum 67. Lebensjahr hier arbeiten und brauche mir bis dahin keinerlei Gedanken mehr um Arbeitslosigkeit machen, weil die Geschäfte bei meinem Arbeitgeber gerade nicht so laufen und eigentlich die Insolvenz schon an die Tür klopft. Im öffentlichen Dienst muss wirklich schon viel passieren damit man einem unbefristeten Arbeitnehmer kündigen kann. Ich bin quasi momentan in der Vorstufe zum Beamtentum. Alles ist super.

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Privat bin ich auch glücklich. Ich lebe mit meiner Freundin seit einigen Jahren in einer tollen Wohnung und bin seit über einem Jahr stolzer Papa. Wieso sollte ich all das riskieren und meine Selbständigkeit gleich als Haupttätigkeit aufnehmen? Mal ganz davon abgesehen, dass ich keinen konkreten Zeitraum benennen kann, den es zu überbrücken gilt bis zum ersten Gewinn. Genauso wenig weiß ich, wie hoch dieser Gewinn dann sein wird. Kurz und knapp: Ich habe schlichtweg keine Lust, das Risiko einzugehen, meine doch recht angenehme Situation zu ändern oder gar die finanzielle Sicherheit meiner Familie zu riskieren.

Da nun alles im grünen Bereich ist, gilt mir die Unternehmensgründung eher als Zusatzerwerb und ist kein Muss für meine zukünftige finanzielle Absicherung. Allerdings will ich trotzdem einige Ideen umsetzen und irgendwann mein eigener Herr sein. Meine Wunschvorstellung hier ist vielleicht ein wenig zu kühn, aber das treibt mich zur Zeit ein ganzes Stück an. Ich würde nämlich gerne von zu Hause aus arbeiten. Dieses zu Hause sollte dann irgendwo an der kroatischen Küste direkt am Wasser sein. Und ich möchte arbeiten, wie es mir passt.

Also heißt das Ziel „Nebenerwerbsgründung“. Hierfür kann ich nur jedem raten, nutzt kostenlose Beratungsmöglichkeiten. Bei uns gibt es öffentliche Einrichtungen, in denen wirklich Experten auf diesem Gebiet sitzen. Im Internet findet man zwar unendlich viel zu dem Thema, aber genau das ist das Problem: Es ist echt unendlich viel. Die relevanten Informationen scheinen sich hier sogar teilweise zu widersprechen.

Ein Gespräch mit einem Experten, der schon etliche Unternehmensgründungen betreut hat, ist nicht zu ersetzen. Und bei uns war und ist dies sogar kostenlos. Meistens findet man solche Angebote bei der örtlichen IHK (Industrie- und Handelskammer) oder HWK (Handwerkskammer). Der Herr, mit dem ich gesprochen habe, wurde durch ESF-Mittel finanziert und begleitet uns sogar bis zur konkreten Unternehmensgründung und darüber hinaus.

Das alles für nicht einen einzigen Cent! Genau dieser Herr hat mir einiges an Broschüren mitgegeben und mir innerhalb einer halben Stunde dermaßen viele Fakten an den Kopf geschmissen, dass ich zu Hause froh über diese Broschüren war. Denn ohne diese kleinen Lesehilfen findet man sich nur bedingt durch: Was ist für uns und konkret mich nun so wichtig gewesen?

Zum einen der Fakt, dass man nicht einfach neben dem Hauptberuf eine Nebentätigkeit eingehen darf. Zumindest nicht, wenn man hauptberuflich im öffentlichen Dienst tätig ist. Ähnliches, denke ich zumindest, wird auch für die Tätigkeiten in der freien Wirtschaft gelten.

Arbeitszeit

So darf ich bspw. wöchentlich nicht mehr als 48 Stunden insgesamt arbeiten. Wenn man nun einen Vollzeitjob hat, also quasi 40 Stunden pro Woche, dann bleiben lediglich 8 Stunden, die ich wöchentlich in meiner Nebentätigkeit arbeiten darf. Das ist eigentlich nicht viel. Es beruhigte mich dann aber wieder, dass diese zusätzlichen 8 Stunden nicht nachgewiesen werden müssen. Es muss lediglich glaubhaft bleiben, dass man die geleistete Arbeit nebenbei auch in 8 Stunden schaffen kann.

Erlaubnis des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber sollte dringendst über die Nebentätigkeit bescheid wissen. Besser noch, auch im öffentlichen Dienst oder im Beamtenverhältnis zwingend erforderlich, ist eine schriftliche und klar formulierte Erlaubnis des Arbeitgebers. In Deutschland gilt zwar das Recht der freien Berufswahl (GG, Artikel 12), aber wenn der Arbeitgeber Probleme in der Nebentätigkeit sieht, die dem eigentlichen Hauptberuf entgegen stehen, dann (ich drücke es mal zart aus) könnten sich Probleme entwickeln, die unnötig und lästig sein können (Gerichtsverfahren, Kündigung, …).

Konkurrenz

Eines der Probleme, die der Arbeitgeber haben könnte, wäre Konkurrenz. Beispiel: Wenn ich nun hauptberuflich in der Zeitarbeit tätig bin, wäre es reichlich dumm, mich im Nebenerwerb als privater Arbeitsvermittler selbständig zu machen. Das ist zwar ein krasses Beispiel, aber so etwas gab es auch schon. Grundsätzlich macht man nichts falsch, wenn man den Arbeitgeber um eine schriftliche Erlaubnis für die Nebentätigkeit bittet. Sollte er dann Fragen hierzu haben, wird er sich schon melden. Generell gibt es – das ist zumindest meine letzte Info, die allerdings ohne Gewähr ist – keine gesetzliche Regelung, die eine Nebentätigkeit verbietet, wenn der Hauptjob nicht darunter leidet.

Bewältigbare Belastungen

Weiterhin sollte man auch darauf achten, dass weder die körperliche noch die psychische Belastungsgrenze erreicht wird. Wenn man durch die Nebentätigkeit zu kaputt ist, um den Hauptjob vernünftig auszuüben, wird der beste Arbeitgeber irgendwann quengelig. Hier kann sich eine Nebentätigkeit auch anderweitig recht nachteilig auswirken. Natürlich will ich mein eigenes Unternehmen nach vorne bringen. Mein Chef rechnet hierbei mit einer recht hohen Motivation meinerseits. Kein Mensch, der nicht halbwegs motiviert ist, würde sich sonst neben dem 40-Stunden-Job noch weiter zu Hause hinsetzen und für (zumindest im Augenblick) umsonst weiterarbeiten. Leider geht mein Chef auch nach einer durchzechten oder durchzockten Nacht davon aus, dass meine Augenringe und meine Allgemeinerscheinung einer Schnee-Eule von der harten nächtlichen Arbeit an der Nebentätigkeit stammen. Vielleicht ein Hinweis meinerseits an euch: Man steht ein Stück mehr unter Beobachtung.

Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit

Hier nur ganz kurz: Die Logik sagt, wer für den einen Job zu krank ist, um ihn auszuüben, ist dies auch für den zweiten Job. Meldet man sich also bei seinem Hauptarbeitgeber krank, sollte man sich nicht erwischen lassen, wenn man etwas für den Nebenjob macht. Ähnliches gilt natürlich auch, wenn ihr zu Hause sein müsst, weil z.B. das Kind krank ist. Da kann man auch nicht einfach so die Nebentätigkeit ausüben. Oder zumindest sollte es dann sehr unauffällig geschehen.

Selbständigkeit oder Angestelltenverhältnis

Für den Arbeitgeber ist es wohl auch relativ irrelevant, was ich etwa als Nebentätigkeit tatsächlich mache. Es ist egal, ob ich nebenbei Angestellter oder Selbständiger bin. Das spielt einfach keine Rolle.

Grundsätzliches

Was ich zu beachten hatte gegenüber meinem hauptberuflichen Arbeitgeber, habe ich mir recht gut selbst beantworten können, indem ich mir die ganze Sache mal von seiner Seite angesehen habe. Denn hier läuft alles auf eine simple Frage hinaus: „Kann mein Arbeitnehmer seinen Job bei mir vernünftig ohne Nachteile für mich ausüben, auch wenn er noch nebenbei jobbt?“

Ich bin sogar soweit gegangen und habe versichert, dass der Unternehmenssinn weder eine Konkurrenz zum Arbeitgeber noch eine rufschädigende oder gar illegale Ausrichtung darstellen würde. Hat vielleicht auch für mich den Vorteil, dass ich so einer definitiv absolut erfolglosen Stripper-Kariere absagen musste.

So viel zum richtigen Verhältnis zwischen Haupt- und Nebenberuf. Im nächsten Teil von „Unser Weg zum Start-up“ geht es dann um die Selbstständigkeit im Nebenerwerb und die Fragen, was es mit Genehmigungen, Steuern, Versicherungen und Anmeldungen auf sich hat.

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THEMEN:Start-ups
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vonDenis Rotthardt
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Denis Rotthardt ist Gründer und hat auf BASIC thinking über seinen Weg zum Start-up in der gleichnamigen Kategorie berichtet.
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