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Unser Weg zum Start-up, Teil IV: Selbständig im Nebenerwerb – was muss ich beachten?

Denis Rotthardt
Aktualisiert: 17. Mai 2016
von Denis Rotthardt
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In der wöchentlichen Serie „Unser Weg zum Start-up” berichtet Gründer Denis Rothhardt von seinem Weg zum eigenen Unternehmen und nimmt den Leser mit auf eine spannende Reise hinter die Kulissen der Start-up-Gründung. Diesmal: Was muss ich bei Selbstständigkeit im Nebenerwerb beachten?Deutschlands Bürokratie ist im Ausland berühmt. Jeder, der schon einmal versucht hat, etwas kompliziertere Anträge in irgendeinem Amt durchzubekommen, weiß: Deutsche Bürokratie bringt den Normal-Bürger dem Wahnsinn näher als alle Psychopharmaka zusammen.

Ich selber arbeite auch im öffentlichen Dienst und erlebe unsere Bürokratie auch von der anderen Seite. Da steckt, für Außenstehende kaum zu glauben, echt viel Arbeit hinter. Alles, was irgendwie mal relevant werden könnte, wird säuberlich notiert und säuberlich abgelegt unter säuberlich angefertigten Aktenzeichen in säuberlich angelegten Ordnerstrukturen.

Das ist ein ausgeklügeltes System, was meist recht gut funktioniert. Leider stellt man aber auch oft fest, dass man, sobald man eine gewisse Logik erkannt hat, auf dem Holzweg ist. Ich habe ernsthaft die Erfahrung gemacht, als In- und Outsider dieses Systems, dass man niemals davon ausgehen sollte, dass man es endlich begriffen hat.

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Dann ist man falsch. Man sollte keinesfalls versuchen, den „Passierschein A38“ zu finden. Immer Schritt für Schritt vorgehen. Automatisch ergeben sich dann einige relevante Aspekte, die beachtet werden müssen.

Genehmigungen

Zum Beispiel die Gewerbeanmeldung. Dies geschieht beim Gewerbe- oder auch Finanzamt. Da gibt es Unterschiede musste ich mir erklären lassen. Letztendlich hängt es auch vom jeweiligen Sitz des Unternehmens und der Tätigkeit ab. Wenn ich Freiberufler sein möchte, ist das Finanzamt zuständig, als Gewerbetreibender dann halt das Gewerbeamt. Das ist eine der leichteren Aufgaben.

Weitere Frage für uns war auch die Zuständigkeit einer Kammer. Wir beschäftigen uns als Start-up mit Software-Programmierungen, aber auch mit einer weiteren Idee: Mit dem simplen „Erfinden“ oder Herstellen mehrere Produkte aus Pappe bzw. Papier. Wo lasse ich also das Unternehmen eintragen? Industrie- und Handelskammer? Oder doch eher Handwerkskammer? Oder gar keine Kammer, weil ja irgendwie Programmierer auch Freiberufler sind?

Ganz ehrlich, wir wissen es schlichtweg immer noch nicht. Einfach nachfragen bei den Kammern schien uns zu gefährlich, da ja jede Kammer an zahlenden Neu-Mitgliedern interessiert ist. Als Unternehmen an sich existieren wir ja auch nicht so wirklich. Mal ganz davon abgesehen, dass wir das Start-up noch nicht gegründet haben, sondern in der sogenannten Vorgründer-Phase sind, sind wir uns noch nicht einig, welche Unternehmensform wir gründen wollen.

Die Unternehmensform werde ich in einem weiteren Bericht gerne nochmal aufdröseln, jedoch steht für uns immernoch eine viel grundlegendere Frage im Raum. Wann soll aus uns Einzelpersonen und Einzelunternehmern mehr als nur eine Kooperation werden. Es muss irgendwann ein konkretes Unternehmen werden, das steht fest. Aber warum sollte ich schon Verpflichtungen gegenüber einer Kammer oder dem Gewerbe- bzw. Finanzamt eingehen, wenn noch gar kein Produkt zumindest ansatzweise marktreif ist?

Sobald man die Genehmigungs- und Eintragungswelle losgetreten hat, stehen weitere Abgaben oder zumindest Überlegungen, wie man damit umgeht, vor der Tür. Zum Beispiel bedeutet eine selbständige Nebentätigkeit zu Hause auch, dass man in seinen privaten Räumen geschäftlich tätig ist. Damit sollte man zumindest mal darüber nachdenken, ob man von seinem Vermieter eine Einverständniserklärung einholen sollte. Vielleicht klinge ich jetzt katholischer als der Papst, aber wir mussten feststellen, dass beispielsweise in dem Mietvertrag für meine private Wohnung die unternehmerische Nutzung ausgeschlossen ist. Das könnte durchaus, im Falle der Veröffentlichung, echte Probleme geben.

Ein weiteres Beispiel für Probleme stellen Abgaben an die GEMA oder GEZ dar. Privat ist das hoffentlich bei allen geregelt, aber als eingetragenes Unternehmen ergeben sich hier ganz andere Verpflichtungen. Darauf sollte man achten.

Meldepflichten

Ist das Unternehmen, egal in welcher Unternehmensform, erstmal beim Gewerbe- oder Finanzamt angemeldet, kommt neben der Genehmigungswelle auch die Meldepflichtwelle. Denn Renten- und Krankenversicherung müssen auch Bescheid wissen. Wenn man arbeitslos ist, muss man sogar die Agentur für Arbeit informieren. Ebenso wie man sich gesetzlich unfallversichern muss. Hier gilt die Meldepflicht gegenüber der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Und was meint ihr, was man erstmal lostritt, wenn Mitarbeiter eingestellt werden?

Lange Rede, kurzer Sinn: Die Anmeldung eines konkreten Unternehmens oder als Einzel-Unternehmer ist ein bürokratischer Moloch. Was ich hier geschrieben habe, ist ja nur die zarte Spitze des Eisberges.

Ich hoffe, ich habe euch nicht allzu sehr mit diesem Bürokratie-Wahnsinn genervt, aber es ist halt leider ein notwendiges und unbedingt zu beachtendes Übel. Auch Michelangelo musste nach der Erschaffung seiner grandiosesten Skulpturen den Raum ausfegen. Ähnlich sehe ich die deutsche Bürokratie. Um alles in friedlicher Ordnung zu halten, sollte man sich dran halten.

Meistens!

Wir werden uns erst vollständig gründen, wenn wir unser Produkt bzw. unsere Produkte tatsächlich mit dem Markt in Berührung bringen wollen, weil sie ausgereift sind. Es wäre doch Unsinn, vor dem ersten verdienten Taler (wenn es überhaupt klappt) schon 10 Taler ausgegeben zu haben oder die Motivation und Begeisterung für die umzusetzende Idee in der wahnsinnigen Suche nach dem berühmten Passierschein A38 zu verlieren.

Nächste Woche geht es weiter mit „Unser Weg zum Start-up“

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THEMEN:Start-ups
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vonDenis Rotthardt
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Denis Rotthardt ist Gründer und hat auf BASIC thinking über seinen Weg zum Start-up in der gleichnamigen Kategorie berichtet.
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