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Unser Weg zum Start-up, Teil VI: Das Einzelunternehmen als Unternehmensform

Denis Rotthardt
Aktualisiert: 17. Mai 2016
von Denis Rotthardt
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In der wöchentlichen Serie „Unser Weg zum Start-up” berichtet Gründer Denis Rothhardt von seinem Weg zum eigenen Unternehmen und nimmt den Leser mit auf eine spannende Reise hinter die Kulissen der Start-up-Gründung. Diesmal: Das Einzelunternehmen als Unternehmensform.

Der Name ist Programm. Als Einzelunternehmen ist man auf sich gestellt. Ich als Einzelperson bin quasi für alles selbst verantwortlich. Auch für die notwendigen Finanzen im Haftungsfall. Das ist wahrscheinlich der größte Nachteil des Einzelunternehmens. Wenn es hier hart auf hart kommt, stehe ich am Ende mit massiven Schulden da. Daher ist hier immer besondere Vorsicht geboten.

Allerdings ist der ganz große Vorteil der ganzen Geschichte, dass ich nicht halb so viel Aufwand und Kosten wie bei einer GmbH oder UG habe. Zum Beispiel muss ich keine Stammeinlage leisten. Aber im Falle eines Einzelunternehmens warten am Anfang andere Tücken. Denn ich muss ja erstmal abklären, was ich überhaupt bin.

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Was bin ich?

Als Einzelunternehmer kann ich Kleingewerbetreibender, Kaufmann oder auch Freiberufler sein. Das hängt auch davon ab, welchen Sinn die Einzelunternehmung hat, also, was ich überhaupt als Unternehmer machen möchte. Freiberufler bin ich etwa, wenn ich Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Apotheker, Heilpraktiker, Designer oder auch Journalist bin.

Da auch Erfinder hierunter zählen können, ist das Problem der Einordnung als Freiberufler immer ein wenig schwierig wenn Software-Erfindungen oder ähnliches ins Spiel kommen. Denn oft erfindet man ja schließlich nicht nur, sondern verkauft es danach auch in irgendeiner Form.

Kaufmann oder nicht?

Der Unterschied ist nicht im umgangssprachlichen sondern im rechtlichen Sinne zu verstehen. Relevant ist, ob ich im Handelsregister registriert bin oder nicht. Hier ist das Handelsgesetzbuch (HGB) die bestimmende Instanz. Wer im Handelsregister steht, ist Kaufmann. Wer nicht drin steht, ist meistens kein Kaufmann. Leider muss ich mich in allen Aussagen hier zum Teil ein wenige schwammig halten. Das ist keine Absicht, sondern der deutschen Bürokratie geschuldet. Denn an fast jeder Ecke lauert eine Ausnahme.

Also das HGB besagt in § 1 Abs. 1: „Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt.“ Abs. 2 benennt dies dann folgendermaßen: „Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert.“ So, nun weiß jeder Bescheid! Mal ernsthaft, das ganze juristische Drumherum ist leider nicht ganz so einfach. Was diese Formulierungen auch zwischen den Zeilen aussagen, ist unter anderem, dass es eine so genannte „Beweislastumkehr“ gibt. Bedeutet in dem Fall, dass ich nachweisen muss, dass ich kein Kaufmann bin. Es wird also davon ausgegangen, dass ich Kaufmann bin. Ich muss quasi meine Unschuld beweisen.

Was ist so wichtig an Kaufmann oder nicht?

Es ist ganz simpel, als Kaufmann unterliege ich Verpflichtungen, die nicht ganz ohne sind. Wer Einzelunternehmer und kein Kaufmann oder Freiberufler ist, hat es ein Stück leichter. Denn ein Kaufmann muss sich an die „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung“ halten. Man ist also verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen und die Bücher so zu führen, dass sie jederzeit Auskunft über den aktuellen Stand des Unternehmens erteilen können. Das Finanzamt hat da ein scharfes Auge drauf. Denn genau aus dieser Buchführung ergibt sich deren „Verdienst“.

Weiterhin müssen Kaufleute im Handelsregister vermerkt sein, gleichzeitig gilt das vollständige Handelsgesetzbuch (HGB) für denjenigen. Für die Eintragung benötigt man wieder einen Notar, der notariell den Eintrag beim Gewerbeamt bestätigt. Da sind wieder ein paar Kosten versteckt.

Wann bin ich Kaufmann?

Als erstes gilt, wie gesagt: Wer im Handelsregister steht ist als Einzelunternehmer automatisch Kaufmann, wenn er kein Freiberufler ist.

Als zweites gilt der Umsatz. Wer jährlich mehr als 50.000 Euro Gewinn macht und/oder mehr als 5.000.000 Euro Umsatz hat, ist Kaufmann und muss sich auch ins Handelsregister eintragen. Man kann sich übrigens auch freiwillig eintragen lassen. Vorteil ist, dass man seiner Kundschaft damit zeigt, dass man sich zwingend an das HGB hält.

Nachteil sind natürlich die arbeits- und kostenaufwendigen Verpflichtungen dahinter. Das muss man für sich abwägen. Hat man diese Grenze einmal überschritten, ist man automatisch zur Buchführung mit Bilanz verpflichtet. Wer einmal eine vernünftige Buchhaltung begriffen und begonnen hat, der hat es hier nicht viel schwerer. Mein Tipp: Die eigene Buchhaltung sollte echt ausführlich sein. Es muss für euch auch noch ein Jahr später nachvollziehbar sein.

Wann bin ich kein Kaufmann?

Wenn ich „Kleingewerbetreibender“ bin, bin ich vorerst kein Kaufmann. Es sei denn, ich habe mich ins Handelsregister eintragen lassen. Dann wäre ich quasi freiwillig Kaufmann. Vorteil des „Kleingewerbetreibenden“ ist wieder die Buchführung. Hier reicht eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Das nennt man dann „Einnahme-Überschuss-Rechnung“.

Achtung gilt bei bestimmten Regelungen, die regional voneinander abweichen. Hier solltet ihr euch richtig gut erkundigen in eurer Nähe. Denn es kann etwa sein, dass man nicht mehr als Kleingewerbe gilt, wenn man den Großteil seiner Gewinne aus Großaufträgen oder aus überregionalen Aufträgen zieht. Als Kleingewerbetreibender darf man natürlich seine Geschäfte auch nur alleine führen. Das Führen einer Firma ist einem Kleingewerbetreibenden nicht erlaubt.

Was sind nun Formalia?

Ich fasse es euch mal kurz in Stichpunkten zusammen, da das Thema so dermaßen trocken ist, dass ich mich weigere hier größere Häppchen als nötig zu schlucken oder euch anzubieten.

Stichwort Anmeldung

Kaufleute: Tätigkeit anmelden bei Gewerbeamt inkl. Notarieller Eintrag ins Handelsregister.

Kleingewerbetreibende: Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Eintrag ins Handelsregister ist freiwillig.

Freiberufler: Steuernummer vom Finanzamt beantragen und dort auch Selbständigkeit anmelden.

Stichwort Abgaben

Alle Einzelunternehmer müssen folgende Abgaben zahlen: Umsatzsteuer, Lohnsteuer (wenn man die Voraussetzungen erfüllt, etwa wenn ihr Angestellte habt), Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag.

Und hier wieder die berühmte Ausnahme: Freiberufler müssen natürlich keine Gewerbesteuer zahlen.

Ein gut gemeinter Tipp

Für Einsteiger sind diese ganzen Regelungen, Gesetze und deren Ausnahmen ein Todesstoß für das Nervenkostüm und die Motivation. Daher mein Tipp: Lasst euch helfen! Es gibt wirklich viele Beratungsstellen, die Gründern kostenlos helfen und dabei meist auch kompetent sind. Leider kann man sich sonst sehr schnell verlaufen. Ist mir auch schon passiert und passiert immer wieder, dass ich Aspekte nicht so verstehe, wie sie tatsächlich gemeint sind. Daher seht zu, dass ihr euch auf der sicheren Seite aufhaltet.

Und immer wieder mein Tipp: Ihr seht ja, was an der kleinsten Firmengründung dranhängt. Daher überlegt euch, wann ihr den Schritt von der privaten Umsetzung zur Geschäftsgründung tatsächlich geht.

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vonDenis Rotthardt
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Denis Rotthardt ist Gründer und hat auf BASIC thinking über seinen Weg zum Start-up in der gleichnamigen Kategorie berichtet.
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