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Digitale Justiz: Schaffen es die Gerichte ins 21. Jahrhundert?

Boris Burow
Aktualisiert: 04. Dezember 2023
von Boris Burow
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In der heutigen Kolumne befassen wir uns nicht mit einem konkreten rechtlichen Thema, sondern ich gebe einen Einblick in das Thema „digitale Justiz“. Vergleicht man die Justiz mit Unternehmen in Deutschland, könnte man meinen, dass hier der gleiche Stand herrscht im Hinblick auf die Nutzung von IT und das Thema Digitalisierung. Dass dem leider nicht so ist, werde ich in der heutigen Kolumne aufzeigen.

Stein des Anstoßes war ein Bericht bei legal tribune online. Das Bundesjustizministerium plant Kameras bei Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte zuzulassen. Bisher ist im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt, dass Videoaufnahmen von Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen nicht erlaubt sind. Es gibt eine einzige Ausnahme. Die Verkündung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts können aufgenommen werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn berechtigte Interessen der Beteiligten nicht berührt werden. Ansonsten gibt es ein generelles Verbot in Deutschland, Film- und Tonaufnahmen von Gerichtsverhandlungen bzw. Urteilsverkündungen herzustellen.

Generell gilt: Filmen nicht erlaubt

Nun gab es einen Vorstoß des Bundesjustizministeriums. Zumindest bei den obersten Bundesgerichten soll das Filmen der Urteilsverkündung erlaubt werden – die Verhandlung unterliegt aber weiterhin dem Verbot von Filmaufnahmen. Man muss hierbei beachten, dass die obersten Bundesgerichte nur einen sehr geringen Anteil an den Urteilen haben, die täglich in Deutschland gesprochen werden. Zwar haben die Urteile der obersten Bundesgerichte (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht, Bundesfinanzhof und Bundesverwaltungsgericht) einen hohen Stellenwert und sind auch für die untergeordneten Gerichte von hoher Relevanz allerdings zeigen auch sie nur einen kleinen Ausschnitt aus der täglichen Arbeit der Justiz. Grundlage der Empfehlung, die Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte aufnehmen zu dürfen, war eine Diskussion innerhalb der Landesjustizministerkonferenz.

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Nun möchte man einen entsprechenden Gesetzesentwurf einbringen. Kaum war dieser Beschluss gefasst, regte sich Wiederstand. Die Präsidenten der fünf obersten Bundesgerichte haben sich in einem Schreiben an das Bundesjustizministerium gegen eine solche Regelung ausgesprochen. Natürlich stellt sich jetzt die Frage mit welcher Begründung man sich gegen eine solche Übertragung sperrt. Die Übertragung von wichtigen Ereignissen im Fernsehen und in Zukunft sicherlich auch im Internet ist ein probates Mittel um die gesamte Bevölkerung zu erreichen. Sportveranstaltungen, Konzerte aber auch Ansprachen von Politikern sowie die Bundestagssitzungen werden allesamt öffentlich übertagen. Warum sollte es also nun an einer Übertagung von Entscheidungen der obersten Bundesgerichte scheitern?

Eine Lockerung will die Justiz nicht

Schaut man sich die Begründung der Präsidenten an, so wird dort ausgeführt, dass das Herstellen von Filmaufnahmen bei der Urteilsverkündung sehr große Risiken mit sich bringen würde. Man befürchtet, dass unglückliche Formulierungen der Bundesrichter auf der Plattform youtube landen könnten oder in Satiresendungen. Weiterhin befürchtet man, dass es zu einer Verkomplizierung der Abläufe am Gericht kommen könnte und es könnte zu möglichen Überforderungen der Vorsitzenden kommen. Und wenn man schon anfängt eine Urteilsverkündung im Fernsehen zu übertragen, dann könnte es nicht mehr lange dauern, bis gegebenenfalls auch die Verhandlungen im Fernsehen gezeigt werden dürfen. Unter dem Strich so die Präsidenten überwiegen deutlich die Risiken gegenüber den Chancen.

Es wäre eine Chance für die Justiz

Als Rechtsanwalt kennt man den derzeitigen Stand beim Thema Justiz und Digitalisierung. Während moderne Unternehmen heute bereits das  papierlose Büro oder zumindest das nahezu papierlose Büro feiern, ist es in Deutschland immer noch unmöglich, mit Gerichten rein digital zu kommunizieren. Hier sollen sich zwar die Dinge noch ändern, aber die Einführung eines elektronischen Anwaltspostfachs mit dem Anwälte untereinander digitalisiert kommunizieren können, ist derzeit ein Desaster und wird in einer nächsten Kolumne betrachtet werden. Völlig unverständlich bleibt für mich daher der Wunsch der Justiz nach einer Abschottung. Es handelt sich insgesamt nur um Scheinargumente.

Zwar ist es richtig, dass ein Gerichtsprozess nicht der Belustigung oder der Unterhaltung der Öffentlichkeit dient und somit ist es auch verständlich, dass die Prozesse, die vor dem Amtsgericht und dem Landgericht oder dem Oberlandesgericht geführt werden selbstverständlich nicht ins Fernsehen gehören. Auch Verhandlungen vor den obersten Bundesgerichten können teilweise persönliche Details der Betroffenen offenbaren, die nicht weiter öffentlich verbreitet werden müssen. Die Urteilsverkündungen sind aber meistens von allgemeinem Interesse und daher ist es nur folgerichtig, wenn diese auch der breiten Öffentlichkeit kundgetan werden.

„Im Namen des Volkes“ bedeutet Transparenz

Man muss ich vor Augen führen, dass Richter Urteile im Namen des Volkes sprechen und, dass alle Gerichtsverhandlungen bis auf wenige Ausnahmen der Öffentlichkeit offenstehen müssen. Es ist daher jeder Person möglich, in einem Gericht jede beliebige Verhandlung zu besuchen und sich die Verhandlung anzuhören. Letztlich machen von diesem Recht nur sehr wenige Leute gebrauch aber es gibt immer wieder Leute, die es sich zum Hobby gemacht haben, von Gerichtssaal zu Gerichtssaal zu springen, um zu schauen ob es irgendwo eine interessante Verhandlung gibt.

Im Prinzip ist auch eine Urteilsverkündung öffentlich auch wenn in der Regel die Parteien und die Anwälte zur Verkündung selbst nicht anwesend sind sondern die schriftliche Entscheidung abwarten. Der Grundsatz ist aber der, dass wir in Deutschland eine offene Justiz haben und ein offenes Justizsystem, dass es jedem ermöglichen soll, die Arbeit der Justiz selbst zu sehen und mitzuerleben. Eine Geheimjustiz ist ausdrücklich nicht erwünscht und würde auch nicht dem Gebot der Rechtstaatlichkeit entsprechen.

Risiken, die keine sind

Daher ist es bereits heute schon so, dass Besuche,  Schulklassen oder Studenten an Gerichtsverhandlungen teilnehmen und dort selbstverständlich die Ausführungen der Richter wahrnehmen. Heutzutage ist es dann auch kein Problem mehr Sätze wörtlich über Twitter, Facebook, WhatsApp etc. zu verbreiten. Eine „Gefahr“, dass wörtliche Zitate weiterverbreitet werden besteht daher heute schon. Es sollte daher kein Problem sein, dass ein Richter zu den Worten, die er während einer Urteilsverkündung wählt steht. Zumindest die Anwesenden werden diese exakt so hören und es sind die Worte, die der jeweilige Vorsitzende gewählt hat. Wenn er merkt, dass er sich gegebenenfalls missverständlich ausgedrückt hat, so kann er dies korrigieren.

Außerdem gibt es neben der Urteilsverkündung auch noch das schriftliche Urteil, dass entsprechend die Details enthält. In der mündlichen Urteilsbegründung kann der Richter allgemeinere Ausführungen machen und sein Urteil verständlich darlegen. Eine unglückliche Formulierung kann jedem passieren, der in der Öffentlichkeit steht und ein Bundesrichter muss hinnehmen, dass er als eines der obersten Rechtssprechungsorgane verstärkt im Fokus steht. Selbst wenn eine unglückliche Formulierung auf youtube landet oder in einer Satiresendung sollte sich ein Richter darüber weniger Gedanken machen. Ich glaube hier überschätzt sich die Justiz. Ich gehe nicht davon aus, dass Urteilsverkündungen pauschal als Material für Satiresendungen oder youtube dienen.

Chancen ergreifen mit einer medienstarken Justiz

Man sollte hier stärker die Chancen betrachten. Die Justiz sollte sich als offene und moderne Justiz zeigen, die den Bürger ernst nimmt und den Bürger über ihre Arbeit informieren will. Das Medium Fernsehen oder Internet ist hierbei eine riesige Chance. Bis heute mangelt es in der Justiz immer noch an der Nutzung moderner Kommunikationsmittel. Sicherlich gibt es hier einige datenschutzrechtliche Punkte die zu beachten sind aber man sollte sich nicht vorschnell allen Neuerungen verschließen. Die Nutzung des Fernsehens und die Möglichkeit Urteilsverkündungen aufzunehmen und zu übertragen sollte ergriffen werden. Wer demnach als oberster Bundesrichter Urteile verkündet, die im Fernsehen oder im Internet gezeigt werden sollte in Zukunft auch entsprechend danach ausgesucht werden, dass er neben der fachlichen Kompetenz auch eine Medienkompetenz besitzt.

Werden hier Urteile gut erläutert, so wird das Ansehen der Justiz nur steigen. Ich glaube nicht, dass die Bürger in Deutschland eine Spaßjustiz wollen, der es nur auf Showeffekte ankommt. Aber wenn juristische Sachverhalte gut erläutert werden bin ich definitiv der Überzeugung, dass diese ein echter Gewinn für die Justiz in Deutschland wäre. Und wenn dies dazu führt, dass wir beim Thema Justiz über weitere Annäherungen an das Thema Bild- und Tonaufnahmen nachdenken, wenn wir die Justiz stärker digitalisieren und die Möglichkeiten gerade die neuen Kommunikationsmöglichkeiten mehr nutzen, so würde dies eine positivere Auswirkung der Justiz bedeuten.

In der nächsten Kolumne befassen wir uns dann mit den Rechtsanwälten und machen eine Bestandsaufnahme, wie es mit dem Thema Rechtsanwälte und der fortschreitenden Digitalisierung steht. 

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Boris ist Rechtsanwalt aus Karlsruhe und hat seine Begeisterung für IT, Medien und Internet zum Schwerpunkt seiner Arbeit gemacht.
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