Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Google Linkfreiheit BASIC thinking LSR Leistungsschutzrecht
TECH

Weniger Linkfreiheit bedeutet mehr Verunsicherung: Macht das Internet nicht kaputt! (Update)

Fabian Mirau
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Fabian Mirau
Teilen

Durch Reformen des Urheberrechts und juristische Entscheidungen könnte schrittweise unsere Linkfreiheit und der selbstverständliche Umgang mit ihr eingeschränkt werden. Dabei sind Links enorm wichtig für das Internet und die Informationsfreiheit. 

Der 8. September 2016: Mit seiner Entscheidung im Fall GS Media vs. Sanoma – beziehungsweise Playboy vs. GeenStijl – beschränkte der Europäische Gerichtshof nach Auffassung einiger Experten die allgemeine Freiheit, Links zu veröffentlichen. Die niederländische Website GeenStijl hatte mehrfach auf urheberrechtlich geschütztes Material des Playboys auf einem Filehoster verlinkt. Die Entscheidung des Gerichtshofs fiel zugunsten der GS-Media (Playboy) aus. Ein Präzedenzfall, ein Maßstab für zukünftige Entscheidungen. Denn das Urteil sieht in Verlinkungen einer kommerziellen Website auf eine fremde Website, dessen Inhalt rechtswidrig veröffentlicht wurde, eine Urheberrechtsverletzung.

Hinter Inhalteanbietern wie GeenStijl steht laut EuGh ein kommerzieller Gedanke, ihre Verantwortung gegenüber dem Setzen von Links sei daher weitaus höher als für private, nicht-kommerzielle Internetnutzer. In sich scheint das Urteil nachvollziehbar. Mit dem Verlinken auf urheberrechtlich geschützte Inhalte darf kein Geld verdient werden. Außerdem räumt es vorherige Unklarheiten über das Urheberrecht beiseite. Denn galt bisher bei ähnlichen Fällen eine Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Websites, ist nun die Abgrenzung von kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung juristisch ausschlaggebend.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Apple AirPods 4 gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Hallo again, Leistungsschutzrecht!

Doch als Präzedenzfall ist das Urteil trotzdem problematisch. Nicht immer ist klar, wann eine Website einen kommerziellen Hintergrund hat. Gilt ein privater Blog als kommerziell, wenn er durch einen Flattr-Button Spenden zur Zahlung der Servergebühren zulässt?

Der 14. September 2016: EU-Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger, präsentiert Vorschläge zur EU-Urheberrechtsreform. Sie sieht unter anderem vor, das viel kritisierte Leistungsschutzrecht EU-weit umzusetzen. Vorher scheiterten vereinzelte Versuche, es etwa in Spanien und Deutschland auf staatlicher Ebene zu etablieren. Der erneute Versuch, Plattformen wie Google oder Facebook beim Erstellen von Links mit sogenannten Anreißern, also einer Art Vorschau zum verlinkten Artikel, zur Kasse zu bitten, lässt bereits erahnen, dass den Zuständigen in Brüssel nicht immer der höchste Sachverstand im Umgang mit dem Internet unterstellt werden kann.

Nach dem Beschluss des deutschen Leistungsschutzrechts hatten zahlreiche Verlage und Blogs Sondergenehmigungen an Google erteilt oder sich dem LSR verweigert, damit sie weiterhin auf der Suchmaschine erscheinen – so auch BASIC thinking.

#TrafficLeaks, um @GOettingerEU die Realität zu zeigen? Da sind wir gerne dabei mit https://t.co/0JxksahrVI. #LSR pic.twitter.com/8pYYmlGkom

— BASIC thinking (@basicthinking) September 30, 2016

Schon immer werden Anreißer, also knappe Beschreibungen zum dazugehörigen Link, verwendet, um die Lesenden zu informieren, ihnen klarzumachen, was sie auf der verlinkten Website erwartet. Es handelt sich beim Platzieren von Links beispielsweise auf Facebook nicht um Diebstahl, sondern um Werbung für die verlinkte Quelle. Mit Anreißern soll das Interesse erhöht werden, den Link anzuklicken. Die meisten Websites machen es sozialen Netzwerken wie Facebook zudem sehr einfach, solche Vorschauen der verlinkten Website zu erstellen, indem im Code automatisch ein Anreißer angeboten wird, meist inklusive Bild.

Doch das Problem ist nicht nur ein EU-weites Leistungsschutzrecht. Besorgniserregend ist eher die Entwicklung, die die Gesetzgebung im Umgang mit Urheberrechten einschlägt. Mit Urteilen wie dem des Europäischen Gerichtshofs oder Vorschlägen zur Urheberrechtsreform wird schrittweise unsere Linkfreiheit eingeschränkt. Je mehr Einschränkungen im Umgang mit Links, desto größer wird die Unsicherheit für uns alle beim Setzen ebendieser, egal ob privat oder öffentlich, ob kommerziell oder nicht-kommerziell.

Einschränkungen der Linkfreiheit

Mit Hyperlinks lässt sich Wissen organisieren und zugänglich machen, Bezüge zu Informationen lassen sich herstellen, Menschen können sich verbinden. Suchmaschinen könnten ohne Links das Internet nicht erschließen, es sortieren und Suchenden zur Verfügung stellen. Links halten das Internet zusammen und machen es für den alltäglichen Gebrauch so attraktiv, haben es zu dem gemacht, was es heute ist. Jede Einschränkung der Linkfreiheit ist eine Einschränkung der ganz alltäglichen Internetnutzung. Wer einen Link teilt, tut dies, ohne sich vorher über juristische Folgen Gedanken machen zu müssen. Verzichtet ein Inhalteanbieter künftig darauf, fremde Websites zu verlinken, schränkt er damit seine Informations- und Kommunikationsfreiheit ein.

Einschränkungen der Linkfreiheit gelten bisher nur für Websites und Plattformen mit kommerziellem Hintergrund. Jedoch wächst mit jedem Urteil und jedem Reformvorschlag über das zukünftige Setzen von Links die Unsicherheit nicht nur bei Google, sondern bei uns allen. Wer sich beim Verlinken eines Nachrichtenartikels zunächst über mögliche juristische Folgen informieren oder den Urheber um Erlaubnis fragen muss, lässt es womöglich gleich ganz bleiben. Ein enorm wichtiger Teil des Internets würde wegfallen.

Update, 08.12.2016: Nun hat auch ein deutsches Gericht, das Landgericht Hamburg, die Linkfreiheit deutlich eingeschränkt. Das Verlinken auf ein Bild, dass eine Urheberrechtsverletzung darstellt, kann strafbar sein  selbst wenn jenes Bild gar nicht auf der eigenen Website zu sehen ist (sondern nur ein einfacher Textlink). Es macht sich also nicht nur strafbar, wer das Bild ohne Erlaubnis des Urhebers verwendet, sondern außerdem, wer dieses Bild wiederum verlinkt.

Auch, wenn der Verlinkende überhaupt nicht wissen kann, dass die Verwendung des Bildes ursprünglich eine Urheberrechtsverletzung darstellte. Will man als Betreiber eines gewerblichen Blogs in Zukunft einen Link setzen, muss man wohl oder übel der zu verlinkenden Website vertrauen, dass sie das dort zu sehende Bild auch rechtmäßig erworben oder die Lizenz richtig umgesetzt hat.

Wer kein Risiko eingehen will, vermeidet das Setzen von Links in Zukunft so gut es geht. Eine Logik, die dem Grundgedanken des Internets komplett widerspricht. / Update Ende

Auch interessant: Wie uns Social Bots beeinflussen und warum sie so gefährlich sind

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
(Senior) Digital Media Consultant (m/w/d/x)
pilot Agenturgruppe in Hamburg
Social Media Manager (m/w/d)
Hochschule Furtwangen in Furtwangen
Content Creator & Videograf*in für Social...
Max-Planck-Institut für biologische I... in Martinsried
(Senior) UX & UI Designer (m/w/d)
dental bauer GmbH in Stuttgart, München
Marketing-Manager (m/w/d) Schwerpunkt Content...
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse in München
Wissenschaftliche*r Projektmanager*in (m/w/d)...
Duale Hochschule Baden-Württemberg Heil... in Heilbronn
Senior Software Developer for a Sustainable F...
Circular Economy Solutions GmbH in Karlsruhe
Content Creator (m/w/d) Schwerpun...
Steinau KG in Arnsberg
THEMEN:InternetPolitikRecht
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonFabian Mirau
Folgen:
Fabian ist Politik-Student und arbeitet in Berlin für ein Redaktions- und Medienproduktionsbüro. Für BASIC thinking schreibt er beinah wöchentlich über Netzpolitik, Social Media und den digitalen Wandel. Also eigentlich über fast alles, was mit diesem Internet zu tun hat.
EMPFEHLUNG
goneo eigener Chatserver-2
goneo: Dein eigener Chatserver für Teams, Familie & Freunde
Anzeige TECH
naturstrom smartapp
Smart Charging: Schnell und einfach E-Auto laden mit der naturstrom smartapp
Anzeige GREEN
Vodafone Business
Vodafone Business-Kracher: Doppeltes Datenvolumen + 10 GB pro Monat
Anzeige TECH
PITAKA Hüllen Galaxy Z Fold7
Schlank, robust, smart: Die neuen Hüllen von PITAKA für das Galaxy Z Fold7 und Flip7
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Solarzelle künstliches Licht Strom Solarenergie PV-Anlage Photovoltaik
GREENTECH

Neuartige Solarzelle wandelt künstliches Licht in Strom um

ChatGPT-5 OpenAI
BREAK/THE NEWSTECH

Mit GPT-5: OpenAI verschlimmbessert ChatGPT

Schwarzes Metall Solaranlagen
GREENTECH

Solargeneratoren: Schwarzes Metall erzeugt 15-mal mehr Strom

deutsche KI-Fabrik Jülich Jupiter AI Factory Supercomputer
BREAK/THE NEWSTECH

Erste deutsche KI-Fabrik: Unabhängigkeit von den USA und China?

KI Arzt Arztpraxis Künstliche Intelligenz Gesundheitssystem
BREAK/THE NEWSTECH

Geht eine KI zum Arzt, Diagnose: Algorithmusstörungen

KI im Job
AnzeigeTECH

Digitale Grundkompetenz: Warum Künstliche Intelligenz jetzt dazugehört

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

UPDATE abonnieren & mit etwas Glück AirPods gewinnen!

Airpods 4 Apple
Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?