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Problem Selbsteinschätzung: Der dritte Fehler der Unternehmensgründung

Carsten Lexa
Aktualisiert: 04. Oktober 2017
von Carsten Lexa
Carsten Lexa nennt den dritten Fehler bei der Unternehmensgründung,(Foto: Pixabay.com / Free-Photos)
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Egal was man machen möchte, man braucht gewisse Kenntnisse, um ein Vorhaben erfolgreich durchführen zu können. Das gilt natürlich auch für unternehmerische Vorhaben wie die Unternehmensgründung. Ich gehe noch weiter und sage, dass man einen gewissen Respekt braucht vor dem Aufwand, den man im Rahmen einer Gründung betreiben muss.

In der Praxis erlebe ich immer wieder, dass Gründern gar nicht bewusst ist, was durch eine Unternehmensgründung auf sie zukommt. Denn gedanklich sind die Gründer bei der Entwicklung eines Produkts, bei der Vermarktung einer Dienstleistung oder bei der Lösung eines bestimmten Problems durch ihre Erfindung. Tatsächlich jedoch werden sie Unternehmer. Das bedeutet sie haben – welche Überraschung – ein Unternehmen zu führen.

In Deutschland, man kann nun darüber jammern so viel man will, ist aber vieles, was an unternehmerischen Aktivitäten unternommen wird, reguliert und geregelt. Und diese Vorgaben sind – ich weiß, klingt völlig irre – zu befolgen, denn ansonsten ergeben sich unter Umständen ernste Konsequenzen bis hin zur Untersagung der unternehmerischen Aktivität.

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Und was machen die Gründer? Sie schätzen den erforderlichen Aufwand völlig unrealistisch niedrig ein: Die Unternehmensführung? Leicht! Die Buchhaltung? Ein Klacks! Die Steuern? Geschenkt! Die Auftragsabwicklung: Easy!

Das Problem: Eine Unter- und eine Überschätzung

Was ist das Problem? Es liegt in der Tatsache, dass der Aufwand von dem, was man zur Führung eines Unternehmens braucht, regelmäßig unterschätzt und das eigene Wissen regelmäßig überschätzt wird. (Der Fehler, das eigene Wissen zu überschätzen – genannt „Overconfidence-Effekt“ – wird von Rolf Dobelli schön in seinem Buch „Die Kunst des klaren Denkens“ schön beschrieben.)

Dadurch ergibt sich eine äußert ungünstige Situation mit der Folge, dass die Realität Gründer regelmäßig negativ überrascht. Zusätzlicher Aufwand ist dann die Folge, oftmals auch unnötige Zusatzkosten bis hin zu behördlichen Verfahren oder Strafverfahren.

Was kann man als Gründer machen?

Hilfreich für Gründer ist es, eine Unternehmensgründung mit Demut (man könnte auch Respekt sagen aber das Wort „Demut“ geht noch ein bisschen weiter, da es für mich auch Ehrfurcht umfasst) und einer gewissen naiven Neugier anzugehen. Oder nach „Murphy´s Law“: „Anything takes longer than you think. If anything can go wrong, it will.“

Oder noch drastischer: Als Gründer sollte man realisieren, dass eine Gründung komplexer, schwieriger und kräftezehrender ist als gedacht und dass die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht für alles reichen, was man braucht, um das eigene Unternehmen erfolgreich zu machen.

Deshalb legen Investoren auch einen starken Fokus auf das Gründer-Team und es wird darüber hinaus immer der Ratschlag gegeben, sich auf die eigenen Kernkompetenzen zu konzentrieren und für alles andere Spezialisten und Dienstleister zu engagieren.

Je eher man realisiert, dass man als Gründer nicht alles weiß, nicht alles wissen kann und nicht alles so einfach ist, wie man es sich vielleicht vorstellt oder wie es andere erzählen, umso schneller kann man lernen, mit dieser Situation umzugehen.

Persönliche Erfahrungen bei der Unternehmensgründung

Ich erlebe leider immer wieder viele Gründer, die sogar mit mir (als Anwalt mit Schwerpunkt Gesellschaftsrecht und Vertragsgestaltung) über rechtliche Fragestellungen diskutieren wollen. Nicht weil sie das gelernt haben, sondern weil sie im Internet etwas anderes gelesen haben als ich ihnen sage. (Genau so übrigens sagen sie mir das dann auch.)

Es ist aber das eine, etwas irgendwo zu lesen, und etwas anderes, den Hintergrund und die Zusammenhänge zu verstehen. An letzterem fehlt es dann. Das böse Erwachen lässt dann nicht lange auf sich warten.

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vonCarsten Lexa
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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.
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